Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit

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Hepcat
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Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit

Beitrag von Hepcat »

Hallo zusammen,
nach einer Krankheit bin ich derzeit unterwertig beschäftigt (6 Stufen weiter unten derzeit also "normal") und derzeit 50% Dienstunfähig, sprich ich arbeite nur die Hälfte der Zeit krankheitsbedingt.
Steht einem Erfahrungsstufenaufstieg oben genanntes im Wege? :?: Dieser steht in 1 1/2 Jahren an ....
Ich konnte im Internet wenig dazu googln :( :geek:

Hepcat
Pipapo
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Re: Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit

Beitrag von Pipapo »

Was heißt 6 Stufen weiter unten. Machst du z.B. als A12 Tätigkeiten nach A6?
Hepcat
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Re: Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit

Beitrag von Hepcat »

...so ungefähr leider gerade.. :oops:
vanWahlberg
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Re: Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit

Beitrag von vanWahlberg »

Der Stufenaufstieg regelt sich nach Deinem persönliche einschlägigem Besoldungsgesetz. Im BayBesG richtet es sich daher nach Art. 30 Abs. 2, 3 und 4 BayBesG. Das gibt es in jedem Bundesland und auch beim Bund.

Grds. sollte die o.g. Situation keinem Stufenaufstieg im Wege stehen. Einzelheiten wie gesagt, das jeweilige Recht.
Hepcat
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Re: Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit

Beitrag von Hepcat »

...es handelt sich um bayrisches Recht. Spielt da eine Beurteilung wie auch immer eine Rolle?

Meinen derzeitigen Job mach ich gut....