Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

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Norbi
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Norbi »

Ich habe einen Austritt schon überlegt, vielleicht mache ich es auch. Bin ja auch widerwillig beigetreten. War ja fast 20 Jahre überhaupt in keiner Gewerkschaft und es weder besser noch schlechter gehabt als die anderen. Ich kenne die Gewerkschaften nur als Abnicker, egal ob die früher GdED oder GDBA hießen. Die waren in der Kantine in der Mittagspause immer mit dem Dienststellenleiter und dem Büro im Nebenzimmer und haben zusammen ihr Mahl eingenommen. Ich kenne sogar Fälle, wo Betriebsratangehörige ihr Insiderwissen nur für sich selbst und Angehörige ausgenutzt haben.

Ausser mal einen Kuli oder Kalender hat man ja nix. Höchstens mal Zuschüsse für die Brille oder das Hörgerät, weil insbesondere für die Brille zahlt die KVB nix bis zu einem Trinkgeld.

Mit dem Alter überlegt man sich schon, ob es gut war, damals bei der Bewerbung der Bahn den Zuschlag gegeben zu haben und bei der Polizei (von der hessischen Polizei hatte ich eine Zusage, von der baden-württembergischen und rheinland-pfälzischen nicht) oder diversen Gemeindeverwaltungen abgesagt zu haben. Gut, Bahn war heimatnah, Polizei wäre Wiesbaden oder Kassel gewesen. Für mich als nördlicher Nordbadener wäre Südhessen (Darmstadt, Bensheim, Heppenheim vielleicht noch Frankfurt/Main) besser gewesen,aber man hat gleich gesagt, dass der Einsatz in Nordhessen erfolgt. Die Antworten der angeschriebenen Gemeindeverwaltungen habe ich gar nicht mehr abgewartet, hätte aber in Weinheim/Bergstr. gute Chancen gehabt. Die hatte ich bei weiteren Bewerbungsversuchen, als ich schon bei der Bahn war, nicht mehr. Fazit: Heimatwünsche müssen nicht immer gut sein.
ICE-Loki
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von ICE-Loki »

Betriebsdienstuntauglichkeit heißt nicht Dienstuntauglichkeit.
Lediglich im sicherheitsrelevantenten Bereich (Stellwerk, Triebfahrzeug u.ä.) kann/darf kein Dienst mehr verlangt werden.
Das hat aber nichts mit Schicht-u/o.Feiertagsarbeit zu tun.
Ich, Tf, bin vor drei Monaten, dauerhaft als betriebsdienstuntauglich abgestempelt geworden.
Seit dem läuft allerseits ein müdes Achselzucken, bei der Frage, was ich wohl in den letzten 21Monaten arbeiten soll.
Laut Vorschrift heisst es zur DDU: wenn durchgehend mehr als drei Monate krank und absehbar, daß nach weiteren drei Monaten keine Dienstfähigkeit zu erwarten ist.
Dienstfähig nicht Betriebsdienstfähig.
Da liegt der Unterschied.
Bei andauernder Dienstunfähigkeit müssen schon derart schwerwiegende Erkrankungen vorliegen, die man seinem ärgsten Feind nicht gönnt.
ICE-Loki
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von ICE-Loki »

Update:
Nun ist es doch passiert.
Nach neunmonatiger, durchgehender Arbeitsunfähigkeit, hatt das BEV reagiert und mich zum BA beordert.
Dieser hat nun festgestellt, daß ich kaputt bin, und nicht mehr auf die Füße komme.
Auch eine Umschulung/Verwendung auf einem anderen Dienstposten, hat er abschlägig bescheinigt.
Nun drückt das BEV auf die Tube, und will mich zwangsweise pensionieren.
Das wird für mich jetzt bedeuten: zum 30.08. endgültig in den Ruhestand und, wegen über 35 Jahre Dienst und über 63 Jahre alt, abschlagsfrei.
Ist das rechtlich überhaupt möglich?
Ja.
Hintergrund: alle Regelungen zum vorzeitigen Ruhestand beziehen sich auf den Umstand, daß der Betroffene auf eigenen Wunsch gehen möchte.
Bescheinigt der BA aber eine DDU, tut das BEV so, als wäre der Betroffene schwerbeschädigt, und wendet die entsprechende Regelung an.
Ob das aber bundesweit gilt, oder eine hausgemachte BEV-Regelung ist, können besten Falles ausgemachte Insider sagen.
ICE-Loki
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von ICE-Loki »

