Armutsfalle Mindestversorgung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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AndyO
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von AndyO »

tiefenseer hat geschrieben: 20. Nov 2022, 17:39 Sämtlicher erlangter Lebensstandart brach wie ein Kartenhaus zusammen.
Es gibt niemanden der dich aus solch einer mentalen Talsohle heraus holt.

Dann lese ich hier, wie man über dieses Thema in einer sehr herablassenden Art und Weise diskutiert. Ekelhaft!!!!

Eine Anmerkung zum Wohngeld:
Die monatliche Einkommensgrenze 2022 für den Bezug von Wohngeld liegt bei einem 1-Personen-Haushalt in Mietstufe I bei 986 Euro. Handelt es sich um einen 2-Personen-Haushalt derselben Mietstufe, liegt die Grenze bei 1.348 Euro...

Und - wer glaubt auf dem Lande stehen die Wohnungen zu hauf leer...wach auf aus deinem Traum...hier gibt es keinen LEERSTAND...
Ja, und für 700 Euro Euro Miete und 400 Euro Nebenkosten bekommst noch ne Hundehütte JWD. Alternativ energiesaniert 800 Euro Miete und 300 Nebenkosten, was auf's selbe rauskommt. Der Hartzer wohnt nebenan, weil für den auch kein anderer Wohnraum frei war. Es geht schlichtweg um das Existenzminimum dass durch die explodierenden Energiepreise völlig aus der Waage geraten ist. Mittlere und untere Einkommen werden zusammengeschoben, flächendeckende Armut breitet sich rasant aus, wobei Armut ja nur <60% des Durchschnittseinkommens ist. Wenn alle nur noch Mindestlohn bekämen liegt dieser Mittelwert dann wo? 7,5 Euro Stunde? >10% Inflation und Nullrunde bei der Bahn. Sollen die Beschäftigten dort Geld zur Arbeit mitbringen? Kein Wort von den 3000 Euro steuerfrei, die da ja zumindest ein Trostpflaster wären...

Darauf haben sich alle unsere etablierten Parteien verschworen (z.B. Tarifeinigungsgesetz Bahn). Milliardengeschenke ans Ausland gehen immer. Ukrainer lassen sich hier den Urlaub bezahlen und fahren mit ihrem SUV rum. Das muss auch der Blindeste auf der Straße sehen. Der Hartzer bekommt gesagt, mehr wie 5000 Euro darf dein Fahrzeug nicht wert sein. Die Schweiz hat zumindest das erkannt, bei uns Geschenk der Gastfreundschaft was uns dann noch mehr Gäste bringt..
Das passt alles nicht mehr zusammen. Von den etablierten Parteien wirst du aber nichts Anderes als "weiter so" sehen. 10 Euro aus der Tasche ziehen und sich als Wohltäter verkaufen wollen, wenn 5 Euro erstattet werden. Ein Ende dieser Vorgehensweise ist nicht absehbar. Von Lebensunterhalt mit Vollzeit bestreiten redet längst keiner mehr. Stattdessen will man die Wohngeldempfänger von 0,7 Mio. auf 2,7 Mio. ausweiten. Wie man da untern Tisch fällt hast du ja beschrieben...

P.S.; Im mittleren Dienst verlässt ein A8er die Mindestversorgung Mitte 50zig wenn er alle Erfahrungsstufen hat. Auch da ist wohl nix mit üppiger Pension. Das bessert sich erst mit 63 wenn bei DDU der Abschlag von 10,6% wegfällt. Bis dahin muss man erst mal kommen, wie dein Fall aufzeigt...
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tiefenseer
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von tiefenseer »

AndyO hat geschrieben: 20. Nov 2022, 18:07
P.S.; Im mittleren Dienst verlässt ein A8er die Mindestversorgung Mitte 50zig wenn er alle Erfahrungsstufen hat. Auch da ist wohl nix mit üppiger Pension. Das bessert sich erst mit 63 wenn bei DDU der Abschlag von 10,6% wegfällt. Bis dahin muss man erst mal kommen, wie dein Fall aufzeigt...
Andy...da muß ich dich leider enttäuschen...der Abschlag von 10,6% ist dauerhaft. Mit der Feststetzung deiner Versorgungsbezüge kann dieser Betrag nur noch "ansteigen" wenn Versorgungsempfänger in den Genuss einer gesetzlich manifestierten Erhöhung um x% mit einbezogen werden.

