Brille und Beihilfeergänzungstarif / "Dem Grunde nach Beihilfefähig" (Beihilfe Bund)

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Tom81
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Brille und Beihilfeergänzungstarif / "Dem Grunde nach Beihilfefähig" (Beihilfe Bund)

Beitrag von Tom81 »

Hallo,

ich bin bei der Beihilfe Bund sowie bei der Debeka im Tarif B30 mit Beihilfeergänzung versichert (70% Beihilfe, 30% Debeka).
Bei Brillen übernimmt die Beihilfe bis zu 31€ pro Glas und die Debeka 30% von max. 1.000€ Gesamtpreis.
Angenommen ich würde jetzt eine Brille für 1.000€ kaufen, würde ich also 300€ von der Debeka sowie 62€ von der Beihilfe erhalten.
Ich habe nun bei der Debeka angefragt, ob für die restlichen 638€ der Beihilfeergänzungstarif einspringen würde.
Hier teilte man mir mit, dass der Beihilfeergänzungstarif zwar grundsätzlich Fehlbeträge zahlt, aber nur bis zur Höhe dessen, was in dem Beihilfebescheid als "Dem Grunde nach Beihilfefähig" anerkannt wird.

Das bedeutet, wenn im Beihilfebescheid steht, dass die 1.000€ Gesamtpreis dem Grunde nach Beihilfefähig sind, aber nur nur 62€ erstattet werden, würde der BE Tarif die fehlenden 638€ auszahlen.
Steht im Beihilfebescheid jedoch, dass nur die 62€ dem Grunde nach Beihilfefähig sind, würde ich auf dem Restbetrag vollständig sitzen bleiben.

Hat jemand in letzter Zeit eine Brille eingereicht und kann mir mitteilen, was in der Spalte "Dem Grunde nach beihilfefähig" stand?
Meine Brille kostet natürlich keine 1.000€, aber mit 150€ für das Gestellt sowie 400€ für die Gläser ist sie auch nicht günstig. Aufgrund meiner Sehstärke benötige ich leider die extradünnen Gläser, da die Brille sonst zu schwer wird.

Viele Grüße

Tom
Micha0815
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Re: Brille und Beihilfeergänzungstarif / "Dem Grunde nach Beihilfefähig" (Beihilfe Bund)

Beitrag von Micha0815 »

Bei mir stand dem Grunde nach beihilfefähig nur der Höchstbetrag für die Brillengläser (in meinem Fall 2 mal 41€ da zylindrisches Glas). Antrag im Juni 2022.

Gruß Micha
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