Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

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Pipapo
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Pipapo »

In der Regel ca. 2-4 Wochen vor dem Zurruhesetzungtermin.
Käptn iglo
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Käptn iglo »

Das ist aber sehr knapp vor dem Zurruhesetzungstermin. D.h. wenn ich für April 2023 ER beantrage, dann dauert es ca. bis März bis ich das endgültige Zurruhesetzungsschreiben und die Urkunde erhalte. Trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort.
Torbea65
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Torbea65 »

Käptn iglo hat geschrieben: 15. Sep 2022, 20:33 Hallo,
kann mir jemand aus der Erfahrung heraus sagen, wann bei einem Engagierten Ruhestand das Schreiben für den Ruhestand kommt bzw. wann die Urkunde zur Zurruhesetzung kommt. Unmittelbar vor dem Zurruhesetzungstermin oder welcher Vorlauf. Oder erst, wenn die 1000 Stunden nachweislich erbracht sind. Danke für die Antwort.
Gruß Käptn iglo
Hallo Käpn Iglo,
ich bin seit dem 01.04.22 im ER, die Urkunde kam Ende Januar, also gut 8 Wochen vorher.
VG,
Torsten
Siggi09
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Siggi09 »

Käptn iglo hat geschrieben: 15. Sep 2022, 20:33 Hallo,
kann mir jemand aus der Erfahrung heraus sagen, wann bei einem Engagierten Ruhestand das Schreiben für den Ruhestand kommt bzw. wann die Urkunde zur Zurruhesetzung kommt.
Es gibt 3 Genehmigungsstufen, über die man jeweils informiert wird. Die letzte Stufe und dann die Zurruhesetzungsurkunde kommt in der Tat recht zeitnah. Aber warum willst Du die viel früher bekommen. Gehe einfach davon aus, dass es klappt und bereite Dich auf das Engagement so vor, dass Du zeitnah beginnen kannst. Verträge (falls erforderlich) sollte man natürlich erst unterschreiben, wenn man die Urkunde hat. Ansonsten sind alle Verabredungen im Vorfeld eben unter Vorbehalt.

Übrigens: Die 1000 Stunden müssen bis zum letzten Tag der 3-Jahres Frist bei der BAnstPT nachgewiesen werden. Man sollte also besser ein, zwei Wochen vorher fertig sein, um noch Zeit zu haben die Bestätigungen einzusammeln und einzureichen (als Einschreiben dürfte anzuraten sein).
AndyO
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von AndyO »

Käptn iglo hat geschrieben: 15. Sep 2022, 20:55 Das ist aber sehr knapp vor dem Zurruhesetzungstermin. D.h. wenn ich für April 2023 ER beantrage, dann dauert es ca. bis März bis ich das endgültige Zurruhesetzungsschreiben und die Urkunde erhalte. Trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort.
Noch eine Anmerkung: Die Termine bis Ende März sind über's Projekt vorab budgetiert. D.h. die können von HR & CSS abgearbeitet werden. Für den 30.04. ist der letzte Versandtermin der Genehmigung der 17.03..
AndyO
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von AndyO »

Iltisschnurri hat geschrieben: 15. Sep 2022, 19:55 Servus,
heute ist noch was reingekommen. Jetzt wird auch für Angestellte und Beamte,
welche vor dem 01.04.1968 geboren wurden, die ATZ angeboten.

Gruß
Iltisschnurri
Also das ATZ-Modell mit 2&2 Jahre, weil es kein Anderes mehr gibt? Das hilft doch nur Späteinsteigern/Teilzeitkräften.
Käptn iglo
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Käptn iglo »

Entschuldigung, dass ich nochmals nachfrage. Ist mir aber für die konkrete Vereinbarung bzgl. der Stelle, wo ich die 1000 Stunden erbringen möchte, wichtig. Wann ca. ab Antragstellung für den ER, bekomme ich erstmalig schriftlich bestätigt (Zurruhesetzungsbescheid?), dass der ER klappt und "genehmigt" ist. D.h. ab wann kann ich definitiv in konkrete Planung und Gespräche bzgl. der 1000 Stunden gehen? Es war die Rede von drei Verfahrensstufen.
Danke für die Geduld mit mir und die Antwort(en).

Schöne Grüße
Käptn iglo
Pipapo
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Pipapo »

Käptn iglo hat geschrieben: 17. Sep 2022, 13:08 Entschuldigung, dass ich nochmals nachfrage. Ist mir aber für die konkrete Vereinbarung bzgl. der Stelle, wo ich die 1000 Stunden erbringen möchte, wichtig. Wann ca. ab Antragstellung für den ER, bekomme ich erstmalig schriftlich bestätigt (Zurruhesetzungsbescheid?), dass der ER klappt und "genehmigt" ist. D.h. ab wann kann ich definitiv in konkrete Planung und Gespräche bzgl. der 1000 Stunden gehen? Es war die Rede von drei Verfahrensstufen.
Danke für die Geduld mit mir und die Antwort(en).