Update
Neues von der Pensionsfront.
Nun ist die Verfügung über die Versetzung in den Ruhestand ergangen.
Nach über 45Jahren anrechenbarer Zeiten und über 63Lebensjahren, geht es OHNE Abzug in den Ruhestand.
Alles jubelt?
Denkste.
Im Text steht eine Passage, die besagt, daß die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, auf der Annahme basiert, daß ein Dienstunfall Auslöser der DDU war. Dieses wäre noch nicht abschließend geklärt. Sollte sich der Tatbestand ändern (Dienstunfall doch nicht maßgebend) würden die Bezüge neu berechnet werden. Also, nachträglich doch eine Absenkung der Versorgungsbezüge?
Jetzt darf ich also auch noch bibbern, daß ein noch ausstehender Termin bei einem Psycho-Gutachter, positiv für mich ausgeht.
Dabei bin ich noch nichteinmal sicher, ob ich diesen Psychotermin, der garantiert nach der Zuruhesetzung stattfindet, überhaupt einhalten muß.
Noch bin ich der Auffassung: einmal weg = immer weg.
AndyO
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von AndyO »

ICE-Loki hat geschrieben: 6. Aug 2022, 11:25 Jetzt darf ich also auch noch bibbern, daß ein noch ausstehender Termin bei einem Psycho-Gutachter, positiv für mich ausgeht.
Das Ding ist durch. Herzlichen Glückwunsch zur Vollpension ohne Abzüge!👍
Dienstunfall_L
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Dienstunfall_L »

ICE-Loki hat geschrieben: 6. Aug 2022, 11:25 Neues von der Pensionsfront.
Nach über 45Jahren anrechenbarer Zeiten und über 63Lebensjahren, geht es OHNE Abzug in den Ruhestand.
Wenn die Untersuchung nicht ergibt, dass du wegen der Folgen eines Dienstunfalls in Ruhestand gehst, dann gibt es bei 45 J. anrechenbarer Zeiten keinen Abschlag.
Ergibt die Untersuchung, dass du wegen Dienstunfallfolgen in Ruhestand gehst, dann kommt evtl. noch ein Plus obenauf (wenn GdS 30).
AndyO
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von AndyO »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 6. Aug 2022, 19:14 Ergibt die Untersuchung, dass du wegen Dienstunfallfolgen in Ruhestand gehst, dann kommt evtl. noch ein Plus obenauf (wenn GdS 30).
Zitat: "Ist ein Beamter infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig und in den Ruhestand versetzt worden, erhöht sich der bis dahin erdiente Ruhegehaltssatz um 20 Prozent nach dem BeamtVG und beträgt mindestens zwei Drittel, höchstens aber 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Unfallruhegehalt). In einigen Ländern wurde auch das Höchstunfallruhegehalt schrittweise auf 71,75 vom Hundert der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge abgesenkt. Ein erhöhtes Unfallruhegehalt (80 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe) wird nur gewährt, wenn der Beamte sich bei der Ausübung einer Diensthandlung einer besonderen Lebensgefahr aussetzen musste und infolgedessen durch einen Dienstunfall dienstunfähig geworden ist und seine Erwerbsfähigkeit um 50 vom Hundert vermindert ist."

https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... nfall.html

Von denen hab ich noch keinen kennengelernt. Bei dir der Fall?
Dienstunfall_L
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Dienstunfall_L »

