Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
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Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Guten Tag zusammen,
ich bin 29, ledig und habe eine Verbeamtung auf A13 Stufe 2 (Bund) in Aussicht; derzeit E13 Stufe 3.
Aus bestimmten Gründen würde ich gerne freiwillig versichert bleiben und möchte daher vorab meine ungefähren Netto-Bezüge berechnen, bei der ich Eure Hilfe/Einschätzung benötige.
Mit A13 Stufe 2 und einer zu erwartenden Zulage werde ich die Beitragsbemessensgrenze der GKV von 4837,50 € knapp reißen. Bei meiner Krankenkasse würde dann - wenn ich das richtig verstanden habe - der ermäßigte Beitragssatz inklusive TK-Zusatzbeitrag von 15,2 Prozent fällig, den ich alleine leisten müsste.
In meiner Beispielrechnung würde ich von einem Grundgehalt i.H.v. 4837,50 € / Monat ausgehen, wovon dann folgendes abzuziehen wäre:
- rd. 1142 € (Lohnsteuersatz ~23,6% Steuerklasse I)
- rd. 727 € (GKV-Beitrag 15,02%)
Netto würden demnach rd. 2969 € / Monat bleiben (Im Gegensatz zu ~ 3300€ bei einer durchschnittlichen PKV).
1. Ist dies Eurer Meinung nach eine korrekte/realistische Berechnung?
2. Gehe ich aufgrund der Tatsache, dass als freiwillig versicherter Beiträge auf maximal 4837,50 € Monatseinkommen anfallen korrekterweise davon aus, dass auch bei steigender Besoldung nie mehr als 727 € im Monat zu zahlen sind?
3. Anknüpfend an 2.: Fallen bei einer Besoldung von >= 4837,50 € demnach auch keine weiteren Einnahmen aus Kapitalerträgen, Mieteinnahmen etc. mehr ins Gewicht?
Danke im Voraus und viele Grüße
SK
ich bin 29, ledig und habe eine Verbeamtung auf A13 Stufe 2 (Bund) in Aussicht; derzeit E13 Stufe 3.
Aus bestimmten Gründen würde ich gerne freiwillig versichert bleiben und möchte daher vorab meine ungefähren Netto-Bezüge berechnen, bei der ich Eure Hilfe/Einschätzung benötige.
Mit A13 Stufe 2 und einer zu erwartenden Zulage werde ich die Beitragsbemessensgrenze der GKV von 4837,50 € knapp reißen. Bei meiner Krankenkasse würde dann - wenn ich das richtig verstanden habe - der ermäßigte Beitragssatz inklusive TK-Zusatzbeitrag von 15,2 Prozent fällig, den ich alleine leisten müsste.
In meiner Beispielrechnung würde ich von einem Grundgehalt i.H.v. 4837,50 € / Monat ausgehen, wovon dann folgendes abzuziehen wäre:
- rd. 1142 € (Lohnsteuersatz ~23,6% Steuerklasse I)
- rd. 727 € (GKV-Beitrag 15,02%)
Netto würden demnach rd. 2969 € / Monat bleiben (Im Gegensatz zu ~ 3300€ bei einer durchschnittlichen PKV).
1. Ist dies Eurer Meinung nach eine korrekte/realistische Berechnung?
2. Gehe ich aufgrund der Tatsache, dass als freiwillig versicherter Beiträge auf maximal 4837,50 € Monatseinkommen anfallen korrekterweise davon aus, dass auch bei steigender Besoldung nie mehr als 727 € im Monat zu zahlen sind?
3. Anknüpfend an 2.: Fallen bei einer Besoldung von >= 4837,50 € demnach auch keine weiteren Einnahmen aus Kapitalerträgen, Mieteinnahmen etc. mehr ins Gewicht?
Danke im Voraus und viele Grüße
SK
- Baumschubser
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Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Ich komme auf über 2900€ netto plus die hier nicht näher benannte Zulage.
4820€ brutto
-1162€ Lohnsteuer
-727€ GKV nach deinen Angaben
=2931€ netto
4820€ brutto
-1162€ Lohnsteuer
-727€ GKV nach deinen Angaben
=2931€ netto
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Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Ist die hälftige Pflegeversicherung in 15,2% enthalten?
Ich habe nicht nachgeguckt bei der TK, 15,2 erscheint mir zu niedrig. Lässt sich vorher alles mit der Krankenkasse klären.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird immer wieder angepasst.
Es ist schwierig vorherzusagen, ob du immer den Höchstbetrag mit dem Gehalt erreichst und Beiträge auf andere Einnahmen nicht anfallen werden, angeben musst du sie.
