Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte.
Somit sind sie nicht für Beamte zuständig. Möglicherweise hat dein Dienstherr jedoch die amtsärztlichen Untersuchungen an die Berufsgenossenschafte deligiert, wenn das zulässig ist.
Nach Dienstunfall zur Berufsgenossenschaft?!
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