AndyO hat geschrieben: 7. Aug 2022, 16:43 Von denen hab ich noch keinen kennengelernt.
Wen meinst du?
Bei dir der Fall?
Wen meinst du?
AndyO
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von AndyO »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 9. Aug 2022, 08:45
AndyO hat geschrieben: 7. Aug 2022, 16:43 Von denen hab ich noch keinen kennengelernt.
Wen meinst du?
Bei dir der Fall?
Wen meinst du?
Ich meine Beamte die Aufgrund eines Dienstunfalles beschriebene Pensionserhöhung bekommen haben. Dein Skip lässt so was vermuten.
Dienstunfall_L
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Dienstunfall_L »

@AndyO
Ja, diese Beamten gibt es.
Norbi
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Norbi »

ICE-Loki hat geschrieben: 10. Jan 2022, 12:57 Betriebsdienstuntauglichkeit heißt nicht Dienstuntauglichkeit.
Lediglich im sicherheitsrelevantenten Bereich (Stellwerk, Triebfahrzeug u.ä.) kann/darf kein Dienst mehr verlangt werden.
Das hat aber nichts mit Schicht-u/o.Feiertagsarbeit zu tun.
Das ist richtig. Betreibstdienstuntauglich heißt nicht dienstuntauglich. Auch nicht unbedingt schichtdienst- und nachtdienstuntauglich. Allerdings gehe ich hier von der örtlichen Handhabung meiner Einsatzstelle aus. Alle, die ein gewisses Alter haben und nicht mehr betriebsdiensttauglich sind, werden z. B. dem Materialverwalter oder dem Diensteinteiler "direkt unterstellt". Das heißt, man wartet irgendwo in einem Aufenthaltsraum auf Aufträge wie Fz mit Buchfahrpläne zu bestücken (falls das EBULA ausfällt) oder in Bahnhöfen Aushänge auszuhängen oder eben Material auf andere Einsatzstellen zu verteilen. Natürlich nicht unbedingt das Gelbe vom Ei aber besser als nix. Da sind eben viele Kollegen versammelt, die nur noch wenige Monate bis Jahre zur Rente/Ruhestand haben oder eben welche, die nur zeitweilig "aus dem Verkehr gezogen" sind. Bei jüngeren Kollegen bietet man natürlich Umschulungsmassnahmen an wie KIN oder Revisor an - kann natürlich auch älteren Kollegen passieren.

Das Stellwerk, auf dem ich sitze steht eh auf der sog. "Abschussliste". Wir waren bis jetzt zur Zeit wieder 3 Planleute und 2 Ablöser. Ich habe geschrieben, dass DB-Regio-Personal das Stellwerk bedient, gehören tut es DB-Netz. 1 Ablöser hat sich jetzt bei Netz beworben, da er bei DB-Regio und auf diesem Stellwerk keine Perspektive mehr sah und seine Bewerbung war erfolgreich. Zum 1. Oktober wird er uns verlassen. Dann sind wir wieder nur 3 Planleute und 1 Ablöser. Im Januar geht 1 Kollege in Rente. Dann sind wir nur noch drei Leute auf dem Stellwerk, wenn der eine Ablöser als Planmann nachrückt, aber dann ohne Ablöser. Da das nicht sein darf, wird eine Schicht fallen (wahrscheinlich die Nachtschicht) und die verbleibenden zeitlich angepasst werden müssen. Da wir die älteste Gruppe in unserer Einsatzstelle sind, wird so nach und nach jeder von uns bald verschwinden. Unser Teamleiter hat ja auch schon angedeutet, dass DB-Regio niemand mehr in eine Stellwerksausbildung schickt und wir somit keine Nachfolger mehr haben. Wahrscheinlich wird der Stellbereich wieder Netz übergeben. Die Leute von uns, die dann noch da sind, werden dann auch beim Materialverwalter oder Diensteinteiler sitzen. Auch DB-Netz hat angedeutet, dass in das Stellwerk (eigentlich mehr eine Bruchbude, die man besser nicht vorzeigt) nichts mehr investiert würde (allerdings haben wir noch kürzlich eine Neuverglasung erhalten).