Das ist eine weitere Realität...
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AndyO
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von AndyO »

tiefenseer hat geschrieben: 20. Nov 2022, 18:45
AndyO hat geschrieben: 20. Nov 2022, 18:07
P.S.; Im mittleren Dienst verlässt ein A8er die Mindestversorgung Mitte 50zig wenn er alle Erfahrungsstufen hat. Auch da ist wohl nix mit üppiger Pension. Das bessert sich erst mit 63 wenn bei DDU der Abschlag von 10,6% wegfällt. Bis dahin muss man erst mal kommen, wie dein Fall aufzeigt...
Andy...da muß ich dich leider enttäuschen...der Abschlag von 10,6% ist dauerhaft. Mit der Feststetzung deiner Versorgungsbezüge kann dieser Betrag nur noch "ansteigen" wenn Versorgungsempfänger in den Genuss einer gesetzlich manifestierten Erhöhung um x% mit einbezogen werden.

Das ist eine weitere Realität...
Dann weißt du nix von der abschlagsfreien DDU-Sonderregelung ab 63 (35 Dienstjahre). Haben wir hier dutzende mal durchgekaut. Leider an dir vorbei.
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tiefenseer
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von tiefenseer »

Ich nehme das mal so hin.
Aber - in meinem Fall habe ich diesen Bonus von einer Schenkung/Verbesserung/Begünstigung oder wie auch immer a 10,6% ab 63 nicht.
Meine Erfahrung beruft auf dieser Festlegung:

Der Dienstherr zieht für jeden Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3% ab. Maximal aber 10,8%.

Gibt es hierzu aktuelle Rechtssprechung?

Und ja ... ist an mir vorbei....hatte mich für einen längeren Zeitraum von hier zurück gezogen....
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AndyO
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von AndyO »

tiefenseer hat geschrieben: 20. Nov 2022, 19:07 Ich nehme das mal so hin.
Aber - in meinem Fall habe ich diesen Bonus von einer Schenkung/Verbesserung/Begünstigung oder wie auch immer a 10,6% ab 63 nicht.
Meine Erfahrung beruft auf dieser Festlegung:

Der Dienstherr zieht für jeden Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3% ab. Maximal aber 10,8%.

Gibt es hierzu aktuelle Rechtssprechung?

Und ja ... ist an mir vorbei....hatte mich für einen längeren Zeitraum von hier zurück gezogen....
Im Falle einer dauernden Dienstunfähigkeit wird abschlagfrei in den Ruhestand versetzt:

→Wenn das 63. Lebensjahr vollendet ist und
→mindestens 35 Dienstjahre abgeleistet wurden (bis 31.1 2.2023), bzw.
→mindestens 40 Dienstjahre abgeleistet wurden (ab 01.01.2024).

https://www.evg-online.org/fileadmin/Be ... 020_01.pdf
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tiefenseer
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von tiefenseer »

Aaaah ja...trifft also für 0,....% der Betroffenene DU-Betroffenen zu, die bereits weit vor dem 63 Lebensjahr bzw. 35 DJ in die Riege der Versorgungsempfänger geschoben werden...,dennoch danke für deinen Hinweis Andy...mein Wissen für mich hat sich somit nicht geändert
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von AndyO »

tiefenseer hat geschrieben: 20. Nov 2022, 19:21 Aaaah ja...trifft also für 0,....% der Betroffenene DU-Betroffenen zu, die bereits weit vor dem 63 Lebensjahr bzw. 35 DJ in die Riege der Versorgungsempfänger geschoben werden...,dennoch danke für deinen Hinweis Andy...mein Wissen für mich hat sich somit nicht geändert
Hä? Ich schreib man muss erst mal 63 im Dienst werden und dass das nicht einfach ist und du hast nicht mehr als so einen Kommentar übrig? Natürlich wusstest du nichts von der abschlagsfreien Option ab 63, hast mit deinem Nichtwissen sogar noch aufgetrumpft... Und jetzt wo du es gelernt hast, meinst nix dazu gelernt zu haben? Das ist wahre Armut...

