Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
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Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
Guten Tag zusammen.
Kurz zu mir. Ich bin 2016 in eine Behörde gekommen und wurde schnell auf E9 (2018) befördert wegen guten Leistungen. Ich saß, aufgrund des neuen Vertrages nach E9, dann auf einer A11 Stelle, komisch aber war so. Ich habe nämlich seit 2017 Dinge erledigt, die nach A11 bewertet werden.
Vor kurzem wurde ich verbeamtet auf A7 in Probezeit. Ich übernehme weiterhin die Sachen die eigentlich Leute in A11 erledigen.
Sehe ich das richtig, dass ich nach der Probezeit (ich hoffe 1 Jahr, so wurde es mir mündlich zugesagt) auf A8 komme (wurde mir mündlich zugesagt) und ab Dezember dann wegen der Umstellung auf A9 sitze und danach bezahlt werde?
Kann ich auch schon jetzt irgendwie die Übernahme der Arbeit nach A11 geltend machen oder nimmt man mir dann diese Tätigkeiten weg weil man Beamte nach dem Amt besolden soll?
Kurz zu mir. Ich bin 2016 in eine Behörde gekommen und wurde schnell auf E9 (2018) befördert wegen guten Leistungen. Ich saß, aufgrund des neuen Vertrages nach E9, dann auf einer A11 Stelle, komisch aber war so. Ich habe nämlich seit 2017 Dinge erledigt, die nach A11 bewertet werden.
Vor kurzem wurde ich verbeamtet auf A7 in Probezeit. Ich übernehme weiterhin die Sachen die eigentlich Leute in A11 erledigen.
Sehe ich das richtig, dass ich nach der Probezeit (ich hoffe 1 Jahr, so wurde es mir mündlich zugesagt) auf A8 komme (wurde mir mündlich zugesagt) und ab Dezember dann wegen der Umstellung auf A9 sitze und danach bezahlt werde?
Kann ich auch schon jetzt irgendwie die Übernahme der Arbeit nach A11 geltend machen oder nimmt man mir dann diese Tätigkeiten weg weil man Beamte nach dem Amt besolden soll?
Re: Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
Wir bleiben hier bei der Laufbahn des mittleren Dienstes, weil ich unterstelle, dass dir die Zugangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst fehlen. Die erste Regelbeförderung kann schnell kommen. Beförderungen hängen von deiner Behörde ab. In der Regel sind es 2 Jahre zur ersten Beförderung. Deine Besoldung entspricht dann A8. Auf einen A9er kann man in allen Behörden sehr lange warten. Die schnellsten Fälle in Breite kenne ich vom Finanzamt. Da wird man bei guter Leistung nach etwa 10 Jahren A9 selbst wen man zwischenzeitlich in Elternzeit waren. Bei Telekom und DB sind die A9er Tagesgespräch. Jeder will wissen, wie es für den Glücklichen zu dieser Beförderung kamen. Die Dienstposten geben die Beförderung entsprechend ihrer Bewertungsbandbreite oftmals her. Mittlere Beförderungszeit zu A9 irgendwo bei 15 Jahren ohne Beförderungsgarantie. Einer wird nach 5 Jahren befördert, andere nie. Der mittlere Dienst scheidet in den meisten Fällen mit A8 aus.rotkäppchen92 hat geschrieben: ↑13. Aug 2022, 22:12 Sehe ich das richtig, dass ich nach der Probezeit (ich hoffe 1 Jahr, so wurde es mir mündlich zugesagt) auf A8 komme (wurde mir mündlich zugesagt) und ab Dezember dann wegen der Umstellung auf A9 sitze und danach bezahlt werde?
Kann ich auch schon jetzt irgendwie die Übernahme der Arbeit nach A11 geltend machen oder nimmt man mir dann diese Tätigkeiten weg weil man Beamte nach dem Amt besolden soll?
Deine Behörde freut sich, dich überwertig für kleines Geld einsetzen zu können. Das ist halt der Unterschied zwischen Beamtenbesoldung und Angestelltengehalt. Dafür nimmt dir die erreichte Besoldungsstufe auch keiner mehr ab.
P.S.: Beschweren solltest du dich erst nach der Beförderung zu A8.
Re: Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass du vor Dezember befördert wirst. Die wissen ja auch, dass du ab Dezember um ein Amt abgehoben wirst.
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Re: Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
Da sind wir wieder bei Grundsätzen des Beamtentums:
- Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Beförderung; er hat nur einen Anspruch auf Amts angemessene Verwendung . D.h. ein A9ner darf keine Arbeiten nach A6 machen. Ein A6er darf Arbeiten nach A9 (mD) machen. Ein Anspruch auf Besoldung nach A9 hat der A6er dennoch nicht.
Ich persönlich bin A9 (gD) und mein Dienstposten ist A13. Es ändert nichts.