Würde mich der Betriebsarzt "endlich" betriebsdienstuntauglich erklären, dann wäre ich noch eher draußen als der Kollege, der am 1. Januar 23 in Rente ginge. Das ist auch noch der einzige Kollege, der ausgesprochen "nachtdienstgeil" ist.

An anderen Einsatzstellen könnte mir natürlich auch Umschulung drohen - egal, dass ich nur noch Pi mal Daumen dreieinhalb Jahre mache (machen möchte, wegen Schwerbehinderung dann abschlagsfrei), da gebe ich Dir recht. Und die Wochenenden können mir wieder drohen, die ich seit 22 Jahre nicht mehr habe, da wir auf dem Stw. keine Wochenenden machen (ausser alle drei Wochen eine Samstag-Früh). Das Stellwerk kann man technisch dem FdL übergeben, so dass dieser unseren Bezirks mitübernehmen kann.

Habe jetzt gerade mein 40 jähriges hinter mir und mir reichts langsam.
AndyO
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von AndyO »

Norbi hat geschrieben: 4. Sep 2022, 13:16 Habe jetzt gerade mein 40 jähriges hinter mir und mir reichts langsam.
40 Jahre Wechselschicht und du kannst die Sargnägel nicht mehr zählen. Hat schon seinen Grund, warum Eisenbahner in Frankreich ab 52 in Rente gehen:

https://www.google.com/amp/s/www.luzern ... ld.1176735

Und dann schaust dir euren TV-Demographie an. Ein Trauerspiel, hinter dem eure Einkommens Verhinderung Gewerkschaft ebenfalls voll dahinter steht...
Norbi
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Norbi »

AndyO hat geschrieben: 5. Sep 2022, 13:55
Norbi hat geschrieben: 4. Sep 2022, 13:16 Habe jetzt gerade mein 40 jähriges hinter mir und mir reichts langsam.
40 Jahre Wechselschicht und du kannst die Sargnägel nicht mehr zählen. Hat schon seinen Grund, warum Eisenbahner in Frankreich ab 52 in Rente gehen:

https://www.google.com/amp/s/www.luzern ... ld.1176735

Und dann schaust dir euren TV-Demographie an. Ein Trauerspiel, hinter dem eure Einkommens Verhinderung Gewerkschaft ebenfalls voll dahinter steht...
Was die Pensionen betrifft, so muss man sich aber gegenüber Rentnern und anderen immer rechtfertigen, da ja die Öffentlichkeit meint, Beamte wären überversorgt. Wenn's nach einigen in meinem Bekanntenkreis geht, so soll ich bei Rentendiskussionen immer "die Gosche" halten, weil es mir als zukünftiger Pensionär besser ginge als ihnen als Rentner.

Gut. Wenn die EU nicht wäre, dann könnte Frankreich die Rente mit 52 nicht stemmen. Da ist Frankreich einzigartig in Europa. Ich finde sowieso, dass es für Schichtdienst oder Nachtschichten eine Obergrenze geben sollte, die könnte bei 55 oder 60 liegen. Zugegeben, bei einem Unternehmen, dass größtenteils im mittleren und teilen des gehobenen Dienstes nur Schicht- und Wechseldienst zu vergeben hat nicht ganz einfach zu organisieren.