P.S.: Es gibt noch andere Beamte außer dir. ob du es glaubst oder nicht...
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tiefenseer
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von tiefenseer »

Ich weiß nicht was du in den Hals bekommen hast...ich habe dich weder angreifen wollen noch habe ich die Absicht gehabt deine Hinweise in den Dreck zu treten.

...scheinbar .... NEIN... offensichtlich hat sich hier nichts geändert...

MEIN WISSEN ZU MEINER PERSON HAT DURCH DEIN HINWEIS FÜR MICH KEINE NEUIGKEITEN ZU TAGE GEBRACHT....

Mano....lesen bildet und schau einfach mal was ich geschrieben habe...dann würde nicht solch unterschwelliger Angriff gg. mich notwendig sein...
Zuletzt geändert von tiefenseer am 20. Nov 2022, 19:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von Micha0815 »

Ärger dich nicht, wenn man liest was er über angebliche urlaubende Ukrainer schreibt weiß man welch Geistes Kind er ist.
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von Dienstunfall_L »

@tiefenseer, schön, dass du wieder aufgetaucht bist.

„Hier“ hat sich nichts geändert?

Es gibt „hier“ ja mehr als z.B.
AndyO hat geschrieben: 20. Nov 2022, 19:34 … und du hast nicht mehr als so einen Kommentar übrig? Natürlich wusstest du nichts von der abschlagsfreien Option ab 63, hast mit deinem Nichtwissen sogar noch aufgetrumpft... Und jetzt wo du es gelernt hast, meinst nix dazu gelernt zu haben? Das ist wahre Armut...
P.S.: Es gibt noch andere Beamte außer dir. ob du es glaubst oder nicht...
Stimmungsmache beim Thema Verarmung.

Wohl dem, der keinen DU erleidet und dem, der nicht von Mindestversorgung leben muss.

Der reißerische Anfang des TE (sinngemäß) „ich muss euch warnen, euch verbeamten zu lassen“, ist dennoch nicht haltbar, wenn man sich die Alternativen (Selbstständigkeit, Arbeitnehmer) in vergleichbarer Situation durchrechnet.
Pipapo
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von Pipapo »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 20. Nov 2022, 20:28 ……….
Wohl dem, der keinen DU erleidet und dem, der nicht von Mindestversorgung leben muss.

Der reißerische Anfang des TE (sinngemäß) „ich muss euch warnen, euch verbeamten zu lassen“, ist dennoch nicht haltbar, wenn man sich die Alternativen (Selbstständigkeit, Arbeitnehmer) in vergleichbarer Situation durchrechnet.
Volle Zustimmung.
blink182
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Wohnort: irgendwo im nirgendwo

Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von blink182 »

tiefenseer hat geschrieben: 20. Nov 2022, 17:39 Dann lese ich hier, wie man über dieses Thema in einer sehr herablassenden Art und Weise diskuitert. Ekelhaft!!!!
Das darfst du gerne so sehen, wenn es dir damit besser geht.

Und ich bleibe dabei, dass es einen weitaus schlimmer treffen kann, als mit der Mindestversorgung zu leben.
Gruß
blink182
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zeerookah
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von zeerookah »

tiefenseer hat geschrieben: 20. Nov 2022, 17:39 Sämtlicher erlangter Lebensstandart brach wie ein Kartenhaus zusammen.
Es gibt niemanden der dich aus solch einer mentalen Talsohle heraus holt.
Wenn du mit Haus & Kindern geschieden wirst ist das aber auch nicht anders.
Also krieg dich wieder ein.
Ein Gewissens Risiko gehört zum Leben dazu.
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tiefenseer
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von tiefenseer »

Jeder, der seine Hand hob und deinen Eid leistete, verband damit eine Erwartungshaltung. U.a. im Fall einer Erkrankung und/oder eines Dienstunfalles durch seinen Dienstherren entsprechend unserer Verfassung (in den Ländern) oder dem Grundgesetz alimentiert zu werden.

Dass wir weit von dem entfernt sind zeigt die Praxis.

Es würde dieses Forum nicht geben, wenn unserer Herren und Damen Volksvertreter sich an Recht und Ordnung halten würden. Eine Unzahl an Klagen liegen bei den höchsten Gerichten unseres Landes, weil die Volksvertreter Recht beugen. Aktuelle Urteile bestätigen das bereits.

