Anerkennung der Nachweise für das Ehrenamt

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Siggi09
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Anerkennung der Nachweise für das Ehrenamt

Beitrag von Siggi09 »

Wie sind die Erfahrungen mit der BAnstPT in Bezug auf die Anerkennung von Bufdi und/oder Ehrenamt?
Wie lange dauert es von der Einreichung der Unterlagen bis zur Bestätigung?
Gab es Fälle in denen Stundennachweise nicht anerkannt wurden? Was war der Grund?
UfoH
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Re: Anerkennung der Nachweise für das Ehrenamt

Beitrag von UfoH »

Zum Juli 2018 habe ich den ER angetreten und habe bis Ende März 2019 die erforderlichen 1000 Stunden (3/4-Jahr) in verschiedenen gemeinnützigen Einrichtungen erbracht. Die nachgewiesenden Stunden habe ich entsprechend umgehend eingereicht. Nach 3-monatiger Bearbeitungszeit (warum auch immer!?) hat die BAnstPT im Juni den positiven Bescheid hierfür zugestellt.
Siggi09
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Re: Anerkennung der Nachweise für das Ehrenamt

Beitrag von Siggi09 »

Ja cool, wenn denn ein Zettel mit ein paar Stunden - warum auch immer - nicht anerkannt würde und man 3 Monate vor Toresschluss einreicht, hat man keine Chance mehr die paar Stunden noch anderweitig zu leisten. So in etwa habe ich mir das schon vorgestellt, deshalb die Frage. Danke für die Info.
UfoH
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Re: Anerkennung der Nachweise für das Ehrenamt

Beitrag von UfoH »

Warum sollten Stunden nicht anerkannt werden?
Die BAnstPT verlangt als Nachweis, neben einer Kopie des Festellungsbescheids der Finanzverwaltung gemäß § 60 a Abgabenordnung (AO) von der Einrichtung wo die ehrenamtlichen Stunden erbracht worden sind, den schriftlichen Nachweis der erbrachten ehrenamtlichen Stunden. Warum sollte die BAnstPT den schriftlichen Nachweis von der Einrichtung in Frage stellen?
Siggi09
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Re: Anerkennung der Nachweise für das Ehrenamt

Beitrag von Siggi09 »

UfoH hat geschrieben: 5. Okt 2022, 19:46 Warum sollte die BAnstPT den schriftlichen Nachweis von der Einrichtung in Frage stellen?
Um das herauszufinden habe ich gefragt ;)

Wenn das immer alles glatt durchgeht und eine reine Formalie ist, wäre es ja beruhigend.
aquaplex
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Re: Anerkennung der Nachweise für das Ehrenamt

Beitrag von aquaplex »

Ich hatte meine Tätigkeit bei der AWO 2019 angetreten und auch nach 10 Monaten die 1000 Stunden schon erreicht. Den Festellungsbescheid der Finanzverwaltung brauchte ich nicht einreichen. Ist bei Körperschaften ja auch entbehrlich. Steht unten im Formblatt: https://www.banst-pt.de/versorgung/enga ... ruhestand/ . Den positiven Bescheid erhielt ich 8 Wochen nach Einreichung. Übrigends, arbeite ich immer noch bei der AWO bei Bedarf. Macht echt Spaß so ein Ehrenamt. :-)
Siggi09
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Re: Anerkennung der Nachweise für das Ehrenamt

Beitrag von Siggi09 »

aquaplex hat geschrieben: 28. Okt 2022, 12:26 Den positiven Bescheid erhielt ich 8 Wochen nach Einreichung. Übrigends, arbeite ich immer noch bei der AWO bei Bedarf. Macht echt Spaß so ein Ehrenamt. :-)
Danke für die Info. Dann sind wohl 8 bis 12 Wochen anzusetzen.

Ich denke auch, dass so ein Ehrenamt dem Leben einen weiteren Sinn gibt und nicht Wenige machen sowas noch nebenbei - zum Job! Gerade bei Vereinen denen man eh angehört oder bei denen man ein Hobby wieder aufnimmt, dass man vielleicht pausieren musste, finden sich fast immer Tätigkeiten die nur auf zwei tüchtige Hände warten. Einfach mal beim Vorstand anklopfen ... .
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