Letztes Jahr habe ich der Betriebsärztin von PIMA gesagt, als die meinte, ich müsse sozusagen "Abklärungs-Ärzte-Surfen" betreiben, dass sie mich getrost betriebsdienstuntauglich erklären könne, dass ich mit dem keine Probleme hätte. Die hat dann so gemacht, als höre sie meinen Vorschlag nicht. Während meiner Dienstzeit waren öfters mal Perionden, wo ich dann nach den BA-Untersuchungen zu Pontius und Pilatus zum Abklären gehen sollte und das reicht mir auch langsam, wie die lästigen BA-Besuche überhaupt.

Übrigens funktioniert Dein Link nicht bzw. es kommt eine 404 Fehlermeldung.
AndyO
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von AndyO »

Norbi hat geschrieben: 5. Sep 2022, 21:36 Gut. Wenn die EU nicht wäre, dann könnte Frankreich die Rente mit 52 nicht stemmen. Da ist Frankreich einzigartig in Europa. Ich finde sowieso, dass es für Schichtdienst oder Nachtschichten eine Obergrenze geben sollte, die könnte bei 55 oder 60 liegen. Zugegeben, bei einem Unternehmen, dass größtenteils im mittleren und teilen des gehobenen Dienstes nur Schicht- und Wechseldienst zu vergeben hat nicht ganz einfach zu organisieren.

Letztes Jahr habe ich der Betriebsärztin von PIMA gesagt, als die meinte, ich müsse sozusagen "Abklärungs-Ärzte-Surfen" betreiben, dass sie mich getrost betriebsdienstuntauglich erklären könne, dass ich mit dem keine Probleme hätte. Die hat dann so gemacht, als höre sie meinen Vorschlag nicht. Während meiner Dienstzeit waren öfters mal Perionden, wo ich dann nach den BA-Untersuchungen zu Pontius und Pilatus zum Abklären gehen sollte und das reicht mir auch langsam, wie die lästigen BA-Besuche überhaupt.

Übrigens funktioniert Dein Link nicht bzw. es kommt eine 404 Fehlermeldung.
Einzigartig ist Frankreichs Frührente in Europa nicht.

Italien (Quota 100):

https://vorunruhestand.de/2018/11/itali ... -in-rente/

https://www.sueddeutsche.de/politik/ita ... -1.4293454

Slowenien:

https://www.wiwo.de/politik/europa/euro ... 616-5.html

Da muss man schon sehr genau hinsehen Auch wenn dort nur temporär oder für besondere Personengruppen (Hackler-Regelung Österreich) Schlupflöcher geöffnet werden ist es dort eine Erwartungshaltung, dass das nächste Schlupfloch folgt. Entsprechend wählt man. Bei uns beschäftigten sich Ministerien damit damit, langfristig ja kein Schlupfloch entstehen zu lassen und dem Bürger die klammen Sozialkassen zu erklären. Die eingesparte Kohle geht dann in die in- und ausländischen "humanitären Verpflichtungen". Das ausgerechnet in Bankrottstaaten klamme Sozialkassen zweitrangig sind, sollte einem schon zu denken geben.
Die Nummer mit dem Arzt kenne ich auch. Sobald irgendwas die Verwendungsfähigkeit einschränkt ist die gute Laune vorbei und diese Dinge werden dann auch bei chronischen Erkrankungen als temporär gehandelt. Das ist dann ein über die Zeit schaukeln, was der Beschäftigte gesundheitlich bezahlt. Irgendwie entwürdigend. Insbesondere die kontinuierlich notwendigen Arztbesuche bei bereits klarem und nicht abänderbarem Sachverhalt. Man will auch klar gesundheitlich benachteiligten Beschäftigten im Alter keine dauerhafte Schonung zugestehen. Und so will man dann bis 70 verfahren? Euer Demographie TV zeigt es doch: Absenken der Arbeitszeit auf die Regelarbeitszeit in Frankreich unter Einkommensverzicht. Im Fall DB verlierst je nachdem wo du bist auch noch deinen Planposten mit den einhergehenden Konsequenzen. Ne Alibiveranstaltung. Der Franzosen hat lange bevor dieser TV greift schon längst auf Null Stunden reduziert. Und es ist um die 60zig ein gewaltiger Unterschied ob man Licht am Ende des Tunnels sieht oder nur ein schwarzes Loch. Aber mit dem Deutschen Michel kann man's halt machen. Der wehrt sich nicht und engagiert sich lieber bei der Demontage seiner Energieversorgung...

