Hallo zusammen,
nach einer Krankheit bin ich derzeit unterwertig beschäftigt (6 Stufen weiter unten derzeit also "normal") und derzeit 50% Dienstunfähig, sprich ich arbeite nur die Hälfte der Zeit krankheitsbedingt.
Steht einem Erfahrungsstufenaufstieg oben genanntes im Wege? Dieser steht in 1 1/2 Jahren an ....
Ich konnte im Internet wenig dazu googln
Hepcat
Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit
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Re: Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit
Was heißt 6 Stufen weiter unten. Machst du z.B. als A12 Tätigkeiten nach A6?
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Re: Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit
...so ungefähr leider gerade..
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Re: Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit
Der Stufenaufstieg regelt sich nach Deinem persönliche einschlägigem Besoldungsgesetz. Im BayBesG richtet es sich daher nach Art. 30 Abs. 2, 3 und 4 BayBesG. Das gibt es in jedem Bundesland und auch beim Bund.
Grds. sollte die o.g. Situation keinem Stufenaufstieg im Wege stehen. Einzelheiten wie gesagt, das jeweilige Recht.
Grds. sollte die o.g. Situation keinem Stufenaufstieg im Wege stehen. Einzelheiten wie gesagt, das jeweilige Recht.
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Re: Stufenaufstieg trotz unterwertiger Beschäftigung / 50% Dienstunfähigkeit
...es handelt sich um bayrisches Recht. Spielt da eine Beurteilung wie auch immer eine Rolle?
Meinen derzeitigen Job mach ich gut....
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