REHA in Einrichtung ohne Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 Satz 1 SGB V/BBhV

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zeilerecuador
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REHA in Einrichtung ohne Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 Satz 1 SGB V/BBhV

Beitrag von zeilerecuador »

Meine Ehefrau hat eine Reha in einer Einrichtung absolviert, die über keinen Versorgungsvertrag verfügt. Da dieses Thema bei den vorangegangenen drei Rehas in dieser Einrichtung nicht thematisiert worden war, hatten wir dieser Einschränkung der Bundesbeihilfeverordnung (§ 35 BBhV) keine Bedeutung beigemessen und haben jetzt nach der Maßnahme die Ablehnung der Beihilfefähigkeit erhalten.
Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß einen Ausweg?
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