trotz dienstunfähigkeit zum Dienst gezwungen

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simulant
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trotz dienstunfähigkeit zum Dienst gezwungen

Beitrag von simulant »

Hallo, habe da ein Problem, ich bin seit mehr als 6 Monaten dienstunfähig aufgrund einer schweren Erkranken, nach zwei Monaten dienstunfähigkeit wurde ich zum Amtsarzt geschickt, der war ratlos und bat einen weiteren Kollegen (Arzt) sich ein Bild über meine Erkrankung zu machen. Dies geschah und der Arzt teilte der Amtsärztin mit, dass ich auf dem Wege der Besserung sei, derzeit aber noch nicht dienstfähig, sowie vorerst nicht mehr Schichtdiensttauglich also Tagesdienst. Bis zum heutigen Tag, habe ich nichts mehr von meinem Dienstherrn gehört. MEin behandelnder Hausarzt schrieb mich weiter krank. Am heutigen Tag erhielt ich Post von der Anstalt per Einschreiben, dass ich von der Amtsärztin für dienstfähig geschrieben wurde jedoch nur 3 Monate keinen Nachtdienst verrichten soll. Der Dienstherr forderte mich im Einschreiben schriftlich aufm den Dienst spätestens an dem ARbeitstag wieder anzutreten, der auf den Tag der Zustellung dieses Einschreibens folgt. Weiter drohte man mir schriftlich an, mir für jeden Tag, den ich nicht zum Dienst erscheine, von meiner Besoldung abzuziehen, sowie disziplinarrechtliche Schritte einzuleiten, weil das ärztliche Attest meines Hausarztes keinerlei Gewicht und Beweisbarkeit im Vergleich zum amtsärztlichen Gutachten habe. Kann mir jemand sagen, ob diese Vorgehensweise rechtens ist und was ich machen soll. Meinen Anwalt bekomme ich heute und morgen leider nicht erreicht.
Binö
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Beitrag von Binö »

@simulant

Da hilft nur noch der Facharzt mit Attest! Andere schaffen es doch auch zwei Jahre erkrankt zu sein... :twisted: Dein Hausarzt kennt bestimmt noch einen Spezialisten...

"Wer bis zum Hals in der Sch.. steckt, sollte den Kopf nicht hängen lassen!"
Ausserdem fehlt noch das Integrationsgespräch! :shock:

In dem Sinne schönes Wochenende!
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Da fehlt nicht nur ein fachärztliches Attest sondern auch die Möglichkeit der Wiedereingliederung ( Hamburger Modell ) nach längerer Krankheit.
Diese muss natürlich im Voraus beantragt werden bzw. kann vom Dienstherrn abgelehnt werden.

Dies setzt natürlich vorraus, das man den groben Termin der möglichen Gesundung kennt, schliesslich wird man in der Wiedereingliederung weiter als krank geführt, obwohl man stundenweise verkürzt arbeitet.

Eine wie in dem Fall äußerst restriktive Herangehensweise des Dienstherrn wird sich wohl nur über Rechtsbeistand lösen lassen, wobei ich die genaue Rechtslage nicht kenne.
Ev. hängt da vielleicht ein übergangener Vertragsarzt der Behörde mit drin ?

Möglicherweise macht es Sinn, erstmal zum Dienst zu erscheinen und dann den Dienst aus gesundheitlichen Gründen wieder abzubrechen, um sich dann über die weitere Vorgehensweise rechtlich beraten zu lassen.
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

leonsucher hat geschrieben:... , wobei ich die genaue Rechtslage nicht kenne. ...
Nicht nur das, wir wissen auch nicht um welche Krankheit und welche krankheitsbedingten Einschränkungen es geht, wir wissen nicht einmal, wann was passiert ist.
Fakt ist lediglich, dass "s." nach zwei Monaten Dienstunfähigkeit zum Amtsarzt geschickt wurde. Das spricht doch sehr stark dafür, dass zuvor schon ähnliche Erkrankungszeiträume vorlagen. Ergebnis der Amtsarztuntersuchung war dann wohl, dass "s." auf dem Wege der Besserung sei. Inzwischen ist "s." seit 6 Monaten arbeitsunfähig, also seit schätzungsweise 3 bis 4 Monaten auf dem Wege der Besserung. Es gibt sicher einige Krankheiten, bei denen man nach dieser Zeit davon ausgehen kann, dass Besserung tatsächlich eingetreten ist und wieder Dienstfähigkeit besteht. Genaueres wissen wir nicht, die Dienststelle vielleicht schon. Und deshalb müssen wir Ahnungslosen auch nicht zwangsläufig davon ausgehen, es mit einem Fall von "äußerst restriktiver Herangehensweise des Dienstherrn" zu tun zu haben. Es kann durchaus sein, dass die Maßnahme der Dienststelle absolut in Ordnung und rechtmäßig ist.

