Versorgungsabschlag Bayern

Polizeiforum: Forum für Themen aus dem Bereich Polizei

Moderator: Moderatoren

O96
Beiträge: 3
Registriert: 17.01.2022 11:20
Behörde: BePo Bayern
Geschlecht:

Versorgungsabschlag Bayern

Beitrag von O96 »

Guten Tag,
ich habe heute schon einige Threads durchgelesen aber habe leider keine passende Antwort gefunden. Tut mir leid, falls ich die richtige Antwort überlesen habe.
Also nun zu meiner Frage.
Ich bin bayerischer Polizist. Falls ich aufgrund einer Dienstunfähigkeit in Frühpension geschickt werde und die Mindestversorgung erhalte. Muss ich davon noch den Versorgungsabschlag abziehen ? Für mich wäre die Regelung 66.5 Prozent von A3 finanziell besser.
Ich bin allerdings auch noch dabei mir einen Dienstunfall anerkennen zu lassen, welcher mir durch das LfF strikt abgelehnt wird.
Danke und Gruß
Alex
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3957
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Versorgungsabschlag Bayern

Beitrag von Torquemada »

O96 hat geschrieben: 17.01.2022 16:06 Muss ich davon noch den Versorgungsabschlag abziehen ?
Nein.
O96
Beiträge: 3
Registriert: 17.01.2022 11:20
Behörde: BePo Bayern
Geschlecht:

Re: Versorgungsabschlag Bayern

Beitrag von O96 »

Alles klar danke. Also nehme ich die 66,5 Prozent aus der höchsten Stufe der Gruppe A3. Die 66,5 Prozent von 2723 Euro wären also 1810 Euro. Davon wird noch Lohnsteuer in Höhe von 163 Euro abgezogen, laut der Lohnsteuertabelle Klasse 1. Wären 1647 Euro netto.
Sollte eigentlich so stimmen, oder habe ich einen Denk/- Rechenfehler.
Gruß Alex
Kerberos
Beiträge: 214
Registriert: 17.06.2019 09:45
Behörde:
Geschlecht:

Re: Versorgungsabschlag Bayern

Beitrag von Kerberos »

O96 hat geschrieben: 17.01.2022 19:13 Wären 1647 Euro netto.
Evtl. kommt noch der Familienzuschlag dazu, minus die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.
O96
Beiträge: 3
Registriert: 17.01.2022 11:20
Behörde: BePo Bayern
Geschlecht:

Re: Versorgungsabschlag Bayern

Beitrag von O96 »

Danke eine Frage hätte ich aber noch. Falls ich jetzt noch eine andere Zulage erhalte, ist diese dann auch in der amtsunabhängigen Mindestversorgung aufgeführt ? Oder zählt dann hierbei nur das Grundgehalt von A3 ?
Gruß Alex
connigra
Beiträge: 395
Registriert: 01.09.2017 17:23
Behörde:

Re: Versorgungsabschlag Bayern

Beitrag von connigra »

Die Mindestversorgung steht dir doch immer zu. 1852,73 brutto bei mir, verheiratet beide im öffentlichen Dienst ohne Kinder. Bleiben bei Steuerklasse 4 (identisch1) noch 1766€ netto, hier müssen halt noch die Krankenkassenbeiträge abgezogen werden, die bei jedem individuell sind.