Hallo,
ich war von 1992 bis 2000 Landesbeamter im mD (Anwärterzeit 1992-1994) und bin seit 01.10.2000 in die Bundesverwaltung versetz worden.
Gehen die Pensionsansprüche, die ich erworben habe automatisch von Land zu Bund über oder muss man dafür noch einen Antrag stellen?
Übergang Pensionsansprüche Land -> Bund
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 14.02.2020 07:29
- Behörde:
-
- Beiträge: 68
- Registriert: 06.09.2016 16:53
- Behörde:
Re: Übergang Pensionsansprüche Land -> Bund
Du erwirbst keine Pensionsansprüche in dem Sinne. Bei Eintritt in den Ruhestand wird das Ruhegehalt auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (ab dem Tage der ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis) berechnet. Vorherige Beamtenverhältnisse werden dabei berücksichtigt.
-
- Beiträge: 15
- Registriert: 07.10.2022 21:09
- Behörde:
Re: Übergang Pensionsansprüche Land -> Bund
also könnte ich theoretisch 30 jahre als A9 im dienst gewesen sein und dann die letzten 2 oder 3 Jahre meiner dienstzeit werde ich mit B9 besoldet. dann gilt für die Pensionsberechnung die 2 bis 3 jährige dienstzeit in der B9 Besoldung?
-
- Beiträge: 63
- Registriert: 30.04.2014 16:38
- Behörde:
Re: Übergang Pensionsansprüche Land -> Bund
Theoretisch ja. Es ist aber höchstunwahrscheinlich als Beamter im mittleren Dienst Präsident oder Direktor einer obersten Bundesbehörde oder Botschafter zu werden, die werden m.W. nach B9 besoldet.
Aber man soll nie nie sagen. Vielleicht hilft ein "Kanzlermachtwort"
Aber man soll nie nie sagen. Vielleicht hilft ein "Kanzlermachtwort"
-
- Beiträge: 531
- Registriert: 28.06.2013 18:45
- Behörde:
Re: Übergang Pensionsansprüche Land -> Bund
Hallo.
War schon immer so das Dein Ruhegehalt nach der letzten Besoldung gerechnet wird wenn Du sie lange genug erhalten hast.
Wenn der Dienstherr gewechselt wurde gibt es eine Versorgungslastenteilung zwischen den Beiden.
Aber da merkst Du ja nichts von.
War schon immer so das Dein Ruhegehalt nach der letzten Besoldung gerechnet wird wenn Du sie lange genug erhalten hast.
Wenn der Dienstherr gewechselt wurde gibt es eine Versorgungslastenteilung zwischen den Beiden.
Aber da merkst Du ja nichts von.