Beunruhigend finde ich, dass offenbar keine vernünftige Kommunikation zwischen Dienststelle und "s." stattfindet. Das kann zwar, muss aber nicht unbedingt an der Dienststelle liegen. Ich kenne da aus eigener Tätigkeit auch ein paar (wenige) Einzelfälle, in denen Langzeiterkrankte jeglichen Kontakt abblocken. (Einer der Kandidaten mit den aus rätselhaften Gründen immer wieder auftretenden und ihn geradezu zur Bewegungslosigkeit verdammenden Rückenschmerzen ist inzwischen etwas kooperativer geworden; ich bin ihm um die Weihnachtszeit zufällig im Baumarkt begegnet, als er gerade ein schweres Waschbecken aus dem oberen Regal herauszog. Das war wenige Tage, nachdem ihm sein Hausarzt bestätigt hatte, dass die seit 5 Monaten andauernde Dienstunfähigkeit voraussichtlich noch weitere 4 Wochen bestehen bleiben werde.)

Viele Grüße
Gerda
simulant
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Re: Titel:

Beitrag von simulant »

Binö hat geschrieben:@simulant

Da hilft nur noch der Facharzt mit Attest! Andere schaffen es doch auch zwei Jahre erkrankt zu sein... :twisted: Dein Hausarzt kennt bestimmt noch einen Spezialisten...

"Wer bis zum Hals in der Sch.. steckt, sollte den Kopf nicht hängen lassen!"
Ausserdem fehlt noch das Integrationsgespräch! :shock:

In dem Sinne schönes Wochenende!
Danke erstmal für deine Antwort. Der Arzt, der mich über den gesamten Zeitraum dienstunfähig geschrieben hat, ist Facharzt. Selbst die Amtsärztin hatte von meiner Erkrankung nicht wirklich Ahnung und schickte mich zu einem anderen Spezialisten mit den Worten, dass der derzeitige Arzt ja befangen oder ein guter Freund von mir sein könnte....ich habe gedacht ich steht im Wald, als sie dies sagte. Es wurde weder ein Integrationsgespräch geführt, noch hat man mich in dem gesamten Dienstunfähigkeitszeitraum weder telefonisch noch schriftlich nach meinem Gesundheitsstand erkundigt...
simulant
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Beitrag von simulant »

leonsucher hat geschrieben:Da fehlt nicht nur ein fachärztliches Attest sondern auch die Möglichkeit der Wiedereingliederung ( Hamburger Modell ) nach längerer Krankheit.
Diese muss natürlich im Voraus beantragt werden bzw. kann vom Dienstherrn abgelehnt werden.

Dies setzt natürlich vorraus, das man den groben Termin der möglichen Gesundung kennt, schliesslich wird man in der Wiedereingliederung weiter als krank geführt, obwohl man stundenweise verkürzt arbeitet.

Eine wie in dem Fall äußerst restriktive Herangehensweise des Dienstherrn wird sich wohl nur über Rechtsbeistand lösen lassen, wobei ich die genaue Rechtslage nicht kenne.
Ev. hängt da vielleicht ein übergangener Vertragsarzt der Behörde mit drin ?

