Schönheitsoperation

Forum für Themen aus dem Bereich Strafvollzug

Moderator: Moderatoren

Antworten
Aloha
Beiträge: 3
Registriert: 22. Jan 2022, 00:16
Behörde:

Schönheitsoperation

Beitrag von Aloha »

Hallo Ihr Lieben 😊

Darf ich mir (bin Beamtin auf Probe) im Strafvollzug meine Brüste vergrößern lassen?
Oder muss ich Angst um meinen Job haben?
Ist es sinnvoll, wenn ich so einen Schritt melde?

Vielen lieben Dank.

Viele Grüße 🙂
sulzfluh
Beiträge: 46
Registriert: 31. Mär 2017, 08:17
Behörde: Land NRW
Geschlecht:

Re: Schönheitsoperation

Beitrag von sulzfluh »

Guten Abend,
siehe Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.11.2016, 1 K 2166/14
Bewerberin mit Brustimplantaten tauglich für Polizeidienst.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte eine Frau wegen ihrer Brustimplantate als Polizistin abgelehnt. Die gesundheitliche Eignung wurde ihr abgesprochen. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen befand. Eine Untauglichkeit für den Polizeidienst kann nur angenommen werden, wenn eine frühzeitige dauernde Dienstunfähigkeit überwiegend wahrscheinlich ist.

Trotzdem würde ich es für mich behalten.

Gutes Gelingen...
Aloha
Beiträge: 3
Registriert: 22. Jan 2022, 00:16
Behörde:

Re: Schönheitsoperation

Beitrag von Aloha »

Vielen lieben Dank 🤗
Dienstunfall_L
Beiträge: 885
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Schönheitsoperation

Beitrag von Dienstunfall_L »

Soweit ich weiß, ist für medizinisch nicht indizierte Eingriffe keine Krankschreibung drin. Überprüf das und auch die Risiken eigener Kostenverantwortung bei Ausfallzeiten wegen Nachsorge, wegen evtl. Behandlungs- oder Materialfehler etc.
Aloha
Beiträge: 3
Registriert: 22. Jan 2022, 00:16
Behörde:

Re: Schönheitsoperation

Beitrag von Aloha »

Krankschreiben würde ich mich auch nicht, habe extra Urlaub dafür gespart.
Eine spezielle Versicherung würde ich abschließen.
Ich bin privatversichert.
Dienstunfall_L
Beiträge: 885
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Schönheitsoperation

Beitrag von Dienstunfall_L »

Lies dich im www schlau, Stichwort Schönheitsoperation Krankschreibung

Wenn nicht alles glatt läuft, trägst du das volle Risiko.
Auszuschließen sind Materialfehler und Behandlungsfehler zusätzlich zu anderen Risiken der OP nicht.
Antworten