P.S.: Ich kann den ursprünglichen Link per Klick öffnen.
Norbi
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Norbi »

AndyO hat geschrieben: 6. Sep 2022, 07:50 Einzigartig ist Frankreichs Frührente in Europa nicht.
Man muss schon unterscheiden zwischen dem Alter mit dem tatsächlich in Rente gegangen wird und der Regelarbeitszeit. Die liegt in F zur Zeit bei 60 Jahren. In Italien, GB und Island z. B. bei 67 und in Österreich bei 65 (ich habe jetzt nur mal das "Männeralter" genommen). Viele in Deutschland machen ja auch weder bis 65 noch bis 67. Ich kenne sogar welche, die freiwillig über ihre Regelarbeitszeit hinaus weiter machen (wollen). Und bei so manchem weiß ich es, dass es nicht wegen dem Geld ist. Mein gleichaltriger Neffe ist im gehobenen Dienst bei der Polizei in Ba-Wü. So wie er gesagt hat wäre es möglich und nicht unüblich, mit 60 Jahren in den Ruhestand zu gehen.. Nur hätten sie ihn "weichgekocht", noch ein Jahr länger zu machen. Jetzt im Oktober bleibt er zu Hause. Ob dies an Bedinungen geknüpft ist und ob Abschläge in Kauf genommen werdne müssen, weiß ich nicht, habe mich mit den Dienstzeiten der Polizei seit 1982 nicht mehr befasst. In Rheinland-Pfalz wäre die Voraussetzungen bei der Polizei mit 60 in Pension zu gehen mindestens 25 Jahre Wechseldienst (wobei nur Bereitschaftsdienst wieder ausgeklammert ist).
AndyO hat geschrieben: 6. Sep 2022, 07:50Euer Demographie TV zeigt es doch
Da ich Beamter bin interessieren mich eigentlich nur die beamtenrechtlichen Regelungen. Was die TVs angeht, höre ich mir nur die Diskussionen der Tarifkräfte darüber an, bzw. die verbalen "Schlägereien" zwischen GdLern und EVGlern. Allerdings habe ich schon festgestellt, dass Bundesbeamter nicht gleich Bundesbeamter ist. Z. B. gelten die Beihilfevorschriften des Bundes nicht für die (Bundes)Bahnbeamten.
AndyO hat geschrieben: 6. Sep 2022, 07:50Im Fall DB verlierst je nachdem wo du bist auch noch deinen Planposten
Ob ich wegen Betriebsdienst- oder auch Schichtdienstuntauglichkeit meinen Planposten verliere oder erst, wenn das Stw. dichtgemacht wird wenn die meisten meiner Opa-Kollegen weg sind und ich der letzte Wachposten bin und das Stw. von DB-Regio an DB-Netz rückübertragen wird, ist mir eingentlich egal. Beim Materialverwalter benötige ich keinen Posten mehr. Habe da nicht die Abstufung zu befürchten wie vielleicht Tarifkräfte. Ich weiß, der böse Beamte spricht aus mir. Gut, KIN oder Revisor könnte man mir anbieten oder mich unschulen lassen, aber da ich mit Kunden nichts zu tun haben möchte, kann man ja auch durch Prüfungen fallen und Arbeitsversuche können wegen Begriffsstutzigkeit scheitern. Ratschläge bekommt man ja von diversen (jetzt nicht auf das Geschlecht bezogen ;) ) Kollegen genug. Allerdings ist vorsicht geboten wenn man droht, dass man gegenüber Reisenden handgreiflich werden könnte, wenn bestimmte Situationen eskalieren. Da ist man dann gleich ein Fall für den psychologischen Dienst. Da hat sich schon mancher Kollege ein Eigentor geschossen.
AndyO hat geschrieben: 6. Sep 2022, 07:50Die Nummer mit dem Arzt kenne ich auch. Sobald irgendwas die Verwendungsfähigkeit einschränkt ist die gute Laune vorbei und diese Dinge werden dann auch bei chronischen Erkrankungen als temporär gehandelt
Die BA-Untersuchungen sind sowieso ein Fall für sich. Obwohl ich auf dem rechten Ohr nichts mehr höre und es sogar per Befund schon vorgelegt habe, wird beim Hörtest immer auch mein rechtes Ohr überprüft. Die Helferinnen - egal, bei welchem Gesundheitszentrum - gehen auf meine Hinweise, dass man sich einen Test für das rechte Ohr sparen kann gar nicht ein. Der Farbenblindtest wird auch ständig gemacht, obwohl ich in der Schule gelernt habe, dass zumindest Rot-Grün-Blindheit angeboren sei. Letztes Jahr war ich bei PIMA in Ettlingen bei Karlsruhe, ca. 60 km eineinhalb Stunden Fahrtzeit, von meinem Wohnort entfernt, da die IAS in Mannheim Innenstadt nach Mannheim-Neckarau umgezogen ist.

