Guten Abend, ich finde leider keinerlei Antworten im Internet.
Nachdem ich aufgrund von psychischen Gründen dienstunfähig wurde, hatte ich einen privaten Unfall. Leider kann der Mittelfinger seit fast zwei Jahren nicht mehr belastet werden. Physiotherapie und alle Möglichkeiten wurden ausgeschöpft. Die Ärzte befürworten eine Operation. Aus psychosomatischen Gründen möchte ich nicht operiert werden. Die Frage die sich mir stellt ist, ob ich aus arbeitsrelevanten Gründen gezwungen werden kann, diese Operation durchführen zu lassen? Der Finger beeinträchtigt mich soweit nicht, ich weiß allerdings nicht wie belastbar der Finger unter einer Erwerbstätigkeit am Computer ist. Was kann mir der Amtsarzt beim nächsten Besuch auftragen, ist es aufgrund der Mitwirkungspflicht möglich, dass eine Operation erzwingen werden kann? Natürlich möchte ich auch gesund werden, ich habe totale Panik vor einer Operation und habe seit dem Unfall schlaflose Nächte und jedesmal Angst das die Operation durchgeführt werden muss.
Ich hoffe jemand kann mich da mal aufklären.
Vielen Dank und einen schönen Abend.
Dienstunfähig, privater Unfall
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Re: Dienstunfähig, privater Unfall
Bist du im Ruhestand.?
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Re: Dienstunfähig, privater Unfall
Ja im vorzeitigen Ruhestand. Es kann davon ausgegangen werden das demnächst ein Amtsarzttermin ansteht.
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Re: Dienstunfähig, privater Unfall
Wenn du im Ruhestand bist, dann musst du gar nichts machen. Ein Amtsarzt wird dir ganz sicher keine OP auferlegen, nur damit du reaktiviert werden kannst.
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Re: Dienstunfähig, privater Unfall
Mir stellt sich die Frage ob eine Operation in diesem Sinne zumutbar ist:
§ 46 BBG Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
4) Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, zur Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen.
Ich bin zwar in der vorzeitigen Pensionierung aufgrund der Dienstunfähigkeit , ich muss ja trotzdem alles zumutbare für meine Gesundung tun.
§ 46 BBG Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
4) Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, zur Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen.
Ich bin zwar in der vorzeitigen Pensionierung aufgrund der Dienstunfähigkeit , ich muss ja trotzdem alles zumutbare für meine Gesundung tun.
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Re: Dienstunfähig, privater Unfall
zwingen kann dich niemand zu irgendetwas. Eine OP ist invasiv und bedarf nur deiner Zustimmung. Wenn überhaupt, wird ein Amtsarzt vermutlich bei einer Begutachtung zwar sagen, dass er den Eingriff aus orthopädischen-chirurgischen Gründen empfiehlt, um dauerhafte Behinderungen zu vermeiden, aber mehr wird da nicht geschehen. Ein guter Arzt würde dir sicher empathisch zureden und versuchen, dir die Angst zu nehmen. Letztendlich triffst du alleine die Entscheidung, ob du dich operieren lässt oder nicht. Psychische Erkrankungen sind leider oft mit Ängsten verbunden und das ist einem versiertem Amtsarzt bestimmt bewusst -und letztendlich bist du ja auch aus psychischem Grund bereits dauerhaft DU.