Auch wenn du pensioniert wirst, bleiben die Beiträge hoch, es gilt dann übrigens der allgemeine Beitragssatz. Vom Anstieg der Beihilfeberechtigung hast du als freiw. Versicherter keinen Nutzen.
Ich habe nicht nachgeguckt bei der TK, 15,2 erscheint mir zu niedrig. Lässt sich vorher alles mit der Krankenkasse klären.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird immer wieder angepasst.
Es ist schwierig vorherzusagen, ob du immer den Höchstbetrag mit dem Gehalt erreichst und Beiträge auf andere Einnahmen nicht anfallen werden, angeben musst du sie.
Auch wenn du pensioniert wirst, bleiben die Beiträge hoch, es gilt dann übrigens der allgemeine Beitragssatz. Vom Anstieg der Beihilfeberechtigung hast du als freiw. Versicherter keinen Nutzen.
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Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Bei deinem Netto hast du die Pflegeversicherung (bei Beamten in GKV halber Beitrag) und evtl. Kinderlosenzuschlag noch nicht bedacht.
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Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Hallo.
Der Dienstherr beteiligt sich nicht an dem Beitrag der Pflegeversicherung sonst bezahlt er ja doppelt. Einmal den Risikobeitrag und einmal die Beihilfe. Es muss ja nur das Risiko ausserhalb der Beihilfe getragen werden und das trägt der Beamte mit seinem Beitrag. Das ist so bis zur Pensionierung. Dann sieht es anders aus und der Pensionär zahlt den vollen Beitrag aus Solidarität.
Der Dienstherr beteiligt sich nicht an dem Beitrag der Pflegeversicherung sonst bezahlt er ja doppelt. Einmal den Risikobeitrag und einmal die Beihilfe. Es muss ja nur das Risiko ausserhalb der Beihilfe getragen werden und das trägt der Beamte mit seinem Beitrag. Das ist so bis zur Pensionierung. Dann sieht es anders aus und der Pensionär zahlt den vollen Beitrag aus Solidarität.
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Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
„ Wer als Beamter in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist, hat oft Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
Versicherte, die zu dieser Gruppe gehören, zahlen nur den halben Pflegeversicherungsbeitrag, also 1,525 Prozent (Wert für das Jahr 2022). (…)
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden allerdings auch nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.“
https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... %202022%29.
Ich zahle auch nach Pensionierung den halben Pflegeversicherungsbeitrag (zzt. 1,525 %).
Versicherte, die zu dieser Gruppe gehören, zahlen nur den halben Pflegeversicherungsbeitrag, also 1,525 Prozent (Wert für das Jahr 2022). (…)
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden allerdings auch nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.“
https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... %202022%29.
Ich zahle auch nach Pensionierung den halben Pflegeversicherungsbeitrag (zzt. 1,525 %).
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Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Hallo.
Dann schau mal in die Bezügemitteilung als Pensionär. Hatten wir hier aber auch schon mal.
Bei den Abzügen steht dann--- Abzug nach §50f BeamtVG--
Das ist der Betrag den sich der Dienstherr einbehält und auch nicht an die Pflegeversicherung geht. Wegen Solidarität mit den Rentnern.
Es steht da auch die Versorgungsbezüge---vermindern-- sich um , nichts von Beitrag.
Deinen echten Beitrag zur Pflegeversicherung zieht ja die KK mit ein oder wird zur KK überwiesen.
Dann schau mal in die Bezügemitteilung als Pensionär. Hatten wir hier aber auch schon mal.
Bei den Abzügen steht dann--- Abzug nach §50f BeamtVG--
Das ist der Betrag den sich der Dienstherr einbehält und auch nicht an die Pflegeversicherung geht. Wegen Solidarität mit den Rentnern.
Es steht da auch die Versorgungsbezüge---vermindern-- sich um , nichts von Beitrag.
Deinen echten Beitrag zur Pflegeversicherung zieht ja die KK mit ein oder wird zur KK überwiesen.
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Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Hallo Gertrud1927
Die Frage von santiclaus war, wieviel ihm netto verbleibt. Mein Hinweis war, dass er den Beitrag zur Pflegeversicherung nicht mit bedacht hat. Den Beitrag überweist ein freiwillig gesetzlich versicherter Beamter an die KK. Ich habe nicht geschrieben, dass der DH sich beteiligt daran, sondern dass wegen der Beihilfefähigkeit der Leistungen der Pflegeversicherung der hälftige Beitrag berechnet wird.
Irgendwo ist ein Missverständnis, ich weiß nur nicht wo.
