Auswirkung Kürzung des Versorgungsfreibetrags - DDU

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
LaLune.
Beiträge: 15
Registriert: 2. Aug 2022, 17:42
Behörde:

Auswirkung Kürzung des Versorgungsfreibetrags - DDU

Beitrag von LaLune. »

Hallo zusammen,


aufgrund drohender Dienstunfähigkeit eines Beamten in jungen Jahren und damit bereits absehbarer finanzieller Sorgen, stellt sich für ihn die Frage, ob es sinnvoll ist, die Zurruhesetzung beispielsweise noch in diesem Kalenderjahr zu akzeptieren, um damit den höheren Steuerfreibetrag zu sichern oder ob es finanziell sinnvoller ist, ein weiteres Monatsgehalt zu bekommen und dafür aber einen geringeren Steuerfreibetrag in Kauf zu nehmen.

Konkret: Wie groß ist die tatsächliche (Netto-)Auswirkung, wenn beispielsweise der Steuerfreibetrag für 2022 mit 14,4% (max. 1.080 € + Zuschlag von 324 €) nicht mehr greift und stattdessen der für 2023 mit "nur" 13,6% (max. 1.020 € + Zuschlag von 306€) zugrunde gelegt wird?

Ich habe im Internet keinen geeigneten Rechner oder ähnliches gefunden, der seine Frage beantworten kann.
Daher hoffe ich auf eure Expertise und Erfahrungen.

Vielen Dank im Voraus!
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Auswirkung Kürzung des Versorgungsfreibetrags - DDU

Beitrag von Torquemada »

Das Beamty hat jährlich 78 Euro mehr zu versteuern.
Pipapo
Beiträge: 724
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Auswirkung Kürzung des Versorgungsfreibetrags - DDU

Beitrag von Pipapo »

Torquemada hat geschrieben: 16. Nov 2022, 17:24 Das Beamty…….
Ist das die Genderform von Beamtin/Beamter? :lol:
LaLune.
Beiträge: 15
Registriert: 2. Aug 2022, 17:42
Behörde:

Re: Auswirkung Kürzung des Versorgungsfreibetrags - DDU

Beitrag von LaLune. »

Danke für deine Antwort, Torquemada! Wenn ich deine Antwort richtig interpretiere, ist die Auswirkung/zusätzliche Steuerlast durch die jährlich zusätzlich zu versteuernden 78€ verschwindend gering, oder?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Auswirkung Kürzung des Versorgungsfreibetrags - DDU

Beitrag von Torquemada »

Pipapo hat geschrieben: 16. Nov 2022, 17:28
Torquemada hat geschrieben: 16. Nov 2022, 17:24 Das Beamty…….
Ist das die Genderform von Beamtin/Beamter? :lol:
https://www.youtube.com/watch?v=xVmGb7qACfA
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/a ... phettberg/
stuntmanmike
Beiträge: 196
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Auswirkung Kürzung des Versorgungsfreibetrags - DDU

Beitrag von stuntmanmike »

LaLune. hat geschrieben: 16. Nov 2022, 17:34 Danke für deine Antwort, Torquemada! Wenn ich deine Antwort richtig interpretiere, ist die Auswirkung/zusätzliche Steuerlast durch die jährlich zusätzlich zu versteuernden 78€ verschwindend gering, oder?
so verstehe ich es auch. 78€ sind mehr zu versteuern macht bei einem steuersatz, der ja nicht sonderlich hoch sein sollte wegen mindestversorgung, die ich mal annehme, von vllt 20% um die 15 € pro jahr aus.

übrigens: die versetzung in den ruhestand würde ich in jedem fall anwaltlich prüfen lassen, auch wenn sie dir rechtmäßig erscheint, denn es werden bei der versetzung in den ruhestand gerne fehler gemacht seitens der behörden mit der konsequenz, dass diese rechtswidrig ist und nicht selten zu einer nicht gerade geringen nachzahlung für den beamten führt.

es sollte auch eine kompetente beratung sein. ich musste wieder pers. feststellen, dass ich scheinbar in manchen bereichen des beamtenrechts deutlich mehr ahnung habe als sog. "experten". man wollte mir tatsaechlich erzaehlen, dass eine untersuchungsanordnung rechtmaessig sei, obwohl diese wirklich eklatant rechtswidrig ist.
Allium
Beiträge: 247
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: Auswirkung Kürzung des Versorgungsfreibetrags - DDU

Beitrag von Allium »

ja man kann das alles juristisch prüfen lassen, aber ich frage mich immer, was man damit langfristig erreichen will, denn wenn man in den aktiven Dienst zurückgeht, muss man auch voll arbeiten oder zumindest teildienstfähig sein, will man bei der Behörde noch arbeiten und sich den Stress und die Konflikte nur wegen des Geldes erneut antun? Bei dem aktuellen Fachkräftemangel ist eine neue Beschäftigung leicht zu finden...und der 520 Euro Job kann auch sehr bereichernd sein, wenn man was Passendes findet, man hat Zeit für sich und seine Gesundheit, kann wegfahren wann man will, das jedenfalls ist das meine Erfahrung, -auch wenn die Versetzung in den Ruhestand mit 40 Jahren trotzdem eine fiese Sache war.
AndyO
Beiträge: 1188
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG

Re: Auswirkung Kürzung des Versorgungsfreibetrags - DDU

Beitrag von AndyO »

Zitat: "Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat."

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Versorg ... rag_(EStG)

Gilt das bei DDU nicht?
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Auswirkung Kürzung des Versorgungsfreibetrags - DDU

Beitrag von Dienstunfall_L »

AndyO, nein, das Erreichen einer Altersgrenze hat mit DDU nichts zu tun.
AndyO
Beiträge: 1188
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG

Re: Auswirkung Kürzung des Versorgungsfreibetrags - DDU

Beitrag von AndyO »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 18. Nov 2022, 21:22 AndyO, nein, das Erreichen einer Altersgrenze hat mit DDU nichts zu tun.
Kann noch jemand bestätigen, dass er den Versorgungsfreibetrag von dem Jahr hat, wo er DDU wurde? Wäre dann ja wieder ein Pluspunkt bei DDU.

P.S.: Was ist in dem Sinn der Engagierte Ruhestand der Telekom? Wie verhält es sich dort?
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Auswirkung Kürzung des Versorgungsfreibetrags - DDU

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Wenn Du als Beamter in Ruhestand gehst ist Dein Ruhegehalt Versorgungsbezug.
Da gibt es den Versorgungsfreibetrag.
Die Bezüge von zB Betriebsrenten werden erst nach dem 63 Versorgungsbezüge .
EStG §19.2 .1 und 2. Schon bei beiden der erste Satz.
Antworten