- Beförderungswartezeiten richten sich nach deinem Laufbahnleistungsgesetz. In Bayern (mein Bundesland) ist insb. der Art. 17 LlbG einschlägig. Er definiert die Zeiten von Beförderungsverboten und Co. Es gilt der Grundsatz: in der Probezeit keine Beförderung. Beförderungen erst mit Lebenszeit möglich. Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und Beförderung sind gleichzeitig möglich.
Im Anschluss sind die Mindestwartezeiten (Beförderungsverbote) abzuleisten; im mD meist 2 Jahre im gD 3 Jahre. Je nach Landesleistungslaufbahngesetz.
- Verbot der Sprung und Eilbeförderung: Das Landeslaufbahngesetz bestimmt die Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind (A6 - A7 - A8 - A9 - usw.); eine Sprungbeförderung (A6 - A8) ist grds. unzulässig; gleiches gilt für das Verbot der Eilbeförderung (Mindestwartezeiten s.o.)
Das hat zur Folge, dass Du beginnend mit A7, A8 erst nach der Probezeit erreichen musst, um dann nach zwei Jahren frühestens A9 werden zu dürfen (Verbot der Eilbeförderung; Mindestwartezeiten). Hiervon gibt es Ausnahmen; die bedürfen in der Regel der Zustimmung des Landespersonalausschusses (Bayern), die kommunale Dienstherren regelmäßig nicht erhalten.
Daher mein Fazit: zwischen A8 und A9 liegen im Regelfall zwei Jahre Wartezeit. Sollte Dein Dienstherr eigene Beförderungswartezeiten definiert haben und an die Beurteilungsergebnisse gekoppelt haben, so kann die Beförderung auch ein bisschen länger dauern, denn es besteht als Beamter kein Anspruch auf Beförderung.
- Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Beförderung; er hat nur einen Anspruch auf Amts angemessene Verwendung . D.h. ein A9ner darf keine Arbeiten nach A6 machen. Ein A6er darf Arbeiten nach A9 (mD) machen. Ein Anspruch auf Besoldung nach A9 hat der A6er dennoch nicht.
Ich persönlich bin A9 (gD) und mein Dienstposten ist A13. Es ändert nichts.
- Beförderungswartezeiten richten sich nach deinem Laufbahnleistungsgesetz. In Bayern (mein Bundesland) ist insb. der Art. 17 LlbG einschlägig. Er definiert die Zeiten von Beförderungsverboten und Co. Es gilt der Grundsatz: in der Probezeit keine Beförderung. Beförderungen erst mit Lebenszeit möglich. Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und Beförderung sind gleichzeitig möglich.
Im Anschluss sind die Mindestwartezeiten (Beförderungsverbote) abzuleisten; im mD meist 2 Jahre im gD 3 Jahre. Je nach Landesleistungslaufbahngesetz.
- Verbot der Sprung und Eilbeförderung: Das Landeslaufbahngesetz bestimmt die Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind (A6 - A7 - A8 - A9 - usw.); eine Sprungbeförderung (A6 - A8) ist grds. unzulässig; gleiches gilt für das Verbot der Eilbeförderung (Mindestwartezeiten s.o.)
Das hat zur Folge, dass Du beginnend mit A7, A8 erst nach der Probezeit erreichen musst, um dann nach zwei Jahren frühestens A9 werden zu dürfen (Verbot der Eilbeförderung; Mindestwartezeiten). Hiervon gibt es Ausnahmen; die bedürfen in der Regel der Zustimmung des Landespersonalausschusses (Bayern), die kommunale Dienstherren regelmäßig nicht erhalten.
Daher mein Fazit: zwischen A8 und A9 liegen im Regelfall zwei Jahre Wartezeit. Sollte Dein Dienstherr eigene Beförderungswartezeiten definiert haben und an die Beurteilungsergebnisse gekoppelt haben, so kann die Beförderung auch ein bisschen länger dauern, denn es besteht als Beamter kein Anspruch auf Beförderung.
Re: Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
In BW hab ich von A7(BAL) auf A8 10 Jahre gebraucht und dann nochmal 4 Jahre bis A9-vanWahlberg hat geschrieben: ↑23. Aug 2022, 23:24 Daher mein Fazit: zwischen A8 und A9 liegen im Regelfall zwei Jahre Wartezeit. Sollte Dein Dienstherr eigene Beförderungswartezeiten definiert haben und an die Beurteilungsergebnisse gekoppelt haben, so kann die Beförderung auch ein bisschen länger dauern, denn es besteht als Beamter kein Anspruch auf Beförderung.
Wahnsinn wie schnell das bei manchen geht-
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Re: Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
Wenn man genug schl..mt und a….kriecht klappt das sicher.
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Re: Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
Vielen Dank für die Antworten!
Also heißt es warten und hoffen.
Das wirft eine erneute Frage auf: Würde es also Sinn machen, dem unglaublichen Workload zu entgehen wenn man sich auf eine A8 oder A9m Stelle bewirbt? Oder doch lieber weiterhin A11-Aufgaben übernehmen, Zähne zusammenbeißen und dann vielleicht doch sicher auf A9 befördert werden?
