Familienzuschlag Zweitwohnsitz

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Esprimo
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Familienzuschlag Zweitwohnsitz

Beitrag von Esprimo »

Moin und Hallo.

Ich habe hier im Forum und Google durchstöbert aber leider nichts dazu gefunden.

Zu mir: Ich bin verheiratet mit 4 Kindern. Meine Frau ist selbständig und ich fange demnächst eine Ausbildung zum Polizeibeamten bei einer Landespolizei in einer anderen Stadt an.

Frage: Steht mir der Familienzuschlag zu wenn ich dort wo ich die Ausbildung mache einen Zweitwohnsitz für mich anmelde?

Unter der Woche bin ich in der Ausbildung am Zweitwohnsitz und am Wochenende zu Hause.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Spee
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Re: Familienzuschlag Zweitwohnsitz

Beitrag von Spee »

Warum meldest du dort deinen Zweitwohnsitz an? Da dort dein Lebensmittelpunkt ist, müsstest du es als Hauptwohnsitz anmelden.
Oder einfach sein lassen und deinen jetzigen Wohnsitz lassen.
Esprimo
Beiträge: 2
Registriert: 27. Jan 2022, 18:52
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Re: Familienzuschlag Zweitwohnsitz

Beitrag von Esprimo »

Bevor ich mit meiner Familie umziehe, muss erstmal das Eigentum verkauft und natürlich was neues gefunden werden. Das geht nicht alles von heute auf morgen. Daher bin ich gezwungen erstmal zu pendeln. Zumal wir ja auch 4 Kinder haben die in Kindergarten und Schule gehen müsse.

Da gibt es sehr viel zu beachten und zu organisieren.

Der Lebensmittelpunkt ist bei der Familie, also beim Hauptwohnsitz. Ein Zweitwohnsitz für die Arbeit ist völlig legitim.

Der Zweitwohnsitz ist hier aus steuerliche Sicht sinnvoll und natürlich ist es Vorschrift in Deutschland seinen zweiten Wohnsitz zu melden.

Außerdem helfen Antworten wie "was soll das" und "einfach lassen" nicht weiter.
Spee
Beiträge: 103
Registriert: 20. Okt 2021, 17:51
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Re: Familienzuschlag Zweitwohnsitz

Beitrag von Spee »

Dann machst du es falsch. Dort, wo du dich hauptsächlich aufhälst, ist dein Hauptwohnsitz. Also am Ausbildungsort.
Gertrud1927
Beiträge: 514
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Re: Familienzuschlag Zweitwohnsitz

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Da schaut man auch in sein Besoldungsgesetz. Suchen nach Stufen des Familienzuschlags.
Ich denke Stufe 1 gibt es doch bei verheiratet.
Stufe 2 für die Kinder weil es Kindergeld gibt oder zustehen würde.
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