Pensionsregelung
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Pensionsregelung
Hallo,
ich bin wohl schon hier einige Jahre Mitglied, aber habe bisher immer nur hin und wieder mitgelesen.
Bei mir sieht es folgendermaßen aus:
Ich bin 61 Jahre (Jhrg. 03/1961), bin Besoldungsstufe A8, Stufe 8, verheiratet. Am 03.10. diesen Jahres habe ich meine 45 Dienstjahre voll. Laut der Zolldirektion Düsseldorf ist mein offizielles Dienstzeitende am 30.09.2027. Dann hätte ich 49,99 Dienstjahre. Damit ich ohne Abzüge in Pension gehen kann, müßte ich bis zum März 2026 arbeiten. Dann würde ich meine 71,75% erhalten, weil ich ja bis zum 63 Lebensjahr die 45 Dienstjahre erreicht habe.
Wer kann mir sagen, mit wieviel Prozentabzug ich rechnen muß, wenn ich mit Vollendung des 63 Lebensjahres in den Ruhestand gehen will? Als Zusatzindo, ich habe keinen Schwerbehinderungsgrad, bin allerdings seit meinem Herzinfarkt 2019, nicht mehr schichtdienstfähig.
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und die Beantwortung im voraus.
Gruß
Bertus
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ich bin wohl schon hier einige Jahre Mitglied, aber habe bisher immer nur hin und wieder mitgelesen.
Bei mir sieht es folgendermaßen aus:
Ich bin 61 Jahre (Jhrg. 03/1961), bin Besoldungsstufe A8, Stufe 8, verheiratet. Am 03.10. diesen Jahres habe ich meine 45 Dienstjahre voll. Laut der Zolldirektion Düsseldorf ist mein offizielles Dienstzeitende am 30.09.2027. Dann hätte ich 49,99 Dienstjahre. Damit ich ohne Abzüge in Pension gehen kann, müßte ich bis zum März 2026 arbeiten. Dann würde ich meine 71,75% erhalten, weil ich ja bis zum 63 Lebensjahr die 45 Dienstjahre erreicht habe.
Wer kann mir sagen, mit wieviel Prozentabzug ich rechnen muß, wenn ich mit Vollendung des 63 Lebensjahres in den Ruhestand gehen will? Als Zusatzindo, ich habe keinen Schwerbehinderungsgrad, bin allerdings seit meinem Herzinfarkt 2019, nicht mehr schichtdienstfähig.
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und die Beantwortung im voraus.
Gruß
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Re: Pensionsregelung
Hallo.
Für dich gilt 71,75 bei 65Jahre und 45 Dienstjahre.
1. 45 jahre Dienstzeit oder mehr---und-- 65 Jahre alt ist 3. 26 um für abschlagsfrei.
2. Wenn 3.24 Pensionierung 63 auf Antrag ist 42 Mon vor Altersgrenze 42*0.3 =12,6 % Abschlag.
Es gibt keine Altersgrenze 63 und 45 M. Dienst. Nur bei Schwerbehinderte 63 mit 40 Dienstj.
Ich denke Du fragst darum.
Wenn Du 2 machst spielt es keine Rolle wenn für Dich in 2 Jahren auch die Nr1 zuträfe. Du bist dann ja schon Pensioniert zu Bedingungen wie Nr. 2.
Für dich gilt 71,75 bei 65Jahre und 45 Dienstjahre.
1. 45 jahre Dienstzeit oder mehr---und-- 65 Jahre alt ist 3. 26 um für abschlagsfrei.
2. Wenn 3.24 Pensionierung 63 auf Antrag ist 42 Mon vor Altersgrenze 42*0.3 =12,6 % Abschlag.
Es gibt keine Altersgrenze 63 und 45 M. Dienst. Nur bei Schwerbehinderte 63 mit 40 Dienstj.
Ich denke Du fragst darum.
Wenn Du 2 machst spielt es keine Rolle wenn für Dich in 2 Jahren auch die Nr1 zuträfe. Du bist dann ja schon Pensioniert zu Bedingungen wie Nr. 2.
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Re: Pensionsregelung
Hallo Gertrud1927,
danke für die schnelle Antwort. Diese Rechenexperimente habe ich auch schon vollzogen. Für mich ist die Zolldirektion Düsseldorf zuständig. Dort habe ich vor gut 3 Jahren schon mal nachgefragt, aber man bekommt eigentlich keine richtige Antwort auf seine Fragen, sondern ein Standardschreiben. Ich überlege, Ende 2024 in den Ruhestand zu gehen, dann hätte ich 33 Monate für die Berechnung und käme auf 9,9%. Damit könnte ich leben. Ich wohne mietfrei und ich und meine Frau haben 2 Häuser, wovon eins verkauft würde. Einziger Knackpunkt ist, das mein Arbeitgeber (Bundeswehr) für mich einen Nachfolger finden muß. Aber wenn ich den Antrag zeitig stelle, dann hätten sie ja genügend Zeit, jemanden zu finden.