Ein Text „nach § 50“ taucht in meiner Abrechnung nicht auf.
Meine Abrechnung zeigt nur die Lohnsteuer an Abzug.
Der Beitrag an die KK wird dort nicht abgezogen, weil er selbst gezahlt wird.
Der „Abzug nach §50f BeamtVG“ entspricht den 1,525 %, die ich direkt an die KK zahle.
Die Frage von santiclaus war, wieviel ihm netto verbleibt. Mein Hinweis war, dass er den Beitrag zur Pflegeversicherung nicht mit bedacht hat. Den Beitrag überweist ein freiwillig gesetzlich versicherter Beamter an die KK. Ich habe nicht geschrieben, dass der DH sich beteiligt daran, sondern dass wegen der Beihilfefähigkeit der Leistungen der Pflegeversicherung der hälftige Beitrag berechnet wird.
Irgendwo ist ein Missverständnis, ich weiß nur nicht wo.
Ein Text „nach § 50“ taucht in meiner Abrechnung nicht auf.
Meine Abrechnung zeigt nur die Lohnsteuer an Abzug.
Der Beitrag an die KK wird dort nicht abgezogen, weil er selbst gezahlt wird.
Der „Abzug nach §50f BeamtVG“ entspricht den 1,525 %, die ich direkt an die KK zahle.
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Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Hallo.
Diese Verringerung des Ruhegehalts in Höhe des halben Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist vor über 15 Jahren für Pensionäre des Bundes eingeführt worden.
Der pensonierte Bundesbeamte zahlt also ganz normal seinen Beitrag an die Pflegeversicherung und zusätzlich wird das Ruhegehalt verringert.
Der Fragesteller war doch Bund.
Mag sein das in Ländern das Ruhegehalt nicht so verringert wird. Hier ist was vom Zoll gut beschrieben.
https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorg ... _node.html
Diese Verringerung des Ruhegehalts in Höhe des halben Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist vor über 15 Jahren für Pensionäre des Bundes eingeführt worden.
Der pensonierte Bundesbeamte zahlt also ganz normal seinen Beitrag an die Pflegeversicherung und zusätzlich wird das Ruhegehalt verringert.
Der Fragesteller war doch Bund.
Mag sein das in Ländern das Ruhegehalt nicht so verringert wird. Hier ist was vom Zoll gut beschrieben.
https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorg ... _node.html
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Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Hallo
Danke für den Link. Ich habe nichts dazu für Landesbeamte gefunden. Du hast Recht, der TE schreibt „Bund“.
Danke für den Link. Ich habe nichts dazu für Landesbeamte gefunden. Du hast Recht, der TE schreibt „Bund“.
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Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Guten Tag und danke für die zahlreichenden Antworten.
Insbesondere der Hinweis zum in meiner Berechnung fehlenden Pflegeversicherungsbeitrag war hilfreich.
Ich habe das Dokument meiner Krankenkasse zur Aufschlüsselung meines Versicherungsbeitrags recherchiert und folgendes gefunden.
Als Tarifangestellter des Bundes zahle ich mit dem EInkommen oberhalb der BBG monatlich demnach aktuell
- 14,6% bzw. 706,28 € KV,
- 1,2% bzw. 58,05 € Zusatzbeitrag und
- 3,4% bzw. 164,48 € PV.
In Summe also 928,81 € die hälftig noch von meinem Arbeitgeber übernommen wird.
Gehe ich nun richtig in meiner Annahme, dass diese Kosten nach einer Verbeamtung vollständig und in dieser Höhe von mir übernehmen zu sind? Zu einer Beteiligung meines Arbeitgebers an der PV konnte ich leider nichts finden.
Demnach würde sich mein mtl. Netto auf rd. 2.750€ reduzieren.. ärgerlich.
Insbesondere der Hinweis zum in meiner Berechnung fehlenden Pflegeversicherungsbeitrag war hilfreich.
Ich habe das Dokument meiner Krankenkasse zur Aufschlüsselung meines Versicherungsbeitrags recherchiert und folgendes gefunden.
Als Tarifangestellter des Bundes zahle ich mit dem EInkommen oberhalb der BBG monatlich demnach aktuell
- 14,6% bzw. 706,28 € KV,
- 1,2% bzw. 58,05 € Zusatzbeitrag und
- 3,4% bzw. 164,48 € PV.
In Summe also 928,81 € die hälftig noch von meinem Arbeitgeber übernommen wird.
Gehe ich nun richtig in meiner Annahme, dass diese Kosten nach einer Verbeamtung vollständig und in dieser Höhe von mir übernehmen zu sind? Zu einer Beteiligung meines Arbeitgebers an der PV konnte ich leider nichts finden.