Möglicherweise macht es Sinn, erstmal zum Dienst zu erscheinen und dann den Dienst aus gesundheitlichen Gründen wieder abzubrechen, um sich dann über die weitere Vorgehensweise rechtlich beraten zu lassen.
Auch dir erstmal Danke für die Antwort, es ist ein Hamburger Modell geplant, welches auch in den nächsten Tagen der Dienststelle zugehen wird. Anwalt werde ich am nächsten WErktag konsultieren...Witzig ist ja, dass der Amtsarzt keine Ahnung von meiner Erkrankung hatte, mich zum Spezialisten geschickt hat, und dieser gesagt und schriftlich in seinem Gutachten vermerkt hat, dass ich zwar körperlich belastbar bin, aber noch Zeit zur Genesung benötige und ich weiter vorerst nicht schichtdiensttauglich bin. Auch nach ein Krankenhausaufenthalt wurde mir von dem dortigen Chefarzt attestiert, dass ich nicht schichtdiensttauglich bin (zumindest erstmal) und was schreibt der Amtsarzt???...voll dienstfähig, voll schichtfähig...ne is klar.... Naja aber wofür habe ich eine Rechtschutz??? Da kann sich mein Anwalt drum kümmern...
simulant
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Beitrag von simulant »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:
leonsucher hat geschrieben:... , wobei ich die genaue Rechtslage nicht kenne. ...
Nicht nur das, wir wissen auch nicht um welche Krankheit und welche krankheitsbedingten Einschränkungen es geht, wir wissen nicht einmal, wann was passiert ist.
Fakt ist lediglich, dass "s." nach zwei Monaten Dienstunfähigkeit zum Amtsarzt geschickt wurde. Das spricht doch sehr stark dafür, dass zuvor schon ähnliche Erkrankungszeiträume vorlagen. Ergebnis der Amtsarztuntersuchung war dann wohl, dass "s." auf dem Wege der Besserung sei. Inzwischen ist "s." seit 6 Monaten arbeitsunfähig, also seit schätzungsweise 3 bis 4 Monaten auf dem Wege der Besserung. Es gibt sicher einige Krankheiten, bei denen man nach dieser Zeit davon ausgehen kann, dass Besserung tatsächlich eingetreten ist und wieder Dienstfähigkeit besteht. Genaueres wissen wir nicht, die Dienststelle vielleicht schon. Und deshalb müssen wir Ahnungslosen auch nicht zwangsläufig davon ausgehen, es mit einem Fall von "äußerst restriktiver Herangehensweise des Dienstherrn" zu tun zu haben. Es kann durchaus sein, dass die Maßnahme der Dienststelle absolut in Ordnung und rechtmäßig ist.

Beunruhigend finde ich, dass offenbar keine vernünftige Kommunikation zwischen Dienststelle und "s." stattfindet. Das kann zwar, muss aber nicht unbedingt an der Dienststelle liegen. Ich kenne da aus eigener Tätigkeit auch ein paar (wenige) Einzelfälle, in denen Langzeiterkrankte jeglichen Kontakt abblocken. (Einer der Kandidaten mit den aus rätselhaften Gründen immer wieder auftretenden und ihn geradezu zur Bewegungslosigkeit verdammenden Rückenschmerzen ist inzwischen etwas kooperativer geworden; ich bin ihm um die Weihnachtszeit zufällig im Baumarkt begegnet, als er gerade ein schweres Waschbecken aus dem oberen Regal herauszog. Das war wenige Tage, nachdem ihm sein Hausarzt bestätigt hatte, dass die seit 5 Monaten andauernde Dienstunfähigkeit voraussichtlich noch weitere 4 Wochen bestehen bleiben werde.)

Viele Grüße
Gerda
Hallo, bezug nehmend auf ihre Antwort könnte ich mir vorstellen, dass sie in einer leitenden Position sitzen, wie sie dort hin gekommen sind....wahrscheilich durch viel Wissen.und extreme Mitteilungsbereitschaft..über andere!!! Ich weiß ja nicht ob sie es schon wussten, aber den Dienstherren geht die Art ihrer Erkrankung überhaupt nix an...Wenn also der Dienstherr überhaupt nichts über meine Erkrankung weiß wie kann er sich dann das Recht rausnehmen zu entscheiden, dass ich ab morgen wieder dienstfähig bin, obwohl ein Facharzt etwas anderes bescheinigt. Was wäre denn, wenn ich wie aufgefordert zum Dienst gehe, obwohl ich definitiv noch nicht 100 % gesund bin und dort zusammen klappe??? Tja dann hat mal wieder der Bedienstete die Arschkarte und der große Teppisch wird hochgeklappt, wo alles fein drunter gekehrt wird.

Zum Thema Kollege im Baumarkt, schon mal was davon gehört, dass es Krankheiten oder Gesundheitszustände gibt, die einen nicht ans Bett fesseln???Woher wissen Sie denn, dass der Kollege was am Rücken hat, selbst mit ihm gesprochen, oder den Buschfunk abgehört???

