Hallo
Vieleicht kann mir hier jemand helfen, von der KK bekomme ich immer wieder andere Aussagen.
Ich bin seit 2015 in Pension.
Mein Mann ist Landesbeamter( Niedersachsen).
Laut PBeaKK (B1) wäre ich zusätzlich Beihilfeberechtig über meinen Mann da mein Einkommen unter 20 000 liegt.
Ist das richtig?
Ich bekomme ja im moment 80 % Beihilfe und 20 Kassenleistung von der PBeaKK.
Unsere Kinder 70% Beihilfe von meinen Mann und 30% von der PBeaKK.
Liebe Grüsse
Anspruch auf Beihilfe Ehegatte
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Re: Anspruch auf Beihilfe Ehegatte
Hallo.
Die Bemessung der Beihilfe bei Dir ist etwas anders wie normal wenn es stimmt was Du geschrieben hast.
Ich denke Du bist über Deine Versorgung beihilfeberechtigt beim Bund. 70/30
Dein Mann ist über seine Versorgung in NDS beihilfeberechtigt.70/30
Die Kinder sind da berücksichtigungsfähig wo der Familienzuschlag für Kinder gezahlt wird.80/20 (NDS wg bei meinem Mann)
Wenn Du selbst beihilfeberechtigt bist kannst Du nicht mehr berücksichtigungfähig beim Partner sein auch unter der Einkommensgrenze.
Die Bemessung der Beihilfe bei Dir ist etwas anders wie normal wenn es stimmt was Du geschrieben hast.
Ich denke Du bist über Deine Versorgung beihilfeberechtigt beim Bund. 70/30
Dein Mann ist über seine Versorgung in NDS beihilfeberechtigt.70/30
Die Kinder sind da berücksichtigungsfähig wo der Familienzuschlag für Kinder gezahlt wird.80/20 (NDS wg bei meinem Mann)
Wenn Du selbst beihilfeberechtigt bist kannst Du nicht mehr berücksichtigungfähig beim Partner sein auch unter der Einkommensgrenze.
Re: Anspruch auf Beihilfe Ehegatte
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BBhV:
Die Beihilfeberechtigung aus einem Dienstverhältnis oder ein Anspruch auf Leistungen der Krankenfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamtinnen und Beamte schließt
1. eine Beihilfeberechtigung auf Grund eines Versorgungsanspruchs sowie
2. die Berücksichtigungsfähigkeit nach § 4
aus.
Die Beihilfeberechtigung aus einem Dienstverhältnis oder ein Anspruch auf Leistungen der Krankenfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamtinnen und Beamte schließt
1. eine Beihilfeberechtigung auf Grund eines Versorgungsanspruchs sowie
2. die Berücksichtigungsfähigkeit nach § 4
aus.
Re: Anspruch auf Beihilfe Ehegatte
Lieben Dank für eure Antworten
Mitlerweile hat die PBeaKK sich auch korigiert.
Liebe Grüsse
Mitlerweile hat die PBeaKK sich auch korigiert.
Liebe Grüsse