Hallo,
Ich bin bei der Bundespolizei. Möchte jedoch aus privaten Gründen zur Landespolizei Bayern wechseln.
Dies ist natürlich mit Tauschpartner möglich. Jedoch sehr langwierig und nervenaufreibend.
Jetzt meine Frage ist es möglich bei meiner Behörde zu kündigen und sich bei der bayerischen Landespolizei neu verbeamten zu lassen? Natürlich ohne nochmals die Ausbildung zu durchlaufen.
Ich habe schon mal was von dem Gentlemans year zwischen den Behörden gehört? Wie läuft das ab und was muss man beachten.
Hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen.
Schöne Grüße
Kündigung und Wiedereinstellung bei Landesbehörde
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Re: Kündigung und Wiedereinstellung bei Landesbehörde
Bund-/länderübergreifende Versetzungen von Beamtinnen und Beamten erfolgen nach § 15 des Beamtenstatusgesetzes nur im Einvernehmen des aufnehmenden und des abgebenden Dienstherrn. Auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen des Bundes und der Länder werden Versetzungen von Polizeivollzugsdienstkräften grundsätzlich nur im Rahmen von Tauschversetzungen verfügt, um die Funktionsfähigkeit aller Polizeien sicher zu stellen und den erheblichen Ausbildungsaufwänden Rechnung zu tragen. Eine Abkehr vom Grundsatz der Tauschversetzung ist nur ausnahmsweise in sozialen Härtefallen möglich. In diesen besonders gelagerten Einzelfällen kann eine Versetzung auch ohne Gestellung einer geeigneten Tauschpartnerin bzw. eines geeigneten Tauschpartners erfolgen.
Für auf eigenen Antrag entlassene PVB anderer Dienstherren gibt es nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Dienstherren für gewöhnlich Sperrfristen, bis eine erneute Einstellung und Berufung in das Beamtenverhältnis (bei Vorliegen der sonstigen laufbahnrechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen) erfolgen kann. Damit soll der gegenseitige "Raub" von Beamtinnen und Beamten unter den verschiedenen Dienstherren unterbunden werden.
Diese Sperrfrist belief sich zumindest in der Vergangenheit auf 12 Monate, wie es aktuell aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.
Ich empfehle dir einen Anruf bei der Koordinierungsstelle für länderübergreifende Versetzungen deines Dienstherrn bzw. von Bayern, hier wird man dir diese Aussage genauer verifizieren können.
Ansonsten heißt es leider warten und die Suche nach einem Tauschpartner (es gibt diverse Tauschbörsen) nicht aufzugeben. Erfahrungsgemäß kann das leider tatsächlich längere Zeit in Anspruch nehmen.
Viel Erfolg.
Für auf eigenen Antrag entlassene PVB anderer Dienstherren gibt es nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Dienstherren für gewöhnlich Sperrfristen, bis eine erneute Einstellung und Berufung in das Beamtenverhältnis (bei Vorliegen der sonstigen laufbahnrechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen) erfolgen kann. Damit soll der gegenseitige "Raub" von Beamtinnen und Beamten unter den verschiedenen Dienstherren unterbunden werden.
Diese Sperrfrist belief sich zumindest in der Vergangenheit auf 12 Monate, wie es aktuell aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.
Ich empfehle dir einen Anruf bei der Koordinierungsstelle für länderübergreifende Versetzungen deines Dienstherrn bzw. von Bayern, hier wird man dir diese Aussage genauer verifizieren können.
Ansonsten heißt es leider warten und die Suche nach einem Tauschpartner (es gibt diverse Tauschbörsen) nicht aufzugeben. Erfahrungsgemäß kann das leider tatsächlich längere Zeit in Anspruch nehmen.
Viel Erfolg.
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Re: Kündigung und Wiedereinstellung bei Landesbehörde
@DirektionMü
Du kannst nicht kündigen, sondern dich nur auf Antrag entlassen lassen. Diesem Antrag muss dein Dienstherr auch erst einmal nachkommen.
Ansonsten ist es so wie beschrieben. Lässt du dich entlassen bist du für eine Verwendung bei einer Polizeibehörde in Deutschland, egal wo, für ein Jahr gesperrt. D.h. selbst wenn du dich im Anschluss bei der LaPo Bayern in Bayern bewirbst, werden die dich nicht nehmen, solange du dieses Sperrjahr nicht hinter dir hast. Grundlage ist ein IMK-Beschluss aus den 1990er Jahren zwischen Bund und den Ländern, in welchem man sich auf diese Sperrjahr verständigt hat, um zu verhindern, dass sich Polizeibehörden untereinander Personal abwerben. Dieser Beschluss gilt bis heute und ich weiß, dass man sich bei der Bundespolizei sklavisch daran hält. D.h. solltest du dich bei den Bayern bewerben und genommen werden, werden die von der Bundespolizei deine Personalakte abfordern und spätestens dann kommt deine Sperrfrist raus.
Bedenke auch, dass du für den Zeitraum der Sperrfrist nur Anspruch auf Hartz IV hast, sofern die keinen Job findest.
Ich würde daher, so unbequem und langwierig er auch ist, immer den Weg der Tauschversetzung gehen, oder aber, sofern vorliegend, eine soziale Härte geltend machen.
Du kannst nicht kündigen, sondern dich nur auf Antrag entlassen lassen. Diesem Antrag muss dein Dienstherr auch erst einmal nachkommen.
Ansonsten ist es so wie beschrieben. Lässt du dich entlassen bist du für eine Verwendung bei einer Polizeibehörde in Deutschland, egal wo, für ein Jahr gesperrt. D.h. selbst wenn du dich im Anschluss bei der LaPo Bayern in Bayern bewirbst, werden die dich nicht nehmen, solange du dieses Sperrjahr nicht hinter dir hast. Grundlage ist ein IMK-Beschluss aus den 1990er Jahren zwischen Bund und den Ländern, in welchem man sich auf diese Sperrjahr verständigt hat, um zu verhindern, dass sich Polizeibehörden untereinander Personal abwerben. Dieser Beschluss gilt bis heute und ich weiß, dass man sich bei der Bundespolizei sklavisch daran hält. D.h. solltest du dich bei den Bayern bewerben und genommen werden, werden die von der Bundespolizei deine Personalakte abfordern und spätestens dann kommt deine Sperrfrist raus.
Bedenke auch, dass du für den Zeitraum der Sperrfrist nur Anspruch auf Hartz IV hast, sofern die keinen Job findest.
Ich würde daher, so unbequem und langwierig er auch ist, immer den Weg der Tauschversetzung gehen, oder aber, sofern vorliegend, eine soziale Härte geltend machen.
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Re: Kündigung und Wiedereinstellung bei Landesbehörde
Alternativer Weg:
Zum Zoll (gibt da keine Sperrklausel und Vereinbarung) und von da dann wieder zur Polizei
Zum Zoll (gibt da keine Sperrklausel und Vereinbarung) und von da dann wieder zur Polizei