Abzüge bei der Berechnung für ATZModerator: Moderatoren
Abzüge bei der Berechnung für ATZHallo zusammen,
hat sich jemand aus der Runde aktuell mal eine ATZ Berechnung erstellen lassen. Die Telekom zieht einen pauschalen Betrag von 5,5 % Solidaritätszuschlag ab?! Da ist meiner Ansicht nach ja nicht mehr rechtens, da zumindest der mittlere Dienst ja seit Anfang 2021 gar keinen Soli mehr zahlt.
Re: Abzüge bei der Berechnung für ATZNach meiner Kenntnis zieht die Telekom bei ATZ einen Pauschalbetrag für Konfessionslose ab. Macht ja Sinn, Kosten zu sparen indem man einen Ersatzkirchensteuer einbehält. Die DTAG braucht dafür unter tätiger Mithilfe der Arbeitnehmervertretung keine Kirche zu sein...
Re: Abzüge bei der Berechnung für ATZBin der Meinung, dass die kirchensteuer zusätzlich abgezogen wird
Re: Abzüge bei der Berechnung für ATZDas mit der Gleichbehandlung ist doch nicht wirklich plausibel. Dann müsste ja aus dem gleichen Grund bei den aktiven Bezügen auch eine Ersatzsteuer für Konfessionslose erfolgen. Dem ist aber ja definitiv nicht so.
Re: Abzüge bei der Berechnung für ATZAuf der Berechnung steht doch sicher eine Telefonnummer. Da üwrde ich mal anrufen und mir das erklären lassen.
Re: Abzüge bei der Berechnung für ATZDas hab ich natürlich bereits getan und es wurde mir gesagt, dass es alles seine Richigkeit hat weil der Abzug so in der Altersteilzeitverordnung vorgesehen ist. Dann gehört doch diese Verordnung dringend angepasst, oder? Wollte halt wissen, ob hier noch jemand betroffen ist.
Re: Abzüge bei der Berechnung für ATZHallo Heike1405,
ich habe im Juli eine "Recherche Gehaltszahlung" bei HR beauftragt, darauf hin wurde mir eine ATZ-Berechnung zugeschickt woraus ersichtlich ist das der Soli mit 5,5% vom Monatsbrutto abgezogen wird. Das bedeutet das Nettogehalt ist geringer und somit auch der Aufstockungsbetrag geringer. Das kann man aus der Bezügemitteilung nicht ersehen. Dadurch wurden schon mehrere Hundert Euro abgezogen. Nachfrage bei HR. Antwort: Die Telekom hat keinen Einfluss auf Änderung / Anpassung der Altersteilzeitzuschlagsverordnung (ATZV) . Vom Bundesfinanzministerium habe ich folgende Antwort gekommen, (nach 3 Monaten). Es nimmt leider eine lange Zeit in Anspruch, das Thema zu erörtern und ggf. die betreffende Rechtsgrundlage zu ändern. Sobald das Ergebnis der Erörterung vorliegt, erhalten Sie weitere Nachricht.
Re: Abzüge bei der Berechnung für ATZDa muss also erstmal wieder jemand klagen, damit was passiert. Zumindest klingt die Antwort vom BFM danach, dass bereits darüber nachgedacht wurde ![]()
Re: Abzüge bei der Berechnung für ATZDas ist echt der Hammer..
5,5% Soli und 8% Ersatzkirchensteuer für "Nichtmitgleider" der Kirche. Warum spricht denn jeder von 83% der Netto Bezüge? In meinem Fall sind es nur 80,2% und weder der Soli noch die fiktive Kirchensteuer kann ich bei der Einkommenserklärung geltend machen.. Im Gegenteil.. Die 30,2% Aufschlag werden noch nachversteuert.. Am Ende bleiben je nach persönlichen Umständen (Steuerklasse, Kinder, weitere Einkommen des Ehegatten etc) noch rechnerisch ca. 73% übrig. So ist es jedenfalls bei mir (wenn alles so bleibt wie es aktuell ist) VG Heike
Re: Abzüge bei der Berechnung für ATZHallo zeerookah,
So einfach ist es wahrscheinlich nicht... Und nicht für jeden kommt der EV in Frage. Da ich ein Quereinsteiger bin, fehlen mir dafür zuviele Jahre. In meinem Fall komme ich erst mit 63,5 Jahren an die 71% für die Pension. Dann noch ein Jahr EV. Also erst mit 64,5 zu Hause. Nur 6 Monate gespart. (Ich darf mit 65 J. aufgrund einer Schwerbehinderung in Pension gehen) Mit der ATZ, bin ich mit knapp 61 Jahren zu Hause und schaffe wegen der 9/10 Anrechnung der Jahre, auf meine volle Pension zu kommen. Es ist also sehr individuell, für was man sich letztendlich entscheidet. VG Heike
Re: Abzüge bei der Berechnung für ATZMein Beitrag bezog sich auf die "83%"
Nicht auf deine persönliche Situation. Die kenne ich nicht und letztendlich muß jeder für sich selber entscheiden. |
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