Nebentätigkeit/ Gewerbe

Das Forum für Fragen und Probleme von Lehrern.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Cassandra-RLP
Beiträge: 3
Registriert: 19. Feb 2022, 16:38
Behörde:
Geschlecht:

Nebentätigkeit/ Gewerbe

Beitrag von Cassandra-RLP »

Hallo Ihr Lieben,

ich bin Lehrerin und habe vor 4 Jahren meine Bastelleidenschaft entdeckt. Nachdem ich durch die Pflege meiner Mutter (allein 1200 p. M. fürs Heim...das wurde rechtlich geprüft und ist auch nicht mehr relevant, nur finanziell ist immer noch hoher Bedarf) kam ich auf die Idee, den Überschuss an Bastelmaterial und gebastelte Sachen zu verkaufen. Ich bekam problemlos die Genehmigung für eine Nebentätigkeit. Anfangs fuhren wir jedes Wochenende auf Flohmärkte, aber das war sehr zeitintensiv. Da unser Mietshaus zu schimmeln begann, fanden wir bei der Suche ein Haus mit kleinen Laden. Und das mit Darlehensrate günstiger als die Miete davor.

Nun hatte ich vor, mich zur Vorbereitung in den Laden zu setzen und wenn alle 1-2 Stunden mal die jemand kommt, den Kunden zu bedienen. Mein Mann hätte sich um die anderen Flohmarktsachen gekümmert...ich nur um die Bastelsachen. Zeitaufwand effektiv vielleicht 2 Stunden pro Woche. Viel weniger als auf Flohmärkten oder über Ebay. Durch Corona und einen Dienstunfall habe ich seit Juni 2020 kein Stück verkauft. Mein Vorgesetzter kam plötzlich bei der Wiedereingliederung im April 2021 und verbot mir die Nebentätigkeit. Ich war ja eh nicht aktiv, deswegen verstand ich das Verbot überhaupt nicht. Ich habe weiterhin nichts verkauft. Habe aber das Gewerbe angemeldet gelassen. Das bekam mein Chef durch Zufall raus. Er wollte mich zwingen, das Gewerbe abzumelden. Auf die Frage, was ich dann mit der Ware, die ca. 15.000 Euro wert ist, machen solle? Das sei ihm egal, wegwerfen oder verschenken. Allein diese Aussage war für mich eine bodenlose Frechheit. Außerdem wäre durch die Abmeldung die Ware ins Privatvermögen übergegangen und ich wäre mit dem ersten Verkauf zum Steuerhinterzieher geworden und ich hätte eine Bilanz erstellen müssen. Durch einen Betrüger ging aber beim Umzugein Teil der Ware verlorenundich hätte alles neu bewerten müssen. Dafür hätte ich monatelang gebraucht. Er fragte, ob ich zu doof sein, ihn zu verstehen, ich solle sofort das Gewerbe abmelden. Ich ging mit Rückendeckung einer langjährigen Buchhalterin zum Personalrat, der Mit 6 Mann hinter mir stand. Da der Widerruf mindestens 3 Fehler enthielt (Nichteinbeziehung des Personalrates, Vergessen der Widerspruchsklausel und wie ich vermute unbegründete Widerruf da ich ja bis heute noch nicht aktiv war) musste er den Widerruf zähneknirschendv zurückziehen. So weit so gut..
Jetzt kommt mein Problem. Die Genehmigung läuft nur noch bis Mitte März und wir wollen den Laden jetzt eröffnen. Nur kann er die Genehmigung verweigern, auch wenn ich mir nie was zu Schulden habe kommen lassen, wie z. B. mehr oder während Krankheit gearbeitet, noch hatte ich dadurchim Job irgendwelche Probleme? Im Gegenteil die vorherige Schulleitung war begeistert,
dass ich mit meinen Schülern vor den Ferien gebastelt habe und selbst jetzt wurde ich deshalb im Kunstunterricht fachfremd eingesetzt als plötzlich eine Kollegin ausfiel und das jetzt schon zum 3. Mal...so schlecht kann ich ja dann nicht sein Mein Mann würde die Hauptarbeit übernehmen und ich würde ihm vielleicht mal einen Preis zurufen oder 5 Minuten mit Kunden fachsimpeln. Ich habe keine Lust und Kraft mehr mit ihm rumzustreiten (bekam durch die Aktion plötzlich lebensgefährlich hohen Blutdruck), mich als dumm bezeichnen zu lassen, weil ich weder das grundlose Verbot noch die Anweisung, das Gewerbe abzumelden verstanden habe. Ich brauche deshalb Rechtssicherheit. Vielen Dank im Voraus
Pipapo
Beiträge: 797
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Nebentätigkeit/ Gewerbe

Beitrag von Pipapo »

Wenn du Rechtssicherheit brauchst, dann geh zum Anwalt. Hier darf keine Rechtsberatung stattfinden.
Cassandra-RLP
Beiträge: 3
Registriert: 19. Feb 2022, 16:38
Behörde:
Geschlecht:

Re: Nebentätigkeit/ Gewerbe

Beitrag von Cassandra-RLP »

Ich hatte nur Fehler verbessert...komischerweise wurde jedesmal neu gepostet.

Hatte den Anwalt schon gefragt, aber das mit dem Gewerbe konnte er mir auch nicht beantworten
Pipapo
Beiträge: 797
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Nebentätigkeit/ Gewerbe

Beitrag von Pipapo »

Habe ich das richtig verstanden. Du bastelst Sachen und verkaufst die? Du rechnest aber nur die Zeit des Verkaufs als Arbeitszeit und nicht die Zeit der Herstellung? Und das im Rahmen eines Gewerbes? Wi berechnest du denn den Verkaufspreis der Ware, Materialkosten + Gewinnerwartung = Preis?

Und du wart oder bist längerfristig dienstunfähig erkrankt?
Cassandra-RLP
Beiträge: 3
Registriert: 19. Feb 2022, 16:38
Behörde:
Geschlecht:

Re: Nebentätigkeit/ Gewerbe

Beitrag von Cassandra-RLP »

Im Moment komme ich gar nicht mehr dazu, zu basteln, daher habe ich vor den Großteil der Materialien zu verkaufen. Außerdem wäre das das Basteln selbst gar nicht genehmigungspflichtig. Ich arbeite ohne Einschränkungen wieder Vollzeit. Den Preis habe ich vor, pauschal zu machen...pro Kilo Perlen, pro Servietten...
Ludwig Millich
Beiträge: 5
Registriert: 22. Mär 2022, 14:54
Behörde:
Geschlecht:

Re: Nebentätigkeit/ Gewerbe

Beitrag von Ludwig Millich »

Wenn du mit deiner Basteltätigkeit eine Gewinnerzielung beabsichtigst solltest du dafür am Besten ein Gewerbe anmelden. Sonst könnte es früher oder später ein böses Erwachen für dich geben.
Antworten