Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand hier schon ähnliches erlebt, oder kann juristisch etwas sagen. Ich arbeite in NRW bei der Feuerwehr, habe mir vor 2 Jahren während des Dienstsports einen Kreuzbandriss zugezogen. Dieser wurde operiert. Der Unfall auch als Dienstunfall anerkannt. 1 Jahr danach zur Amtsärztlichen Untersuchung gewesen. Alles super vom Knie. Keine Probleme, nichts. Auch konnte der Amtsarzt nichts feststellen. Allerdings im Bericht damals schon geschrieben, dass Studien auf eine Arthrosneigung oder Ausfallzeiten hinweisen und mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten. Finde ich schon spekulativ. Nichts bei gedacht. Letzen Monat wäre dann die Verbeamtung auf Lebzeit soweit gewesen. Ist erstmal aufgehoben, da erneut durch den Amtsarzt festgestellt werden muss ob ich auch übernommen werden kann. Also wieder dort gewesen. Nichts festgestellt. Nur blöde Fragen um etwas negatives herauszufinden. Musste noch einmal zum röntgen, aber auch unauffällig bis auf typische Zeichen der KB-OP. Klar muss der Amtsarzt einschätzen ob man tauglich ist auch in Zukunft, aber bin ja stand jetzt fit und das sieht man auch. Kann man aufgrund Studien, der Art der Verletzung in Verbindung mit dem Feuerwehrdienst jetzt sagen, dass man besser nicht eingestellt wird? Oder womit kann ich rechnen? Und kann man da gegen vorgehen in welcher Form auch immer? Wie gesagt, vielleicht jemand mit einem ähnlichen Fall hier?
Viele Grüße
Lebzeit steht aus
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Re: Lebzeit steht aus
Lebenszeit.....bitte.
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Re: Lebzeit steht aus
Genau das scheint der AA getan zu haben: zu prüfen, wie er die Risiken eines Ausfalls einschätzt, das ist sein Job. Dazu schaut er sich dich an, stellt Fragen und sieht sich Befunde an, die er tw. beauftragt zu erstellen. Das klingt nach der normalen Vorgehensweise.
Der AA schätzt ein, die Behörde entscheidet und begründet bei Ablehnung. Falls wegen der Ergebnisse eine Verbeamtung abgelehnt werden sollte, dann melde dich wieder. Klar gibt es dann Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, aber nun warte das Ergebnis erstmal ab.
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Re: Lebzeit steht aus
ok danke, das ist mir klar und war nicht meine Frage.
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Re: Lebzeit steht aus
auch um korrigiert zu werden hab ich mich hier nicht angemeldet. Danke dafür
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Re: Lebzeit steht aus
Es geht um die Zukunftsprognose und ob höhere Ausfallzeiten bzw. eine vorzeitige (feuerwehrtechnische) Dienstunfähigkeit wahrscheinlich sein können. Gerade bei solchen Verletzungen können wissenschaftliche Erkenntnisse hierfür als Indiz herangezogen werden, wie es sich entwickeln könnte.
Wie auch die Vorredner andeuteten: Ergebnis abwarten, im negativen Fall vielleicht auch mal den Personalrat hinzuziehen. Klagen kann man immer. Eine richtungsweisende Rechtslandschaft hierzu existiert bereits.
Wie auch die Vorredner andeuteten: Ergebnis abwarten, im negativen Fall vielleicht auch mal den Personalrat hinzuziehen. Klagen kann man immer. Eine richtungsweisende Rechtslandschaft hierzu existiert bereits.
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Re: Lebzeit steht aus
Ich würde meinen Dienstherrn mit schriftlichen Antrag und Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auffordern.
Bei ablehnender Bescheidung wäre die Hinzuziehung eines Fachanwalts ratsam.
"Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Maßstab der Gesundheitsprognose"
Mit Urteilen vom 25.07.2013, Az. 2 C 12.11 und 2 C 18.12, hat das BVerwG seine langjährige Rechtsprechung zu dem geltenden Beurteilungsmaßstab im Hinblick auf die Gesundheitsprognose bei Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf L e b e n s z e i t geändert.
Während es bisher gängige Rechtsprechung war, dass für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers die Prognose maßgeblich war, dass eine vorzeitige dauerhafte Dienstunfähigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist bzw. aufgrund einer Erkrankung mit häufigeren und/oder langwierigen Erkrankungszeiten gerechnet werden muss, welche mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit vergleichbar sind, gilt nun ein milderer Prognosemaßstab. Nunmehr gilt ein Beamtenbewerber, dessen Leistungsfähigkeit gegenwärtig nicht eingeschränkt ist, nur dann als gesundheitlich nicht geeignet, wenn die vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist. Den beiden Urteilen ist zu entnehmen, dass dieses auch für Bewerber gilt, welche einer Risikogruppe angehören oder an einer chronischen Erkrankung leiden.
Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf L e b e n s z e i t kann somit nur noch abgelehnt werden, wenn eine mehr als 50%ige Wahrscheinlichkeit für eine vorzeitige dauerhafte Dienstunfähigkeit spricht.
Bei ablehnender Bescheidung wäre die Hinzuziehung eines Fachanwalts ratsam.
"Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Maßstab der Gesundheitsprognose"
Mit Urteilen vom 25.07.2013, Az. 2 C 12.11 und 2 C 18.12, hat das BVerwG seine langjährige Rechtsprechung zu dem geltenden Beurteilungsmaßstab im Hinblick auf die Gesundheitsprognose bei Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf L e b e n s z e i t geändert.
Während es bisher gängige Rechtsprechung war, dass für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers die Prognose maßgeblich war, dass eine vorzeitige dauerhafte Dienstunfähigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist bzw. aufgrund einer Erkrankung mit häufigeren und/oder langwierigen Erkrankungszeiten gerechnet werden muss, welche mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit vergleichbar sind, gilt nun ein milderer Prognosemaßstab. Nunmehr gilt ein Beamtenbewerber, dessen Leistungsfähigkeit gegenwärtig nicht eingeschränkt ist, nur dann als gesundheitlich nicht geeignet, wenn die vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist. Den beiden Urteilen ist zu entnehmen, dass dieses auch für Bewerber gilt, welche einer Risikogruppe angehören oder an einer chronischen Erkrankung leiden.
Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf L e b e n s z e i t kann somit nur noch abgelehnt werden, wenn eine mehr als 50%ige Wahrscheinlichkeit für eine vorzeitige dauerhafte Dienstunfähigkeit spricht.
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Re: Lebzeit steht aus
Gutes Gelingen...
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Re: Lebzeit steht aus
danke für den Verweis auf die Rechtsprechung. Doch schonmal nützlich. Ich warte mal ab, was der Amtsarzt final in die Beurteilung schreibt.