Armutsfalle Mindestversorgung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Laubbaum
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Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von Laubbaum »

Ich möchte hiermit alle Menschen warnen, die überlegen, sich verbeamten zu lassen. Solltet ihr jemals in die Lage kommen, z. B. aufgrund von Berufsunfähigkeit aus dem aktiven Dienst auszuscheiden und die Mindestversorgung zu erhalten, so kann ich von meiner Seite aus sagen, dass man damit tief abrutscht und als verarmt gelten kann.

Ich bekomme mit der Mindestversorgung so wenig Geld, dass ich nächstes Jahr (ab 2023 nach den neuen Regelungen) Anspruch auf Wohngeld habe. Wenn ich Glück habe, haben die Tafeln dann ihren Aufnahmestopp beendet und ich bekomme endlich dank Wohngeldbescheid Zugang zu den Tafeln. Auf dem Land und mit weiteren Einkommen, Vemögen und Partner mag ein Leben auf normalem Standard möglich sein, in einer Großstadt ist es das meinem Eindruck nach mit der Mindestversorgung schon lange nicht mehr.

Ich habe mit der Mindestversorgung ebenfalls Anspruch auf eine Sozialwohnung (so gering ist das Einkommen), jedoch gibt es hier leider kaum Sozialwohnungen, so dass über 60% der Mindestversorgung allein für die Miete draufgeht.

Für Versorgungsempfänger gibt es hier nicht einmal die Energiepauschale, man wird hinten und vorne alleine gelassen. Ja, man bekommt Geld und lebt etwas besser als auf Hartz4-Niveau, dafür ist man aber auch lebenslang Leibeigener und bekommt auch noch von allen Seiten gesagt, dass man als Beamter doch so fürstlich leben könnte.
Tatsächlich lebt man mit der Mindestversorgung so, dass man als "arm" gilt. Wieso geht der Staat so mit seinen Beamten um?
Allium
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von Allium »

ja das kann ein großes Problem in der Großstadt sein. Wenn man zuvor keine Rentenansprüche erworben hat, d. h. nur die Mindestversorgung und keine weiteren Einkünfte hat, wird es nicht möglich sein, ohne zusätzlichen Minijob davon in einer Metropole zu leben. Ich denke, es gibt zu wenig Betroffene und darum wird sich niemand für diese Versorgungsempfänger mit Mindestversorgung einsetzen. VDK ect greift bei Beamten nicht, daher gibt es kaum Anlaufstellen, wo man sich mit sozialrechtlichen Fragen hinwenden kann. Es ist aber doch gut, dass du immerhin schon weißt, dass du wohngeldberechtigt bist, dass du überhaupt eine Sozialwohnung bekommen könntest. Hast du eine Schwerbehinderung?
AndyO
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von AndyO »

Allium hat geschrieben: 20.11.2022 09:44 Wenn man zuvor keine Rentenansprüche erworben hat, d. h. nur die Mindestversorgung und keine weiteren Einkünfte hat, wird es nicht möglich sein, ohne zusätzlichen Minijob davon in einer Metropole zu leben.
Rentenansprüche? Da hast wohl was grundlegend falsch verstanden! Rentenansprüche werden so lange zur Gegenfinanzierung der Mindestversorgung herangezogen bis erdiente Ansprüche + Rente die Mindestversorgung überschreiten. Wann will dieser Beamte denn in den Dienst eingetreten sein, um signifikante Rentenansprüche in Höhe von etlichen hundert Euro zu besitzen?
sabine1283
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von sabine1283 »

wie hoch ist denn die mindestversorgung netto in euro?
blink182
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von blink182 »

Laubbaum hat geschrieben: 19.11.2022 22:46 Auf dem Land und mit weiteren Einkommen, Vemögen und Partner mag ein Leben auf normalem Standard möglich sein, in einer Großstadt ist es das meinem Eindruck nach mit der Mindestversorgung schon lange nicht mehr.
Was spricht gegen einen Umzug aufs Land bzw. in eine Stadt mit günstigeren Mieten?
Für Versorgungsempfänger gibt es hier nicht einmal die Energiepauschale, man wird hinten und vorne alleine gelassen.
Da bist du imho falsch informiert.
Ja, man bekommt Geld und lebt etwas besser als auf Hartz4-Niveau, dafür ist man aber auch lebenslang Leibeigener und bekommt auch noch von allen Seiten gesagt, dass man als Beamter doch so fürstlich leben könnte.
Inwiefern bist du Leibeigener?
Tatsächlich lebt man mit der Mindestversorgung so, dass man als "arm" gilt. Wieso geht der Staat so mit seinen Beamten um?
Ich kann jetzt nur für mich sprechen: Wenn ich kein Kind hätte, das noch studiert, käme ich ohne Nebenjob klar. Große Sprünge wären dann natürlich nicht drin, aber dafür ist die Mindestversorgung ja auch nicht gedacht.

Es ginge dir finanziell sicher nicht besser, wenn du als Nicht-Beamter wegen Krankheit vor dem Erreichen der Altersrente hättest aufhören müssen zu arbeiten...im Gegenteil.

