einmalige Überschreitung Jahreseinkommen bei Mitversicherung

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jedermann
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einmalige Überschreitung Jahreseinkommen bei Mitversicherung

Beitrag von jedermann »

Wir sind beide bereits im Ruhestand bzw. Rentner.
Bedingt durch die Auflösung einer Erbengemeinschaft werden stille Reserven aufgedeckt da Betriebsvermögen privatisiert wurde. Dadurch kommt meine Ehefrau einmalig über die 17.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommensgrenze. Wie wirkt sich dies auf den Beihilfzuschuss aus? Der Termin der Betriebsaufgabe liegt 2 Jahre zurück und wir haben jetzt erst den Steuerbescheid erhalten.
PS.
Bei einer telef. Auskunft vor Jahren, wurde mir gesagt, das eine einmalige Überschreitung möglich wäre, ist dem so?

Freue mich auf eure kompetente Rückmeldung
ROI Bär
Beiträge: 34
Registriert: 10. Apr 2021, 22:19
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Re: einmalige Überschreitung Jahreseinkommen bei Mitversicherung

Beitrag von ROI Bär »

Grundsätzlich gilt mittlerweile im Bereich der Bundesbeihilfe nach der BBhV die 20.000 Euro-Einkünftegrenze. Maßgeblich ist dabei die Höhe der Einkünfte 2 Jahre vor der Beihilfeantragstellung. Also: Für das Beihilfeantragsjahr 2022 sind die Einkünfte des Jahres 2020 relevant. Hierfür ist der Steuerbescheid für das Jahr 2020 maßgeblich. Fürs Beihilfeantragsjahr 2023 sind die Einkünfte aus 2021 relevant usw. Fraglich ist, in welches Steuerjahr der Steuerbescheid die kapitalisierten stillen Einlagen verbucht hat. Sollte der Steuerbescheid für's Jahr 2020 höhere Einkünfte der Ehefrau von mehr als 20.000 Euro ausweisen, gäbe es an sich keine Beihilfe. Aber sofern prognostiziert wird, dass die Einkünfte der Ehefrau in diesem Jahr (also 2022) unter 20.000 Euro liegen werden, dann kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs Beihilfe für die Ehefrau gezahlt werden. Dann ist aber im nächsten Jahr unbedingt der Steuerbescheid für das Jahr 2022 vorzulegen um zu prüfen, ob die Prognose bezüglich der Einkünfte der Ehefrau der Realität entsprach.
Rechtsquelle: § 6 Absatz 2 BBhV
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