Ärger mit Dokumenten als Anwärter - Hilfe

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Kieler Primus
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Ärger mit Dokumenten als Anwärter - Hilfe

Beitrag von Kieler Primus »

Demnächst soll jemand als Beamtenanwärter im gehobenen Dienst eingestellt und vereidigt werden.

Die Person mit ausländischem Aussehen erfüllt alle Voraussetzungen für den Dienst - allerdings ist die Person im Ausland, außerhalb der EU, geboren. Das heißt, dass er keine deutsche Geburtsurkunde hat. Zur Einstellung musste die Person die geforderten Unterlagen einreichen, dabei reichte die Person eben auch seine Geburtsurkunde sowie seine Einbürgerungsurkunde ein. Die Geburtsurkunde hat die Person als Kopie (in französischer Sprache) eingereicht. Kurzdarauf bat die Behörde die Geburtsurkunde, die in Französisch war, in Deutsch mit einer beglaubigten Übersetzung erneut einzureichen. Die Person kam auch dieser Aufforderung nach und reichte eine beglaubigte Übersetzung (inkl. Adresse der Übersetzerin (samt Firma)) ein.

Nun erhielt die Person erneut ein Schreiben seitens der Behörde, dass die Person zur Begrüßungsfeier die „original“ beglaubigte Übersetzung und seine echte Einbürgerungsurkunde (erhält man im Leben nur 1x) mitbringen soll, um Zitat: „die Richtigkeit der Unterlagen von behördlicher Seite bestätigen zu können (...)“. Die Person überlegt nun wie sie mit der Situation umgehen soll. …

Ich betrachte es als Schikane, da bereits die geforderten Unterlagen mehrmals der Behörden vorlagen und übermittelt wurden. Zudem hat die Behörde bei Anzweifelung der Dokumente, insbesondere bei der Einbürgerungsurkunde, die Möglichkeit zur Recherche, indem sie z.B. selbsttätig beim Einbürgerungsbehörde der jeweiligen Stadt anruft, um sich über den Status der Person Klarheit zu verschaffen.

Besonders problematisch sehe ich es an, dass für andere Anwärter die bloße Kopie der (deutschen) Geburtsurkunde reicht während die Person Dokumente, die seine Identität und Status klären, ständig erneut, beglaubigt oder original nachreichen muss. Bei anderen Anwärtern hat nur eine Kopie der Geburtsurkunde gereicht zur Personenfeststellung. Wieso reicht aber dann eine beglaubigte übersetzte Kopie der Geburtsurkunde und seine deutsche Einbürgerungsurkunde bei der Person nicht aus?. Es ist für mich nicht nachzuvollziehen, weshalb sich die Behörde so verhält. Nahezu jedes eingereichte Dokument wird angezweifelt und die Person befindet sich immer in der Beweispflicht.

1) Ist ein solcher Vorgang gewöhnlich?
2) Wie kann sich die Person wehren?
Casiopeia1981
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Re: Ärger mit Dokumenten als Anwärter - Hilfe

Beitrag von Casiopeia1981 »

Von wem wurde denn die Kopie beglaubigt?

Also: Die beglaubigte Übersetzung wird wohl nicht das Problem sein, sondern eher eine beglaubigte Kopie der ursprünglichen Geburtsurkunde. Es ist auch Usus, dass Kopien für die Personalakte, die ein Beamtenleben lang geführt wird, amtlich beglaubigt werden. Du könntest eine gefälschte Urkunde vorlegen und die dann übersetzen lassen. Dann wäre die Übersetzung zwar richtig, aber wenn die ursprüngliche Urkunde nicht ok war, dann besagt die Übersetzung nur, dass die (falsche) Urkunde richtig übersetzt wurde.

Bei mir war es damals so, dass eine echte Kopie der (deutschen) Geburtsurkunde vorgelegt werden musste, die dann amtlich beglaubigt werden musste. Damals war es bei mir so, dass ich neben einer kostenpflichtige Beglaubigung durch einen Notar oder die Stadt auch eine kostenfreie Beglaubigung durch die Einstellungsbehörde vornehmen lassen konnte. Für Letzteres muss man aber das Original mitbringen, da sonst eine amtliche Beglaubigung nicht erlaubt ist.

Also: Alles ok. Keine Schikane, im Gegenteil, du sparst am Ende sogar noch Kosten für eine Beglaubigung durch einen Notar oder die Stadt.

Alternative wäre eine amtliche Beglaubigung selbst zu organisieren, was aber wahrscheinlich Geld kosten wird.
Schäfchen
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Re: Ärger mit Dokumenten als Anwärter - Hilfe

Beitrag von Schäfchen »

Ich wurde außerhalb der EU geboren und musste ebenso alle Kopien, die in der Bewerbung beilagen, dem HZA vorlegen. Auch die Einbürgerungsurkunde neben der Geburtsurkunde und der Übersetzung dieser. Es wurden beglaubigte Kopien gemacht und hat mich nichts gekostet außer Zeit und Fahrtweg. Das ist alles der normale Weg, müsst Euch keinen zu Kopf drum machen. Viel Spaß im Studium.
Schäfchen
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Re: Ärger mit Dokumenten als Anwärter - Hilfe

Beitrag von Schäfchen »

Ein paar Wörter sind verschwunden oder „gedacht und nicht geschrieben“.
Ich korrigiere: Alle Kopien der Bewerbung musste ich dem HZA im Original vorlegen.
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