Gruß
Bertus
danke für die schnelle Antwort. Diese Rechenexperimente habe ich auch schon vollzogen. Für mich ist die Zolldirektion Düsseldorf zuständig. Dort habe ich vor gut 3 Jahren schon mal nachgefragt, aber man bekommt eigentlich keine richtige Antwort auf seine Fragen, sondern ein Standardschreiben. Ich überlege, Ende 2024 in den Ruhestand zu gehen, dann hätte ich 33 Monate für die Berechnung und käme auf 9,9%. Damit könnte ich leben. Ich wohne mietfrei und ich und meine Frau haben 2 Häuser, wovon eins verkauft würde. Einziger Knackpunkt ist, das mein Arbeitgeber (Bundeswehr) für mich einen Nachfolger finden muß. Aber wenn ich den Antrag zeitig stelle, dann hätten sie ja genügend Zeit, jemanden zu finden.
Gruß
Bertus
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Re: Pensionsregelung
Parallele Themen des TE.
In diesem hier schreibt Gertrud
schreibt Andy
In diesem hier schreibt Gertrud
In dem anderen viewtopic.php?t=12020Gertrud1927 hat geschrieben: ↑27.08.2022 18:21 Für dich gilt 71,75 bei 65Jahre und 45 Dienstjahre.
1. 45 jahre Dienstzeit oder mehr---und-- 65 Jahre alt ist 3. 26 um für abschlagsfrei.
2. Wenn 3.24 Pensionierung 63 auf Antrag ist 42 Mon vor Altersgrenze 42*0.3 =12,6 % Abschlag.
Es gibt keine Altersgrenze 63 und 45 M. Dienst. Nur bei Schwerbehinderte 63 mit 40 Dienstj.
Ich denke Du fragst darum.
schreibt Andy
Liegt der Unterschied der Auskünfte daran, ob man auf Antrag oder wegen DDU in Pension geht?
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Re: Pensionsregelung
Hallo.
Entschuldige. Soll in meiner letzten Post auch DDU mit 63 und 40 Jahren heissen. Steht nur dicht daneben im §33 LBG NRW.
Bei schwerbehindert ist es noch wieder anders.
Ist ein grosser Unterschied ob auf Antrag oder DDU.
Im LBeamtVG §16.
Entschuldige. Soll in meiner letzten Post auch DDU mit 63 und 40 Jahren heissen. Steht nur dicht daneben im §33 LBG NRW.
Bei schwerbehindert ist es noch wieder anders.
Ist ein grosser Unterschied ob auf Antrag oder DDU.
Im LBeamtVG §16.
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Re: Pensionsregelung
Hallo,
Nur kurz:
Bei DDU max. 10,8 %Kürzung.
Ebenso bei Schwerbehinderung von mind. 50% Minderung der Erwerbfähigkeit dann kann man mit Geburtsjahr frühestens mit 63 Jahren auf Antrag gehen und hat max. 10,8 %Kürzung.
Für Geburtsjahrgänge von 1951 bis 1964 gelten noch Ubergangsregelungen nach BBG. Jahrgang 1961 kann, wenn mind. 50% Schwerbehinderung mit 61 Jahren und 6 Monaten auf Antrag gehen und hat dann max. 10,8% Kürzung. Ich würde daher prüfen lassen, ob eine Schwerbehinderung zuerkannt wird, liegt diese ab50% wäre der Antrag aufzur Ruhesetzung wohl jetzt schon möglich mit Wirkung ab 1.10.
Um die Nachbesetzung würde ich mir keine Sorgen machen, das geschieht erfahrungsgemäß sowieso erst, wenn die Stelle tatsächlich frei geworden ist.
Grüße
Nur kurz:
Bei DDU max. 10,8 %Kürzung.
Ebenso bei Schwerbehinderung von mind. 50% Minderung der Erwerbfähigkeit dann kann man mit Geburtsjahr frühestens mit 63 Jahren auf Antrag gehen und hat max. 10,8 %Kürzung.
Für Geburtsjahrgänge von 1951 bis 1964 gelten noch Ubergangsregelungen nach BBG. Jahrgang 1961 kann, wenn mind. 50% Schwerbehinderung mit 61 Jahren und 6 Monaten auf Antrag gehen und hat dann max. 10,8% Kürzung. Ich würde daher prüfen lassen, ob eine Schwerbehinderung zuerkannt wird, liegt diese ab50% wäre der Antrag aufzur Ruhesetzung wohl jetzt schon möglich mit Wirkung ab 1.10.
Um die Nachbesetzung würde ich mir keine Sorgen machen, das geschieht erfahrungsgemäß sowieso erst, wenn die Stelle tatsächlich frei geworden ist.