Schöne Grüße
Käptn iglo
AndyO hat geschrieben: 16. Sep 2022, 08:12 ……..Für den 30.04. ist der letzte Versandtermin der Genehmigung der 17.03..
Pipapo
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Pipapo »

Pipapo hat geschrieben: 17. Sep 2022, 14:38
Käptn iglo hat geschrieben: 17. Sep 2022, 13:08 Entschuldigung, dass ich nochmals nachfrage. Ist mir aber für die konkrete Vereinbarung bzgl. der Stelle, wo ich die 1000 Stunden erbringen möchte, wichtig. Wann ca. ab Antragstellung für den ER, bekomme ich erstmalig schriftlich bestätigt (Zurruhesetzungsbescheid?), dass der ER klappt und "genehmigt" ist. D.h. ab wann kann ich definitiv in konkrete Planung und Gespräche bzgl. der 1000 Stunden gehen? Es war die Rede von drei Verfahrensstufen.
Danke für die Geduld mit mir und die Antwort(en).

Schöne Grüße
Käptn iglo
AndyO hat geschrieben: 16. Sep 2022, 08:12 ……..Für den 30.04. ist der letzte Versandtermin der Genehmigung der 17.03..
Torbea65 hat geschrieben: 15. Sep 2022, 22:22 ….
ich bin seit dem 01.04.22 im ER, die Urkunde kam Ende Januar, also gut 8 Wochen vorher.
VG,
Torsten
Siggi09
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Siggi09 »

Käptn iglo hat geschrieben: 17. Sep 2022, 13:08 Wann ca. ab Antragstellung für den ER, bekomme ich erstmalig schriftlich bestätigt (Zurruhesetzungsbescheid?), dass der ER klappt und "genehmigt" ist. D.h. ab wann kann ich definitiv in konkrete Planung und Gespräche bzgl. der 1000 Stunden gehen? Es war die Rede von drei Verfahrensstufen.
Der konkrete Zeitablauf bis wann (spätestens) die jeweiligen Genehmigungsstufen für den jeweiligen Zurruhesetzungstermin abgeschlossen sein müssen wird im YAM kommuniziert. Das ist ein PDF mit dem Namen "Bearbeitungsstatus_ER_2023_Teil1.pdf" - oder ähnlich. Da das für jeden Termin anders sein kann, und die Genehmigung auch früher erfolgen kann (es ist ja nur der späteste Termin für die jeweilige Genehmigungsstufe angegeben) kann man die Frage so pauschal nicht beantworten.

Minimal waren es meines Wissens zuletzt für die 3. Stufe ca. 4 Wochen vor dem Zurruhesetzungstermin (27.5.22 für 30.6.22). Es war aber auch der 26.8 für den 30.12.22. Man kann es also nicht sagen, ohne das o.g. Dokument zu studieren.
Torbea65
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Torbea65 »

Wie schon beschrieben, wirst du dich bis zur finalen Bestätigung gedulden müssen. Bei mir kam die Mail Ende Januar 2022 ( Ende Dienstverhältnis 30.03.), allerdings kannst du auch zwischenduch mal in deine Personalakte schauen. Bei mir lag dort bereits am 12.11.2021 eine Bestätigung von HR (HCS_HMA), dass alle Vorraussetzung erüllt und archiviert sind. Dann musste ich noch 10 Wochen bis zur Bestätigung und Zusendung der Urkunde warten.

Aber was hält dich davon ab, schon vorher in die Gespräche um die 1000 Stunden zu gehen. Ich habe vorher auch scon bei 2 Vereinen angefragt und mir zusichern lassen, dass die Gemeinnützigkeit gegeben ist.
Käptn iglo
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Käptn iglo »

Danke an alle, die sich meiner Frage angenommen haben. Mir ging es darum, wann ich eine e r s te schriftliche und verbindliche Bestätigung, dass der ER "genehmigt" ist, erwarten kann. D.h. ab dann habe ich definitiv das Go für konkrete Vereinbarungen bzgl. der 1000 Stunden. Ich möchte nicht zuvor über ungelegte Eier sprechen. Ich möchte in der kommenden Woche, nach Rückkehr aus meinem EU, den ER beantragen. Erfahrungsgemäß geht es nach EU immer recht dicke rein und die Zeit für die Beantragung wird es eng. Trotzdem nochmals Danke für Euere Bemühungen.
Schöne Grüße
Käptn iglo
Pipapo
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Pipapo »

Die erste schriftliche und verbindliche Bestätigung sind der Zurruhesetzungbescheid und die Zurruhesetzungsurkunde.
Siggi09
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Siggi09 »

Pipapo hat geschrieben: 17. Sep 2022, 17:24 Die erste schriftliche und verbindliche Bestätigung sind der Zurruhesetzungbescheid und die Zurruhesetzungsurkunde.
So ist es, mit der ist es "amtlich". Aber tatsächlich dürfte nicht zu erwarten sein, dass man böse Überraschungen erlebt, wenn man in seiner Personalakte die Bewilligung bereits bekommen hat. Und das ist eventuell in der Tat deutlich vor dem "offiziellen" Schreiben.

Außerdem: Auch wenn's unangenehm ist. Man kann auch jederzeit der Einsatzstelle absagen. Schön ist das natürlich nicht, deshalb würde ich auch versuchen es zu vermeiden. Da man 3 Jahre Zeit hat und wenn man sich eine "Halbtagsstelle" sucht, kann man aber auch erstmal ein paar Wochen "Urlaub" machen. Mit 20 h / Woche ist man in einem Jahr fertig und es gibt ja doch reichlich Bedarf an allen Ecken und Kanten.
Pipapo
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Pipapo »

Ein letztes Wort zu dem Thema:
Eine Ablehnung kommt relativ schnell nach der Beantragung.
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