Kann Polizeiarzt AU außer Gefecht setzen ???

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Sandra46
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Kann Polizeiarzt AU außer Gefecht setzen ???

Beitrag von Sandra46 »

Hallo liebe Kollegen,

bin aufgrund psychischer Beschwerden länger krank geschrieben. Heute Telefonat mit meinem Anwalt gehabt. Er machte mir richtig Angst und meinte, beim möglichen Amtsarzttermin ( bei uns Polizeiarzt ), kann mich dieser gesund schreiben, so dass ich von heute auf morgen wieder Dienst machen müsste.
Horror !!!

Kennt ihr irgendjemanden, der irgendjemand kennt, dem das so etwas passiert ist ???
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tiefenseer
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Re: Kann Polizeiarzt AU außer Gefecht setzen ???

Beitrag von tiefenseer »

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.02.10 - 2 B 126/09 -:

"2. Der medizinischen Beurteilung des Amtsarztes kommt kein unbedingter, sondern nur ein eingeschränkter Vorrang vor der Beurteilung des behandelnden Privatarztes zu, wenn beide Beurteilungen hinsichtlich desselben Krankheitsbildes des Beamten voneinander abweichen. Ein unbedingter Vorrang wäre mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 3 BDG nicht zu vereinbaren. Danach besteht keine generelle Rangordnung der Beweismittel; diese sind grundsätzlich gleichwertig."

Beachte auch meine PN...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Allium
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Re: Kann Polizeiarzt AU außer Gefecht setzen ???

Beitrag von Allium »

es stellt sich die Frage, was der DH davon hat, wenn er dich wieder beschäftigen soll, nur weil der AA dies so beurteilt hat, -die letzte Entscheidung trifft der DH. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass man einen Beamten mit psychischen Problemen unbedingt in den Dienst holen will. Zunächst würde man dir vom AA her eine Reha zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit anraten (so war es bei mir) , dann ggf. BEM bzw. Wiedereingliederung via DH. Merkwürdig, dass der Anwalt dir dies nicht gesagt hat und dir stattdessen mit Behauptungen Angst macht. Würde den Anwalt wechseln. Würde auch einen guten Psychiater involvieren und einen Antrag auf SB stellen.
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