Dieses Jahr soll ich wieder nach Ettlingen obwohl der jetzige Standort der IAS nur 15 km und 3 S-Bahn-Stationen weg wäre. Gut im Laufe meines Eisenbahnerdaseins musste ich ab 2004 öfters "Abklärungstouren" zu sämtlichen medizinischen Fakultäten unternehmen. Eigentlich jedesmal wegen denselben Dingen. Und irgenwann ist doch dann doch mal genug. Letztes Jahr hat die Ärztin von PIMA nicht mal meine Laborwerte und EKG vom Hausarzt anerkannt, obwohl die Untersuchung gerade mal 12 Tage her war. Die wollte selbst noch mal Blut nehmen. Normalerweise dürfen Laborwerte nicht älter als ein halbes Jahr sein um gültig zu sein. Beim IAS in Mannheim war das auch immer so. Und und und.

Gut beim IAS in Mannheim bin ich auch öfters an einen pingeligen Arzt geraten, der hätte ich mich aus dem Betriebsdienst genommen aber da wollte ich noch nicht. Ein Umschulplatz als KIN war schon vorgesehen. Da habe ich dann doch lieber geschaut, dass ich betriebsdiensttauglich bleibe. Dann habe ich auch länger einen Arzt gehabt - ein älteres Kaliber, der auch freiwillig länger gemacht hatte - der hat alles locker gesehen und immer durchgewunken (Zitat: "Meine jungen Kollegen und Kolleginnen sind Angsthasen und Hosenscheisser").

Schaun mer mal, wie das alles noch wird. Wenn mirs arg zu blöd wird, bleibe ich auch mit Abschlag zu Hause.
AndyO hat geschrieben: 6. Sep 2022, 07:50Das ausgerechnet in Bankrottstaaten klamme Sozialkassen zweitrangig sind, sollte einem schon zu denken geben.
Das sollte es auch. Dass sind alles die Staaten, die man am besten aus dem Euro draussen gelassen hätte. Dank dieser Staaten haben wir Euro-Rettungsschirme und sind eine Schuldenunion. Die Südländer hatten keine unabhängigen Zentralbanken, sondern die Politik hat auf diese Banken einflussgenommen um mit dem Geld zu jonglieren. Zwar können sie das auf die EZB nicht mehr, aber das Schuldengebaren dieser Staaten hat sich nicht geändert. Frankreich nimmt da eine Zwitterstellung ein zwischen den Wirtschaftsauffassungen der Mittel- und Nordeuropäer einschl. der Briten und den Südländern ein.
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