Hallo,
Ich wollte einmal Fragen ob man als Bundespolizeianwärter direkt nach der Ausbildung zur Lapo wechseln kann.
Von einer Kollegin habe ich erfahren, dass man vorerst ein Jahr bei der BPol gearbeitet haben muss.
Und kann einem der Wechsel auf die Füße fallen? Muss man sich gesetzlich oder rechtlich zuvor in irgendeiner Hinsicht absichern?
Braucht man zudem die Zustimmung von seinem Vorgesetzten oder reicht ein Tauschtpartner aus um den Ringtausch durchzuführen?
Danke im Voraus
BPOL zur LaPol direkt nach der Ausbildung?
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Re: BPOL zur LaPol direkt nach der Ausbildung?
Nein, kann man nicht.Victoria25 hat geschrieben: ↑28.12.2021 12:04 Ich wollte einmal Fragen ob man als Bundespolizeianwärter direkt nach der Ausbildung zur Lapo wechseln kann.
Von einer Kollegin habe ich erfahren, dass man vorerst ein Jahr bei der BPol gearbeitet haben muss.
Wenn du direkt nach dem Anwärterdienst zu einer Lapo willst darfst du dich nicht zum PM oder PK nach der Ausbildung ernennen lassen. Dein Anwärterdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem endgültigem Bestehen oder Nichbestehen der Laufbahnprüfung. Danach bist du automatisch entlassen und kannst zu einer Lapo oder wohin auch immer gehen.
Nimms du jedoch im Anschluss deine Urkunde zum PM oder PK an, bist du an die BPOL gebunden und hast nur noch zwei Möglichkeiten zur Lapo zu kommen:
1. Mit einem entsprechenden Tauschpartner über Tauschbörsen.
2. Bei der BPOL entlassen lassen und nach einer dann bestehenden einjährigen Einstellungssperre für alle Polizeibehörden in Deutschland, die du dann absitzen musst, bei einer Lapo deiner Wahl bewerben.
Grundlage ist hier ein entsprechender Beschluss der IMK aus den 90ern, der es untersagt, dass die Polizeibehörden sich untereinander Personal abwerben. Dieses Abwerben verhindert man mit dieser einjährigen Einstellungssperre, die für alle Polizeibehörden in Deutschland gilt.
Natürlich. Je nachdem zu welcher Lapo du gehst musst du mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen (die BPOL ist neben den Lapo Bayern und BW die Polizeibehörde, die am besten zahlt), die Beförderungssituation ist bei der BPOL eine ungleich bessere, als bei den meisten Lapoen und du hast den Nachteil, dass du immer, wenn du als PVB in eine Lapo von außen als Quereinsteiger reinkommst, also nicht aus dem gleichen Stall kommst, nach meiner Erfahrung immer ein schweres Standing haben wirst. Die darfst dich ganz hinten in der Nahrungskette einsortieren und wirst eine Weile brauchen, diesen Makel, nicht als eine von der Lapo angesehen zu werden, los zu werden. Gleiches gilt übrigens auch für die BPOL, wenn man dort von außen reinkommt. Polizeibehörden sind nach meiner Erfahrung als Personaler leider noch immer sehr in diesem engen Konstrukt "Wir gegen alle von außen bzw. den Rest der Welt" (böse Zungen nennen es Corpsgeist) gefangen.
Nein, deine Rechte und Pflichten sind in der BPolLV, dem BBG und den landesgesetzlichen Beamtenregelungen klar definiert.Victoria25 hat geschrieben: ↑28.12.2021 12:04 Muss man sich gesetzlich oder rechtlich zuvor in irgendeiner Hinsicht absichern?
Nur wenn du unter die o.a. Fallkonstellation 2. als bereits ernannter "vollwertiger" Polizist fällst. Dein Vorgesetzter ist dann aber dein kleinstes Problem. Einem Tausch oder Ringtausch muss dein Vorgesetzter, dein Dienststellenleiter, deine Bundespolizeidirektion und das Bundespolizeipräsidium zustimmen. Und bei jeder Instanz musst du dich ggf. rechtfertigen und deinen Tauschwunsch begründen.Victoria25 hat geschrieben: ↑28.12.2021 12:04 Braucht man zudem die Zustimmung von seinem Vorgesetzten oder reicht ein Tauschtpartner aus um den Ringtausch durchzuführen?
Die Personaltausche mit den jeweiligen Lapoen laufen alle zentral im Referat 72 im Bundespolizeipräsidium in Potsdam. Nur wenn man dort mit dem Wechsel einverstanden ist und man den von der Lapo kommenden Tauschpartner für geeignet hält, wird dem Wechsel zugestimmt und dieser umgesetzt.