Hallo Zusammen!
Eine Nachbarin von mir bezieht in Deutschland seit 19 Jahren eine Witwengeld + Mindestversorgung von der Knappschaft. Sie möchte gegebenenfalls nach Thailand zurück um ihre Eltern und Familie zu pflegen.
Zur Person: -Thailändische Staatsbürgerin
-51 Jahre alt
-uneingeschränkter Aufenthaltstitel
-seit 19 Jahren Witwe eines deutschen Bundesbeamten
-wohnhaft in Deutschland
1.) - Was steht ihr in Thailand zu, wenn sie eine Postanschrift
und Girokonto in Deutschland hat? Nur die Witwenrente von
etwa 200€ oder auch eine Mindestversorgung für Thailand.
2.) - Für wie lange dürfte sie nach Thailand ohne finanzielle
Einbußen u. ohne ihren uneingeschränkten Aufenthaltstitel zu
verlieren, bei Postanschrift und Giro-Konto in Deutschland?
Oder muss der Wohnsitz in Deutschland sein?
3.) - In welchem Gesetzbuch und unter welchen Paragraphen kann ich
die Regelungen + Antworten finden?
Bei fehlenden Infos gerne nachfragen
EIN DANKE IM VORAUS FÜR EUERE MÜHE UND ANTWORTEN.
Mit Freundlichen Grüßen
Georg II
Witwengeld + Mindestversorgung in Thailand
Moderator: Moderatoren
Re: Witwengeld + Mindestversorgung in Thailand
Die Versorgungsbezüge werden auch auf ausländische Konten überwiesen (§49 BeamtVG). Evtl Mehrkosten trägt jedoch der Versorgungsberechtigte. Bei Wohnsitznahme im Ausland sind besondere steuerrechtliche Bestimmungen zu beachten. Hierzu sollte das zuständige Wohnsitzfinanzamt kontaktiert werden.
Re: Witwengeld + Mindestversorgung in Thailand
Hallo mecki111!
Danke für die Antwort!
Es bleibt aber die Frage offen, ob der Dame zu dem Witwengeld auch noch eine Mindestsicherung (Aufstockung/Existenzsicherung) in Thailand zusteht.
Danke im Voraus.
MfG
Georg II
Danke für die Antwort!
Es bleibt aber die Frage offen, ob der Dame zu dem Witwengeld auch noch eine Mindestsicherung (Aufstockung/Existenzsicherung) in Thailand zusteht.
Danke im Voraus.
MfG
Georg II