...und zu guter letzt...zu Kooperativität der Kollegen...mich hat während meiner kompletten Erkrankungszeit nicht ein Vorgesetzter angerufen oder angeschrieben und sich mal nach mir erkundigt...gabs da nicht ne Vorschrift, dass der Dienstherr eine Gesundheitsfürsorge gegenüber seinen Bediensteten hat...achne....stimmt, die Vorgesetzten erinnern sich ja grundsätzlich immer an die Vorschriften, wenns gegen die Kollegen oder um den eigenen Ar... geht, sonst ist ja Vorschrift ein Fremdwort....wünsche noch ein schönes Wochenende...
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Lieber simulant,
das klingt aber sehr nach getroffenem Hund und außerdem ist mir spontan ein berühmter Ausspruch von Joschka Fischer eingefallen, für den er sich im Bundestag eine Ordnungsstrafe eingehandelt hatte.

Nein, ich sitze nicht in einer leitenden Position und ich habe kein Mitteilungsbedürfnis über andere!
Was mich zu meinem Beitrag bewogen hat, war allein der Umstand, dass verbal auf "den Dienstherrn" eingeschlagen wurde, ohne dass auch nur ansatzweise der Sachverhalt bekannt war. Mich "kotzt" außerdem diese Verallgemeinerung an, schließlich haben wir mehre tausend Dienstherren in Deutschland. Da gibt es - da können Sie sicher sein - ganz gewaltige Unterschiede.

Dass in einer Dienstunfähigkeitsbescheinigung keine Krankheiten angegeben sind, ist mir hinreichend bekannt. Manche Kollegen gehen aber ziemlich offen damit um und erzählen freimütig was ihr Problem ist. Auch mir! Die Blockade setzt - wenn überhaupt - meist erst ein, wenn es um den Versuch geht, die Probleme zu beheben, also zu erreichen, dass der Dienst wieder aufgenommen wird.

Die Geschichte mit dem Treffen im Baumarkt kennt übrigens in meiner Dienststelle niemend mit Personalverantwortung, und von mir hat sie überhaupt niemand gehört.
die Vorgesetzten erinnern sich ja grundsätzlich immer an die Vorschriften, wenns gegen die Kollegen oder um den eigenen Ar... geht, sonst ist ja Vorschrift ein Fremdwort..
Das ist wohl das Hauptproblem bei der Bewältigung solcher Probleme. Das Schaffen und Pflegen von Feindbildern. Und ausschließlich darum ging es mir. Wenn Sie meinen Beitrag von 16:13 nochmals in Ruhe durchlesen und zu verstehen versuchen, dann werden Sie feststellen, dass ich zu Ihrem konkreten Fall - mangels Informationen - überhaupt nichts gesagt hatte.
Viele Grüße
Gerda
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Gerda Schwäbel hat geschrieben: Beunruhigend finde ich, dass offenbar keine vernünftige Kommunikation zwischen Dienststelle und "s." stattfindet. Das kann zwar, muss aber nicht unbedingt an der Dienststelle liegen.
Dies dürfte der Hauptgrund für etwaige " Mißverständnisse " sein.

Die Behörde hofft, dass der Beamte sich " wieder einbekommt " und seinen angestammten Dienstposten weiter voll ausführen kann, weil es für alle Seiten "bequemer" wäre.
Nur ist ihm das Aufgrund des Krankheitsbildes nie mehr oder vorrübergehend nicht möglich, wie auch der Amtsarzt bestätigt.

Was also soll der Beamte tun, wenn der Dienstherr monatelang nicht mit einem leidensgerechten Verwendungsangebot reagiert ?
Was ist mit dem schon viel früher obligat durchzuführenden Angebot der Personalstelle über ein Krankengespräch nach 30 Tagen Krankheit ( incl. einzuladendem Dienstvorgesetzter und Personalrat ) bzw. wurde es vom Beamten nach Kenntnis ( Brief nach Hause ) mit schriftlicher Bereitschaft + Termin wahrgenommen ?
Nicht jeder kann offen über seine Krankheit sprechen, aber man muß auch die Möglichkeiten der Gegenseite ausloten.

Ist dies nicht passiert, was sprach dagegen bzw. führte dann zu dieser restriktiven Maßnahme ?
Fragen über Fragen................... :?
malhiermalda
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Beitrag von malhiermalda »

ich rate mal...... "s" ist bei der Post...... ich weiß natürlichaus eigener Erfahrung, das wir Postler Bundesbeamte sind. hört sich nur "schwer" nach unserem verein an.
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