Demnach würde sich mein mtl. Netto auf rd. 2.750€ reduzieren.. ärgerlich.
Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Diese Annahme ist korrekt und zeigt, warum sich das System GKV in aller Regel für einen Beamten nicht rechnet.Santiclau5 hat geschrieben: ↑6. Mär 2022, 10:16 G
Gehe ich nun richtig in meiner Annahme, dass diese Kosten nach einer Verbeamtung vollständig und in dieser Höhe von mir übernehmen zu sind? Zu einer Beteiligung meines Arbeitgebers an der PV konnte ich leider nichts finden.
Demnach würde sich mein mtl. Netto auf rd. 2.750€ reduzieren.. ärgerlich.
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Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Hallo.
Der Pflegeversicherungsbeitrag halbiert sich.
Als ---aktiver--- Beamter ist Dein Beitrag zur Pflegeversicherung nur der halbe Beitrag.
Später bei den Leistungen trägt sie ja auch nur den Teil der nicht durch die Beihilfe gedeckt wird.
Der Pflegeversicherungsbeitrag halbiert sich.
Als ---aktiver--- Beamter ist Dein Beitrag zur Pflegeversicherung nur der halbe Beitrag.
Später bei den Leistungen trägt sie ja auch nur den Teil der nicht durch die Beihilfe gedeckt wird.
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Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Du hast eine falsche Annahme in deiner Rechnung.
Als freiwillig gesetzlich versicherter Beamter
im aktiven Dienst zahlst du
- für KV 14% + Zusatzbeitrag
- für PV den halben Beitrag
- ggf. Kinderlosenzuschlag vollen Beitrag
- für Sonstige Einnahmen 14% + Zusatzbeitrag
Davon übernimmt der DH nichts. Du bleibst beihillfeberechtigt. Falls erstattungsfähige Kosten (Zahnarzt) überbleiben, gilt bei der Beihilfe kein Selbstbehalt.
als Pensionär zahlst du
- für KV 14,6 % + Zusatzbeitrag
- für PV den halben Beitrag (bzw. musst du rausfinden, ob sich das wegen o.g. § 50f erledigt)
- ggf. Kinderlosenzuschlag vollen Beitrag
- für Sonstige Einnahmen ((aktuell streite ich, ob ein Unfallausgleich dazu zählt)) 14% + Zusatzbeitrag
Davon übernimmt der DH nichts. Du bleibst beihilfeberechtigt ohne Selbstbehalt.
Alles Stand heute. Veränderungen kann es immer geben.
https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ag-2069332
Als freiwillig gesetzlich versicherter Beamter
im aktiven Dienst zahlst du
- für KV 14% + Zusatzbeitrag
- für PV den halben Beitrag
- ggf. Kinderlosenzuschlag vollen Beitrag
- für Sonstige Einnahmen 14% + Zusatzbeitrag
Davon übernimmt der DH nichts. Du bleibst beihillfeberechtigt. Falls erstattungsfähige Kosten (Zahnarzt) überbleiben, gilt bei der Beihilfe kein Selbstbehalt.
als Pensionär zahlst du
- für KV 14,6 % + Zusatzbeitrag
- für PV den halben Beitrag (bzw. musst du rausfinden, ob sich das wegen o.g. § 50f erledigt)
- ggf. Kinderlosenzuschlag vollen Beitrag
- für Sonstige Einnahmen ((aktuell streite ich, ob ein Unfallausgleich dazu zählt)) 14% + Zusatzbeitrag
Davon übernimmt der DH nichts. Du bleibst beihilfeberechtigt ohne Selbstbehalt.
Alles Stand heute. Veränderungen kann es immer geben.
https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ag-2069332
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Re: Freiwillig versicherter Beamter - Nettogehalt
Ha! Stimmt.
Demnach wäre die Belastung über den KV-Beitrag (Grund- und Zusatzquote) also etwas geringer als bislang (15,2% statt 15,8%).
Zudem nur der halbe PV-Beitrag (3,17% statt 3,4%).
Was hat es mit dem hKinderlosenzuschlag auf sich? Ich bin Kinderlos, wird damit dann doch der komplette PV-Betrag fällig?
Demnach wäre die Belastung über den KV-Beitrag (Grund- und Zusatzquote) also etwas geringer als bislang (15,2% statt 15,8%).
Zudem nur der halbe PV-Beitrag (3,17% statt 3,4%).
Was hat es mit dem hKinderlosenzuschlag auf sich? Ich bin Kinderlos, wird damit dann doch der komplette PV-Betrag fällig?