Wann darf ein dienstunfähiger Beamter mit einem Minijob anfangen und einen Vertrag unterzeichnen?

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Allium
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Wann darf ein dienstunfähiger Beamter mit einem Minijob anfangen und einen Vertrag unterzeichnen?

Beitrag von Allium »

Darf ein Beamter, der die Verfügung für die Zurruhesetzung wegen DU postalisch erhalten hat bereits mit einem Minijob anfangen, wenn er finanziell in großer Bedrängnis ist wegen Unterhalt für seine Kinder? Muss er so lange warten bis die Urkunde zugestellt wurde? Der Beamte ist krankgeschrieben, wird laut Verfügung mit Ablauf diesen Monats in den Ruhestand versetzt und erhebt keinen Widerspruch.
Mainstream1
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Re: Wann darf ein dienstunfähiger Beamter mit einem Minijob anfangen und einen Vertrag unterzeichnen?

Beitrag von Mainstream1 »

Hallo,
das kommt anfangs gar nicht gut, kommt natürlich auf das Gutachten vom AA an und wie viele Stunden pro Tag und Woche gearbeitet werden. Es sollten weniger als 4 Stunden pro Tag und weniger als 20 Stunden pro Woche sein.
Vor Zugang der Verfügung und Urkunde kann ich aber nur davon abraten... zumal du das umgehend mitteilen musst. Also ab Vertragsunterzeichnung!
Wie der Dienstherr später darauf reagiert kommt halt drauf an.
Grüße
MS
Torquemada
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Re: Wann darf ein dienstunfähiger Beamter mit einem Minijob anfangen und einen Vertrag unterzeichnen?

Beitrag von Torquemada »

Mainstream1 hat geschrieben: 18. Jul 2022, 12:01 Hallo,
das kommt anfangs gar nicht gut,
??? Naja....eine Behauptung....
Mainstream1
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Re: Wann darf ein dienstunfähiger Beamter mit einem Minijob anfangen und einen Vertrag unterzeichnen?

Beitrag von Mainstream1 »

Neben meiner Einschätzung/Meinung dazu, ist diese auch nicht unbegründet. Einem früheren Kollegen ist es leider so ergangen, dass nochmals der AA eingeschaltet wurde und dieser dann eine Teildienstfähigkeit für bestimmte Aufgaben festgestellt hat. Die vorherige amtsarztliche Untersuchung lag da schon 9 Monate zurück, da sich das Verfahren bis zur geplanten Zurruhesetzung so lange verzögert hatte.
Da eine Stelle im entsprechenden Aufgabenbereich verfügbar war, wurde aus der angekündigten Zurruhesetzung nur die Feststellung der Teildienstfähigkeit mit 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit. Allerdings war dies dann finanziell besser als ganz vorzeitig in den Ruhestand... und die künftigen Versorgungsbezüge (Anspruch) steigern sich ja auch bei Teildienstfähigkeit weiter. Kommt halt immer darauf an.
MS
Allium
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Re: Wann darf ein dienstunfähiger Beamter mit einem Minijob anfangen und einen Vertrag unterzeichnen?

Beitrag von Allium »

aber wenn der Beamte seine Verpflichtungen (Unterhaltspflichten, Hauskredit) nicht mehr bedienen kann, weil er z.B. nur die Mindestpension bekommt? Ich kann verstehen, dass derjenige sich dann eine Arbeit (Minijob) sucht, auch wenn es ihm sehr schlecht geht. Wenn der Amtsarzt ihn wieder einberuft ist es sicher finanziell besser durch den Zuschlag, den es bei Teildienstfähigkeit gibt. Aber z.B. 6 Stunden von Mo-Fr zu arbeiten, muss auch erstmal bewältigt werden....
Gertrud1927
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Re: Wann darf ein dienstunfähiger Beamter mit einem Minijob anfangen und einen Vertrag unterzeichnen?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ob es wirklich ein Zuschlag ist.
Für die Zeit der begrenzten Diensfähigkeit bekommst Du bis zum 60 Lj die Zurechnungszeit 2/3 als Ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Genau soviel wie bei DU. Also genau soviel und nicht mehr als jemand der DU zu Hause ist.
Nach dem 60Lj nur die tatsächliche Zeit im Verhältnis zur Vollzeit.
Mainstream1
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Re: Wann darf ein dienstunfähiger Beamter mit einem Minijob anfangen und einen Vertrag unterzeichnen?

Beitrag von Mainstream1 »

Ja, das kommt ungefähr so hin, es sei denn, man hat schon 40 Jahre erdient. Der hauptsächliche Nachteil ist aber, dass man dann nur 50%Beihilfesatz hat und nicht wie als Versorgungsempfänger 70%.
Man spart also bei der privaten ergänzenden KV/PV nichts! Spätestens dann ist es fast oder ganz ein Nullsummenspiel.
MS
Dienstunfall_L
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Re: Wann darf ein dienstunfähiger Beamter mit einem Minijob anfangen und einen Vertrag unterzeichnen?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Beihilfeberechtigung 70% … in manchen BL sind es 60.
stuntmanmike
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Re: Wann darf ein dienstunfähiger Beamter mit einem Minijob anfangen und einen Vertrag unterzeichnen?

Beitrag von stuntmanmike »

so lange man nicht im ruhestand ist muss man den nebenjob genehmigen. das ist im beamtengesetz geregelt (ggf. des jeweiligen landes). ist man im ruhestand muss man es nur anzeigen und nicht genehmigen lassen wenn es sich nicht um einen "spziellen" nebenjob handelt im sinne von dass ein interessenkonflikt zum frueheren dienstverhaeltnis bestehen koennte oder aehnliches.

je nachdem welche ziele man verfolgt muss man sich ueberlegen was man wann macht denn der arbeitgeber bekommt es schneller spitz wenn man es noch im aktiven dienst genehmigen laesst. ist man im ruhestand muss man es fuer gewoehnlich nur an die abrechnungsstelle melden, weil das hauptsaechlich etwas mit zuverdienst zu tun hat. ggf. leiten die es aber auch an die behörde weiter wo man vorher gearbeitet hat.
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