Bist du gesundheitlich so angeschlagen, dass du keine Nebenbeschäftigung machen kannst?
Zuletzt geändert von blink182 am 20.11.2022 10:13, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
blink182
Pipapo
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von Pipapo »

Viele Rentner bekommen weniger Rente als ein Beamter Mindestversorgung.
blink182
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von blink182 »

Pipapo hat geschrieben: 20.11.2022 10:12 Viele Rentner bekommen weniger Rente als ein Beamter Mindestversorgung.
Ja, eben. Und die haben ihr Leben lang dafür gearbeitet.
Gruß
blink182
AndyO
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von AndyO »

sabine1283 hat geschrieben: 20.11.2022 10:04 wie hoch ist denn die mindestversorgung netto in euro?
Zieh mal hundert Euro für Steuern und 300 Euro für die private Krankenkasse ab. Dann sind wir etwa bei 1400 Euro. Damit raucht der Kamin dank gestiegener Energiepreise nur noch schwach. Aber das ist ja langjährige Politik, immer mehr Bürger in staatliche Unterstützung abzudrängen. Vorher natürlich kalt enteignet...
Pipapo
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von Pipapo »

>>Dann sind wir etwa bei 1400 Euro<<

Also in etwa soviel, wie ein Arbeitnehmer hat, der 40 Stunden die Woche bei Mindestlohn arbeitet.
AndyO
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von AndyO »

Pipapo hat geschrieben: 20.11.2022 11:15 >>Dann sind wir etwa bei 1400 Euro<<

Also in etwa soviel, wie ein Arbeitnehmer hat, der 40 Stunden die Woche bei Mindestlohn arbeitet.
Mindestlohn, ja. Der nächste Betrug. Kannst auch den Hartzer mit allen Leistungen gegenrechnen. Dass ist der Betrag, wo heute der Kamin raucht. Tatsächliches Existenzminimum. So langsam wird dann klar, warum man im Amiland 3 Jobs braucht, um über die Runden zu kommen...
StaatsdienerNr1
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von StaatsdienerNr1 »

Deswegen heißt es auch MINDESTversorgung und nicht All inclusive leben wie Gott in Frankreich-Versorgung.

Soweit ich weiß sind das 1500€. Damit kann man alleine schon gut leben. Meine Eltern kriegen zusammen soviel an Rente ca.

Wer zwingt dich in einer Großstadt zu leben? Vielleicht tut es ja auch ein Vorort. Lebe einfach deinen Mitteln entsprechend und sei dankbar, dass der Staat sich bis zum letzten Tag durchfüttert.

Das ist nicht überall so!
blink182
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von blink182 »

StaatsdienerNr1 hat geschrieben: 20.11.2022 13:07 Soweit ich weiß sind das 1500€.
Es ist etwas weniger, aber trotzdem stöhnen auf hohem Niveau.

Einfach mal ausrechnen, was man im vergleichbaren Fall von der DRV bekommen würde, da dürften sich die Ansichten ganz schnell relativieren.

Eine gute Freundin von mir hat eine Krebserkrankung im Endstadium und kämpft aktuell darum, volle Erwerbsminderungsrente zu bekommen, man hat ihr nämlich nur Teilerwerbsminderungsrente bewilligt...da haben wir Beamte es doch um einiges leichter.
Gruß
blink182
Allium
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von Allium »

AndyO hat geschrieben: 20.11.2022 10:00
Allium hat geschrieben: 20.11.2022 09:44 Wenn man zuvor keine Rentenansprüche erworben hat, d. h. nur die Mindestversorgung und keine weiteren Einkünfte hat, wird es nicht möglich sein, ohne zusätzlichen Minijob davon in einer Metropole zu leben.
Rentenansprüche? Da hast wohl was grundlegend falsch verstanden! Rentenansprüche werden so lange zur Gegenfinanzierung der Mindestversorgung herangezogen bis erdiente Ansprüche + Rente die Mindestversorgung überschreiten. Wann will dieser Beamte denn in den Dienst eingetreten sein, um signifikante Rentenansprüche in Höhe von etlichen hundert Euro zu besitzen?
ich hatte an § 14a BeamtVG gedacht
AndyO
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von AndyO »

Allium hat geschrieben: 20.11.2022 14:11 ich hatte an § 14a BeamtVG gedacht
§14 beschreibt wie sich ein Beamter seine Pension erdient und welche Mindestpension gezahlt wird. Wenn du mit Rente anfängst ist §55 der Richtige. Der regelt, dass ein Beamter mit Rentenanspruch nicht besser gestellt werden soll, wie einer ohne Rentenanspruch.
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tiefenseer
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von tiefenseer »

Ich lese hier aus vielen Beiträgen Gehässigkeit, Mißachtung und Verachtungen ggü. dem Treaderöffner zu seinem Thema.

Ich selbst wurde nach einem DU unter Mißachtung derer Folgen in den Vorruhestand gejagt.
Der DH hat wenig Interesse daran seinen Alimentationspflichen ggü. seinen Bediensteten nach zu kommen.
Warum? - hier geht es ausschließlich um Geld, was man nicht zahlen will.

Trotz vieler Dienstjahre kam bei mir nicht einmal 45 % meiner letzten Bezüge in Betracht und ich konnte mich damit retten, dass ich mit dem 14a meine Versorgungsbezüge aufstocken konnte.

Sämtlicher erlangter Lebensstandart brach wie ein Kartenhaus zusammen.
Es gibt niemanden der dich aus solch einer mentalen Talsohle heraus holt.

Dann lese ich hier, wie man über dieses Thema in einer sehr herablassenden Art und Weise diskuitert. Ekelhaft!!!!

Eine Anmerkung zum Wohngeld:
Die monatliche Einkommensgrenze 2022 für den Bezug von Wohngeld liegt bei einem 1-Personen-Haushalt in Mietstufe I bei 986 Euro. Handelt es sich um einen 2-Personen-Haushalt derselben Mietstufe, liegt die Grenze bei 1.348 Euro...

Und - wer glaubt auf dem Lande stehen die Wohnungen zu hauf leer...wach auf aus deinem Traum...hier gibt es keinen LEERSTAND...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.