Wo und wie stelle ich den Antrag für Zurruhesetzung

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Norbi
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Re: Wo und wie stelle ich den Antrag für Zurruhesetzung

Beitrag von Norbi »

Hallo zusammen!

Im Grunde wurde hier doch einiges beantwortet, möchte aber dennoch etwas fragen:

Zur Zeit bin ich 60 Jahre, seit 39 Jahren Beamter bei der Deutschen Bundesbahn/BEV, zugwiesen zu DB-Regio Mitte. Ich habe einen GdB von 60% und einen Schwerbehindertenausweis, grün, unbefristet und ohne Kennbuchstaben. Seit die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erhöht wurde, bin ich gehalten bis 66 Jahren und 6 Monaten Dienst zu machen (da 1961 geboren), jedenfalls in der Theorie und im "Normalfall". Wenn ich recht informiert bin, könnte ich Abschlagsfrei aber schon mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. (?) Wäre ich dann 65 (2026) hätte ich 44 Dienstjahre.

Jetzt habe ich aber gelesen, allerdings auf einer Seite für Kommunalbeamte, dass mein Jahrgang auf Grund von Dienstunfähigkeit (wenn die Dienstunfähig auf einen Dienstunfall oder auf einer Erkrankung beruht) oder auf Grund von Schwerbehinderung auch mit 63 Jahren und 10 Monaten (gut, runden wir auf 64 Jahre) ABSCHLAGSFREI in den Ruhestand könnte. Das wäre 2025 mit 43 Dienstjahren und wäre bei Richtigkeit meine stark bevorzugte Variante. Jetzt hätte ich gerne von versierten Kollegen oder Usern gewusst, ob das stimmt.

Vielen Dank im Voraus

Norbi
ICE-Loki
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Re: Wo und wie stelle ich den Antrag für Zurruhesetzung

Beitrag von ICE-Loki »

Verwirrend ist die Information im Netz allemal.
Bund, Länder und Kommunen stellen eigene Regelwerke auf, und unterscheiden zusätzlich zwischen den Funktionsgruppen, z.B. Polizei, Vollzugsdienst oder Feuerwehr.
Also, im Netz nachlesen, aber genau darauf achten, daß die richtige Webseite gelesen wird.
Was im Freistaat Bayern möglich ist, kann in der Hansestadt Hamburg unmöglich sein und umgekehrt.
Am sichersten scheint mir die Methode, einen formlosen Antrag auf Versorgungsauskunft beim BEV zu stellen.
Anhand der aufgelisteten, anrechnungsfähigen Zeiten, läßt sich ein sicherer Termin nachvollziehen.
Parag. 52 Bbg listet alles auf.
Ich kann allerdings nicht bewerten, ob die vorliegende Schwerbehinderung die Kriterien erfüllt.
Bulli
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Re: Wo und wie stelle ich den Antrag für Zurruhesetzung

Beitrag von Bulli »

Moin,
Das BEV ist Auskunftspflichtig. Reiche mit deinen gewollten Dienstaustritt eine Versorgungsauskunft beim BEV ein. Warte auf Antwort von denen und telefoniere mit den Sachbearbeiter sei nett und freundlich zu Ihnen und du bekommst ein rechtsverbindliche Auskunft.