Andere Sache: Nach der Probezeit komme ich auf A8. Das ist sicher. Werden ALLE Ämter ab Dezember angehoben? Also jetzt A7, dann ab Dezember A8 und nach der Probezeit A9? Oder bleibt es für mich A8?
Also heißt es warten und hoffen.
Das wirft eine erneute Frage auf: Würde es also Sinn machen, dem unglaublichen Workload zu entgehen wenn man sich auf eine A8 oder A9m Stelle bewirbt? Oder doch lieber weiterhin A11-Aufgaben übernehmen, Zähne zusammenbeißen und dann vielleicht doch sicher auf A9 befördert werden?
Andere Sache: Nach der Probezeit komme ich auf A8. Das ist sicher. Werden ALLE Ämter ab Dezember angehoben? Also jetzt A7, dann ab Dezember A8 und nach der Probezeit A9? Oder bleibt es für mich A8?
Re: Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
Ist ja auch Justiz....Bruce Springsteen hat geschrieben: ↑28. Aug 2022, 21:37Ich hab in 4 Jahren ganze 4 Beförderungen erlebt. Nicht jede Behörde eiert so rum wie die Polizei..
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Re: Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
Hallorotkäppchen92 hat geschrieben: ↑29. Aug 2022, 13:00 Andere Sache: Nach der Probezeit komme ich auf A8. Das ist sicher. Werden ALLE Ämter ab Dezember angehoben? Also jetzt A7, dann ab Dezember A8 und nach der Probezeit A9? Oder bleibt es für mich A8?
Ich verstehe deine Frage nicht, könntest du die nochmal anders formulieren?
A8 steht bei dir Dez 22 an, schreibst du. Willst du wissen, was Dez 23 folgt oder was ist die Frage?
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Re: Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
Meine Frage ist folgende: Ich bin jetzt A7 und ich komme nach der Probezeit in A8. Das ist klar.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑31. Aug 2022, 20:57Hallorotkäppchen92 hat geschrieben: ↑29. Aug 2022, 13:00 Andere Sache: Nach der Probezeit komme ich auf A8. Das ist sicher. Werden ALLE Ämter ab Dezember angehoben? Also jetzt A7, dann ab Dezember A8 und nach der Probezeit A9? Oder bleibt es für mich A8?
Ich verstehe deine Frage nicht, könntest du die nochmal anders formulieren?
A8 steht bei dir Dez 22 an, schreibst du. Willst du wissen, was Dez 23 folgt oder was ist die Frage?
Zusätzlich wird ja im Dezember 22 jedes Eingangsamt angehoben. Das ist jetzt die Frage ob ich in der jetzigen Probezeit dann in A8 komme und nach der Probezeit dann A9.
Es ist eine komplizierte Kiste...
Re: Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
Wieso wird im Dezember jedes Eingangsamt angehoben? Versteh ich nicht.
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Re: Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
Ab dem 01.12 wird, wenn alles klappt, zumindest in BaWue das Eingangsamt des mD auf A8 gehoben und alle, bereits im m dienst befindlichen Beamten, um eine Stelle gehoben (A8/A9,A9/A10,A9Z/A10Z usw.)
https://beteiligungsportal.baden-wuertt ... Comments=0
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Re: Allgemeine Fragen zu Laufbahn und 4 Säulenmodell etc
Kommt darauf an wann du deine A 8 erhältst. Laut Gesetzesentwurf (BaWue) bezieht sich das auf das Amt welches man am 30.11 UND dem 01.12 innehat.rotkäppchen92 hat geschrieben: ↑2. Sep 2022, 08:09Meine Frage ist folgende: Ich bin jetzt A7 und ich komme nach der Probezeit in A8. Das ist klar.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑31. Aug 2022, 20:57Hallorotkäppchen92 hat geschrieben: ↑29. Aug 2022, 13:00 Andere Sache: Nach der Probezeit komme ich auf A8. Das ist sicher. Werden ALLE Ämter ab Dezember angehoben? Also jetzt A7, dann ab Dezember A8 und nach der Probezeit A9? Oder bleibt es für mich A8?
Ich verstehe deine Frage nicht, könntest du die nochmal anders formulieren?
A8 steht bei dir Dez 22 an, schreibst du. Willst du wissen, was Dez 23 folgt oder was ist die Frage?
Zusätzlich wird ja im Dezember 22 jedes Eingangsamt angehoben. Das ist jetzt die Frage ob ich in der jetzigen Probezeit dann in A8 komme und nach der Probezeit dann A9.
Es ist eine komplizierte Kiste...
Zitat Artikel 32
Überleitungsvorschriften
(1) Die am Tag vor dem Inkrafttreten und am Tag des Inkrafttretens dieses Artikels
im Amt befindlichen und dann kommen die ganzen Amtsbezeichnungen....
steht hier im §32
https://beteiligungsportal.baden-wuertt ... Comments=0