vielen Dank für die bereits vielen beantworteten Fragen über die Suchfunktion, ohne Euch wäre vieles deutlich komplizierter gewesen

Zu meiner Person: Ich bin ein "junger" (<35 J.) Landesbeamter, der ein Schreiben erhalten hat, worin die Behörde beabsichtigt mich in den vorzeitigen Ruhestand aus ges. Gründen zu schicken. Nun habe ich einen Monat Zeit Einwende zu erheben oder nicht. Momentan bin ich dienstunfähig, möchte aber mittelfristig wieder in den Dienst zurück, wenn es mir körperlich wieder besser geht. (Es geht bereits bergauf

Ich habe das Forum durchforstet sowie den Versorgungsrechner meines Bundeslandes bemüht. Auch habe ich das Landesrecht "studiert".
Zusätzlich Telefonate mit dem Personalrat, dem Versorgungsamt und der Personalabteilung geführt. Jedoch habe ich noch ein paar offene Fragen.
1. Ich erfülle alle Tatbestände für die Mindestpension. Diese beläuft sich auf grob 1.700€. Jedoch habe ich im Internet gelesen, dass in Ausnahmefällen, z.B. aufgrund von viel Teilzeit die Mindestpension NICHT greift, sondern nur das "erdiente Ruhegehalt". Stimmt das, denn dies beläuft sich laut Versorgungsrechner auf ca. 1.200€. Frage: Gibt es ein Minimum an Mindestpension (Deckelung z.B. Minimum grob 1.600€) und nie tiefer? (Nicht geschieden)
2. Handelt es sich bei meinem o.g. Schreiben um einen Anhörungsbogen, oder ist das Bereits die "Verfügung", da ich mich ja innerhalb eines Monats melden kann? (Rechtsbehelf?) Geht darum, weil im Gesetz steht: Ruhestand beginnt,..., mit Ende des Monats, in dem Verfügung in Ruhestand dem Beamten zugestellt worden ist. und ich mich frage, ob ich bereits ab 01.03.22 in Ruhestand geschickt werde, oder das doch noch etwas dauert?
3. Wird der Ruhestand an Bedingungen geknüpft bzw. wird sowas im vornherein reingeschrieben wie: " Ruhestand zum 01.04.22 und in 2 Jahren prüfen wir Reaktivierung"
4. Laut Landesrecht werde ich 70% Beihilfe erhalten. Was passiert mit der PKV? Melde ich mich bei denen und mein 50% Vertrag wird zum 30% Vertrag und ich zahle dementsprechend weniger oder wird ein NEUER Vertrag geschlossen? Muss ich das überhaupt der PKV melden? Möchte spätestens in 2 Jahren wieder im Dienst sein.
Sorry für die lange Ausführung, ich wäre aber für jede Hilfe wirklich sehr dankbar

Liebe Grüße
Xoxoxo
