Abordnung während der Probezeit

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lehrerininnds
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Abordnung während der Probezeit

Beitrag von lehrerininnds »

Hey ihr Lieben,

Ich bin neu in dem Forum und habe direkt eine Frage. Ich unterrichte seit Februar 2022 an einer Grundschule in Niedersachsen, mit einer vollen Stelle (28h/Woche). Aktuell bin ich noch in der Probezeit, diese läuft erst im Februar 2023 aus. Ich hatte auch schon meine beiden Besuche. Zum letzten Schulhalbjahr ist meine Kollegium aus der Elternzeit zurück gekommen. Nun ist es so, dass ich zum kommenden Halbjahr keine 1. Klasse bekomme und neben meiner Kollegin die einzige bin, die keine eigene Klasse hat.
Meine Schulleitung hat mir eröffnet dass ich mich nach den Sommerferien auf eine Abordnung einstellen muss. Diese soll komplett an eine andere Schule erfolgen, eventuell sogar über 2 Halbjahre laufen. Genaueres wüsste sie noch nicht.

Meine Frage ist jetzt, ob das rechtlich möglich ist, mich abzuordnen, da das idR in der Probezeit nicht passiert. Auf der Homepage der NLschB habe ich dazu nichts gefunden.

Ich danke euch schon mal für eure Antworten:-)
AlterPinguin
Beiträge: 95
Registriert: 11. Feb 2013, 12:50
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Re: Abordnung während der Probezeit

Beitrag von AlterPinguin »

Aus meiner Sicht sollte eine Abordnung kein Problem darstellen. Wieso eine Probezeit eine Abordnung verhindern soll, erschließt sich mir nicht. Als Landesbeamter steht man dem Dienstherr in ganz Niedersachsen zur Verfügung. Ob es Sinn macht dich abzuordnen sei mal dahin gestellt.
Datenbanker
Beiträge: 20
Registriert: 20. Apr 2021, 10:38
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Re: Abordnung während der Probezeit

Beitrag von Datenbanker »

Fast hätte ich aus meinem Halbwissen etwas Falsches geschrieben. Gendern schenke ich mir.

Auf deine Probezeit hat das keine Auswirkung, da der Dienstherr, das Land NDS, unverändert bleibt. Eine Abordnung ist immer zeitlich begrenzt und endet grundsätzlich mit der Rückkehr. Ein Beamter kann bis zu 5 Jahren -auch gegen seinen Willen- abgeordnet werden - genauer gesagt, ohne Zustimmung:
https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiet ... abordnung/

Auch ein Bea auf Probe ist ein Bea, so dass ich aus meiner leihenhaften Sicht kein Problem sehe. Der Grund (Die Rückkehrerin) erscheint plausible; man hat also nichts gegen dich, nur bist du jetzt zuviel an Board.
Da vermutlich auch in NDS ein Lehrermangel besteht, kannst du dich aktiv auf eine Lieblingsschule bewerben. Eine Abordnung lässt sich vorzeitig beenden. Mit einer neuen Abordnung und einer anschließenden Versetzung kannst du deiner aktuellen Schule komplett den Rücken kehren. Damit muss dein Schulleiter dann leben. Aufgrund der Abordnung sollte er keine Gründe haben, dir das zu versagen.

Ein weitere Punkt ist die Beförderung während der Abordnungzeit. Es ist nicht vollkommen ausgeschlossen (ich habe es erlebt; lange Vorgeschichte), aber in deinem Fall eher unwahrscheinlich. Die Zeit ist dann irgendwie verloren.

Hoffe, das hilft dir etwas weiter.

VG
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