Reha nach 10 Jahren DU

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Möhrchen7
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Möhrchen7 »

Mit meinem Dienstherren sprechen ist eher schwierig und vor allem kenne ich da nach mehr als 12 Jahren keinen mehr und vor allem keinen den ich noch trauen würde.
Mich würde einfach rein rechtlich interessieren, wie das abläuft, da muss es doch weitergehende Vorschriften zu geben?

Den Dienstherren habe ich jetzt auf jeden Fall erst einmal angeschrieben, dass er mir die Kostenübernahme zusagen soll.
abfallteil
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von abfallteil »

wenn du nicht wieder arbeiten willst kannst du der reha entkommen wenn du in eine akutklinik gehst.
am besten was mit psycho. hat es da keine tagesklinik bei dir? akut geht vor reha und wenn dir dort
bescheinigt wird das du nicht dienstfähig bist kannst du das beim dienstherrn vorlegen. dann kann er
natürlich trotzdem noch auf seine reha bestehen, aber wenn er das geld rauswerfen will, bitte.... dann
gehst du eben trotzdem. oder aber darauf könntest du dann ja widerspruch einlegen weil du einen aktuellen
befundbericht aus einer akutklinik hast...
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :) Geschenk des Tages.
Möhrchen7
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Möhrchen7 »

Es geht mir nicht darum, ob ich nicht wieder arbeiten will. Das würde ich gerne, ich versuche im täglichen Leben dass es mir so gut geht, dass ich meinen Alltag bestreiten kann, sehr gut unterstützt von meinem jetzigen Arzt.
Ich verstehe nur das ganze Prozedere nicht und bisher konnte ich auch nicht herausfinden, wie es abläuft. Es scheint so, dass es bisher kaum solche Fälle gab und dass keiner da weiterhelfen kann, macht mich echt fertig.
Es gibt anscheinen noch nicht einmal Handlungsanweisungen oder so.
Dienstunfall_L
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Dienstunfall_L »

Achte darauf, dass der Austausch zu rechtlich möglicherweise wesentlichen Fragen nicht telefonisch stattfindet. Damit dir nicht mangelnde Erfüllung der Mitwirkung an Gesundung vorgeworfen werden kann, würde ich darauf achten, dass deine Bereitschaft, die Reha zu machen - wenn die Kostenübernahme geklärt ist und eine Reha medizininisch indiziert ist - in der Akte ist.
Du kannst Rechtsauskunft verlangen und dass dir die für solche Fragen zuständige Stelle genannt wird. Verlange die Auskunft schriftlich und bitte um schriftliche Beantwortung.
Möhrchen7
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Möhrchen7 »

Vielen Dank, darauf werde ich achten.
Telefonisch ist zum Glück bisher nichts gelaufen.
krebs8
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von krebs8 »

Auch wenn das nun schon über 2 Jahre her ist, würde mich interessieren, wie das ausgegangen ist.
@Möhrchen7: Könntest Du mal Deine eigenen damaligen Fragen nach Rechtsvorschriften und ob Du das machen musstest beantworten?