Grüße
MS
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Re: Pensionsregelung
Wenn man sich Richtung GdB 50% aufmacht, dann hat man mit 63 auch für DDU genug gesammelt. Und dann geht dieser Bundesbeamte mit ungekürzter Vollpension nach Hause.Mainstream1 hat geschrieben: ↑28.08.2022 13:30 Ich würde daher prüfen lassen, ob eine Schwerbehinderung zuerkannt wird, liegt diese ab50% wäre der Antrag aufzur Ruhesetzung wohl jetzt schon möglich mit Wirkung ab 1.10.
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Re: Pensionsregelung
M. E. stimmt das nicht, da im vorliegenden Fall, Geburtsjahr 1961, erst mit 64 Jahren und 6 Monaten dann die bei Schwerbehinderung vorgezogene Regelaltersgrenze erreicht wird.
MS
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Re: Pensionsregelung
M. E. stimmt das bei "auf Antrag" nicht, da im vorliegenden Fall, Geburtsjahr 1961, erst mit 64 Jahren und 6 Monaten dann die bei Schwerbehinderung vorgezogene Regelaltersgrenze erreicht wird.
Bei DDU und Schwerbehinderung und 63 erreicht, stimmt es aber, wenn gleichzeitig mind. 40 Dienstjahre erreicht sind.
Bei DDU und Schwerbehinderung und 63 erreicht, stimmt es aber, wenn gleichzeitig mind. 40 Dienstjahre erreicht sind.
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Re: Pensionsregelung
Hat mit Schwerbehinderung nix zu tun. Im Moment gilt noch die Übergangsregelung mit 35 Dienstjahren. Die läuft aber in Kürze aus. Dann müssen es 40 Dienstjahre sein.Mainstream1 hat geschrieben: ↑28.08.2022 16:45 Bei DDU und Schwerbehinderung und 63 erreicht, stimmt es aber, wenn gleichzeitig mind. 40 Dienstjahre erreicht sind.
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Re: Pensionsregelung
Ja !!!!! DDU und ab 63 ohne Kürzung ist korrekt.AndyO hat geschrieben: ↑28.08.2022 19:43Hat mit Schwerbehinderung nix zu tun. Im Moment gilt noch die Übergangsregelung mit 35 Dienstjahren. Die läuft aber in Kürze aus. Dann müssen es 40 Dienstjahre sein.Mainstream1 hat geschrieben: ↑28.08.2022 16:45 Bei DDU und Schwerbehinderung und 63 erreicht, stimmt es aber, wenn gleichzeitig mind. 40 Dienstjahre erreicht sind.
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Re: Pensionsregelung
Hallo,
das ist ja alles schön und gut, aber die 50% habe ich nicht, vielleicht auch zum Glück. Wenn ich Ende 2024 gehe, dann hätte ich 9,9% Abzug. Damit könnte ich leben. Werde mich jetzt nochmals an den Zoll in Düsseldorf wenden, mal sehen, was die ausrechnen. Aber wie ich die kenne, kommt eh nur ein Formschreiben. Aber egal. Die 45 Dienstjahre habe ich am 3.10. diesen Jahres voll. Arbeite also eh schon 5 Jahre für umme. Aber das ist ja bei allen so. Verstehe eh nicht, warum für die Beamten die Regelung der freien Wirtschaft nicht übernommen wurde. Geld ist doch da, für alles mögliche. Nur nicht für die, die jeden Tag den Buckel krum machen. Wenn ich sehe, wie das bei der Bundeswehr läuft, da wird einem echt übel. Die schaffen nicht mal 40 Dienstjahre und gehen dann trotzdem mit 71,75% nach Hause. Befödert wird da auch schneller, aber dafür müssen sie halt härter kämpfen. Weiß nur nicht, wo.
Gruß
Bertus
das ist ja alles schön und gut, aber die 50% habe ich nicht, vielleicht auch zum Glück. Wenn ich Ende 2024 gehe, dann hätte ich 9,9% Abzug. Damit könnte ich leben. Werde mich jetzt nochmals an den Zoll in Düsseldorf wenden, mal sehen, was die ausrechnen. Aber wie ich die kenne, kommt eh nur ein Formschreiben. Aber egal. Die 45 Dienstjahre habe ich am 3.10. diesen Jahres voll. Arbeite also eh schon 5 Jahre für umme. Aber das ist ja bei allen so. Verstehe eh nicht, warum für die Beamten die Regelung der freien Wirtschaft nicht übernommen wurde. Geld ist doch da, für alles mögliche. Nur nicht für die, die jeden Tag den Buckel krum machen. Wenn ich sehe, wie das bei der Bundeswehr läuft, da wird einem echt übel. Die schaffen nicht mal 40 Dienstjahre und gehen dann trotzdem mit 71,75% nach Hause. Befödert wird da auch schneller, aber dafür müssen sie halt härter kämpfen. Weiß nur nicht, wo.
Gruß
Bertus
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Re: Pensionsregelung
Welche Regelung der freien Wirtschaft meinst du?