Versteuerung ausgezahlter Urlaubsanspruch
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Versteuerung ausgezahlter Urlaubsanspruch
Hallo liebe Forenmitglieder,
Ich bin mit Wirkung vom 30.04.22 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.
Nun habe ich den Bescheid zur Auszahlung des Urlaubanspruches erhalten und bin entsetzt über die Abzüge.
Versteuert wurde mit Steuerklasse 6, ist das der Regelfall?
Gibt es eine Möglichkeit da etwas über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück zu bekommen?
Über Erfahrungen und Infos würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Ich bin mit Wirkung vom 30.04.22 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.
Nun habe ich den Bescheid zur Auszahlung des Urlaubanspruches erhalten und bin entsetzt über die Abzüge.
Versteuert wurde mit Steuerklasse 6, ist das der Regelfall?
Gibt es eine Möglichkeit da etwas über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück zu bekommen?
Über Erfahrungen und Infos würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
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Re: Versteuerung ausgezahlter Urlaubsanspruch
Ja, soweit ich es weiß und kenne.Pension2022 hat geschrieben: ↑22. Jul 2022, 17:07 Versteuert wurde mit Steuerklasse 6, ist das der Regelfall?
Ja!Pension2022 hat geschrieben: ↑22. Jul 2022, 17:07 Gibt es eine Möglichkeit da etwas über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück zu bekommen?
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Re: Versteuerung ausgezahlter Urlaubsanspruch
Kannst Du mir sagen wie?
Ich bekomme eine zweite Steuerbescheinigung.
Da wird aber ja nichts drauf stehen dass es sich um Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs handelt.
Ich bekomme eine zweite Steuerbescheinigung.
Da wird aber ja nichts drauf stehen dass es sich um Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs handelt.
Re: Versteuerung ausgezahlter Urlaubsanspruch
warum hast du erst 3 Monate nach der Frühpensionierung die Urlaubsabgeltung erhalten? Hattest du noch Widerspruch gegen die Pensionierung eingelegt? Ich denke es wird als Sonderzahlung gesehen, die du voll versteuern musst, aber bei der Steuererklärung in 2023 wirst du sicher einiges wiederbekommen...
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Re: Versteuerung ausgezahlter Urlaubsanspruch
Nein kein Widerspruch oder ähnliches … habe auch oft gelesen dass es mit der letzten Besoldung gezahlt wurde, deshalb hab ich ja jetzt hier gefragt wie es wohl üblich ist und wie es steuerlich aussieht. Mir wurde mit Eintritt in den Vorruhestabd gesagt dass die Urlaubsabgeltung nach Ablauf der Widerspruchafrist ( 4 Wochen) kommt. Na und jetzt ist es erst abgeschlossen, warum auch immer
Re: Versteuerung ausgezahlter Urlaubsanspruch
Bei mir wurde auch die Steuerklasse 6 herangezogen, allerdings läuft am Ende alles über die Steuererklärung, so dass es hier ggf. wieder etwas zurückgibt.
Die Urlaubsabgeltung selbst kam bei mir 3 oder 4 Monate nach der Pensionierung. Hier hatte sich das LVB wohl verrechnet, denn fast 2 Jahre später hatte ich jetzt noch knapp 300 Euro als Urlaubsabgeltung ausgezahlt bekommen. Widerspruch hatte ich gegen meine DDU nicht eingelegt.
Die Urlaubsabgeltung selbst kam bei mir 3 oder 4 Monate nach der Pensionierung. Hier hatte sich das LVB wohl verrechnet, denn fast 2 Jahre später hatte ich jetzt noch knapp 300 Euro als Urlaubsabgeltung ausgezahlt bekommen. Widerspruch hatte ich gegen meine DDU nicht eingelegt.
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Re: Versteuerung ausgezahlter Urlaubsanspruch
Danke für Deine Antwort.
Hast Du dann die Urlaubsabgeltung ganz normal ins Brutto eingetragen bei der Steuer ?
Hast Du dann die Urlaubsabgeltung ganz normal ins Brutto eingetragen bei der Steuer ?
Re: Versteuerung ausgezahlter Urlaubsanspruch
Ich habe ja eine Jahressteuer/einkommensbescheinigung bekommen und hier stand das Jahresbrutto darauf inkl. Steuer, die bislang abgeführt wurde. Diese Zahlen habe ich dann übernommen.
Re: Versteuerung ausgezahlter Urlaubsanspruch
aber warum wurde denn die Steuerklasse 6 genommen?
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Re: Versteuerung ausgezahlter Urlaubsanspruch
Hallo. Ich stelle mir vor das eine sind Versorgungsbezüge und da fliessen ja in die Besteuerrung viele Beträge ein die bei normalem Entgeld nicht sind.
Die Urlaubsnachzahlung ist ja für den Zeitraum vorher und sind auch keine Versorgungsbezüge.
Bei der jährlichen Aufrechnung ist da ja auch eine Spalte--- Brutto-- und eine --darin enthaltene Versorgung--.
Bei der Steuererklärung am Ende wird das dann alles gerade gerückt.
Die Urlaubsnachzahlung ist ja für den Zeitraum vorher und sind auch keine Versorgungsbezüge.
Bei der jährlichen Aufrechnung ist da ja auch eine Spalte--- Brutto-- und eine --darin enthaltene Versorgung--.
Bei der Steuererklärung am Ende wird das dann alles gerade gerückt.