Dann lese ich hier, dass des Beamte gibt, die sich geboßt fühlen, einige sich gegängelt fühlen, weil sie wiederholt zum Amtsarzt müssen und dennoch glauben, dass die aktuelle Mindestversorgung rechtsens nein sogar rechtskonform sei. Sich sogar das Recht heraus nehmen dem Beitragseröffener in einer Oberlehrermanier Ratschläge erteilen zu müssen, die (wenn man sich damit selbst beschäftigen müsste) fern ab des Hilfreichen ist.
Ich empfinde es schon als eine Beleidigung, wenn man mir erklärt, dass der Verlust eines Heimes und seiner Familie durch Scheidung ein Schicksalsschlag sei, den man genau so hin zu nehmen habe wie eine Erkrankung oder den Verlust der körperlichen Unversehrtheit durch einen Unfall. Bei einer Scheidung sind es immer zwei Parteien, die am Ergebnis der Scheidung seinen Anteil haben.

Ein Verunfallter oder mit einer fürchterlichen medizinischen Diagnose Konfrontierter wäre dankbar für jegliche Unterstützung auch von seinem Dienstherren. Denn das gesamte Leben ist auf einen Schlag mit einer Unzahl an Einschränkungen, Veränderungen oder gar dem Verlust seines sozialen Umfeldes (u.a. seiner Arbeit) verbunden. Wieder so ein Vergleich mit Äpfel und Birnen.

Der Beitragseröffner mag sicherlich etwas überspitzt und provokant geschrieben haben. Dennoch hat er den Kern des Problems erkannt. So lange jeder Einzelne funktioniert ist alles o.k.. Du darfst nur nicht aus dem Fahrwasser (wegen Erkrankung oder Unfall)getrieben werden, dann ist der (mentale) Crash vielfach vorprogrammiert. Und der soziale Abstieg kann dann auch noch der das Grundproblem vergrößern. Das Forum ist hier voller Beispiele.

Ich bin entsetzt das alles hier zu lesen. Einerseits macht man sich zum Bittsteller seiner eignen Probleme in der Hoffnung auf Hilfe hier im Forum und gleichzeitig macht man sich zum kritischen…ja zum Besserwisser…ggü. denen, die ebenfalls nach Hilfe hier unterwegs sind. Was für eine Klugscheißermanier!!!
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Laubbaum
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von Laubbaum »

Ich habe bei Eintritt in den öffentlichen Dienst tatsächlich niemals im Leben gedacht, dass man als Beamter bei einer Dienstunfähigkeit nicht einmal mehr fähig ist, eine kleine Wohnung in einer Großstadt zu unterhalten und nicht nur auf dem Papier offiziell arm wird, sondern es jetzt schon so weit ist, dass ich bei den explodierenden Lebensmittel- und Energiepreisen meine Scham überwinden würde und sogar zur Tafel gehen würde, um etwas mehr als über Existenzminimum zu leben.

Und ich habe in meinem Leben noch nie große Sprünge gemacht, lebe auf bescheidenem Niveau (die Mietpreise und die hohen Lebensmittel- und Energiekosten tun ihr übriges, mehr gönne ich mir schon gar nicht mehr), habe aber tatsächlich nicht geglaubt, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zulässt, dass die Mindestversorgung sogar unter der Armutsgrenze liegt. Das schockiert mich immer noch. Und ich finde, das sollte man durchaus auch so verbreiten, dass die Mindestversorgung unter dem Armutsniveau liegt. Schließlich sollte man wissen, auf was man sich bei einer Verbeamtung einlässt.

Und vielleicht kommen die Dienstherren doch nochmal zur Vernunft und sorgen zumindest dafür, dass die Mindestversorgung ein würdevolles Leben ermöglicht. Ich empfinde es nicht als würdevoll, zur Tafel gehen zu müssen oder alternativ eine 50qm-Wohnung in der Großstadt aufgeben zu müssen und sich praktisch nichts mehr über dem purem Existenzminium leisten zu können, weil das Geld hinten und vorne nicht reicht. Dass man mit Mindestversorgung einen Wohngeldanspruch hat, zeigt doch schwarz auf weiß, dass die Mindestversorgung unter der Armutsgrenze liegt.
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