Beruflichen Rechtschutz bei DDU belassen?
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Beruflichen Rechtschutz bei DDU belassen?
Wie seht Ihr es in Bezug auf eine DDU- macht es Sinn, die Rechtschutzversicherung im Bereich Beruf beizubehalten? Man kann ja ggf. reaktiviert werden oder auch neben der Pension arbeiten, also könnten sich dadurch wieder dienstrechtliche und berufliche Konflikte ergeben...würdet Ihr es beibehalten?
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Re: Beruflichen Rechtschutz bei DDU belassen?
Meist sind das ja Pakete, die nicht getrennt werden (Privat-Berufs-Verkehrsrechtschutz). Diese können dann um weeitere Bausteine erweitert werden z.B. Mietrechtschutz usw.
So ist das zumindest bei mir.
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Getreu dem Kaiser Franz "Schaun mer mal, dann seng ma scho"
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