Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
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Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Hallo,
ich muss demnächst zum Gutachtermin für die Reaktivierungsuntersuchung.
Jetzt meine Frage" Wenn der Gutachter sagt weitere Untersuchungen sind entbehrlich/nicht nötig, schließt sich die Bundesanstalt dem Gutachten dann an?
Also konkret bei wem von Euch hat der Gutachter gesagt entbehrlich und wie hat die Bundesanstalt danach entschieden??
Danke für Antworten.
ich muss demnächst zum Gutachtermin für die Reaktivierungsuntersuchung.
Jetzt meine Frage" Wenn der Gutachter sagt weitere Untersuchungen sind entbehrlich/nicht nötig, schließt sich die Bundesanstalt dem Gutachten dann an?
Also konkret bei wem von Euch hat der Gutachter gesagt entbehrlich und wie hat die Bundesanstalt danach entschieden??
Danke für Antworten.
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Hallo Moor,
habe selber keine Erfahrungen mit Reaktivierungsuntersuchungen, aber wohl mit DU-Untersuchungen.
Der AA hat mir berichtet, dass in den letzten Jahren vermehrt von der Telekom (er meinte wohl die BAnst PT) die Reaktivierungsuntersuchungen beauftragt werden. Oftmals "sinnlose" Aufträge, da von Beginn an feststeht, dass eine DU vorhanden ist und sich nichts ändert. Vermutung für diese Untersuchungen sind, dass der gesetzliche Auftrag ist, dass die Beamten in bestimmten Zeiträumen auf Dienstfähigkeit überprüft werden müssen. Egal ob und wie krank sie aktuell sind und ob das Ergebnis schon vorher feststeht. Ist ja auch eine Daseinsberechtigung für diese Behörde.
Mein Tipp ist, geh dort hin und wenn Du Befunde oder Gutachten hast, einfach mitbringen. Dann dem Gutachter erzählen, dass es nicht mehr geht und Du den Anforderungen nicht mehr gewachsen bist. Ich kenne zwei Kollegen/innen, bei denen der AA auch gefragt hat, was sie denn eigentlich hier wollen, da die Dienstunfähigkeit doch eindeutig ist.
Auf jeden Fall wird sich die BAnst PT dem Gutachten des AA anschließen wenn dann eine Dienstfähigkeit herauskommt, denn warum sollen die BAnst PT an der Einschätzung zweifeln. Man muss auch sehen, dass die BAnst PT und auch die Telekom wohl keine Beamten wieder zurückhaben wollen - warum auch - und daher wird in den allermeisten Fällen die Dienstunfähigkeit als Ergebnis heraus kommen.
Es sei denn, wenn Du dem Gutachter jetzt erzählt, dass Du mehrere Nebenjobs hast, Bodybuilding macht und Dich auf den nächsten Triathlon vorbereitest - das wäre dann nicht so dolle, es sei denn, dass Du wieder reaktiviert werden möchtest.
habe selber keine Erfahrungen mit Reaktivierungsuntersuchungen, aber wohl mit DU-Untersuchungen.
Der AA hat mir berichtet, dass in den letzten Jahren vermehrt von der Telekom (er meinte wohl die BAnst PT) die Reaktivierungsuntersuchungen beauftragt werden. Oftmals "sinnlose" Aufträge, da von Beginn an feststeht, dass eine DU vorhanden ist und sich nichts ändert. Vermutung für diese Untersuchungen sind, dass der gesetzliche Auftrag ist, dass die Beamten in bestimmten Zeiträumen auf Dienstfähigkeit überprüft werden müssen. Egal ob und wie krank sie aktuell sind und ob das Ergebnis schon vorher feststeht. Ist ja auch eine Daseinsberechtigung für diese Behörde.
Mein Tipp ist, geh dort hin und wenn Du Befunde oder Gutachten hast, einfach mitbringen. Dann dem Gutachter erzählen, dass es nicht mehr geht und Du den Anforderungen nicht mehr gewachsen bist. Ich kenne zwei Kollegen/innen, bei denen der AA auch gefragt hat, was sie denn eigentlich hier wollen, da die Dienstunfähigkeit doch eindeutig ist.
Auf jeden Fall wird sich die BAnst PT dem Gutachten des AA anschließen wenn dann eine Dienstfähigkeit herauskommt, denn warum sollen die BAnst PT an der Einschätzung zweifeln. Man muss auch sehen, dass die BAnst PT und auch die Telekom wohl keine Beamten wieder zurückhaben wollen - warum auch - und daher wird in den allermeisten Fällen die Dienstunfähigkeit als Ergebnis heraus kommen.
Es sei denn, wenn Du dem Gutachter jetzt erzählt, dass Du mehrere Nebenjobs hast, Bodybuilding macht und Dich auf den nächsten Triathlon vorbereitest - das wäre dann nicht so dolle, es sei denn, dass Du wieder reaktiviert werden möchtest.
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Hallo Alter Beamter,
Danke für Deine ausführliche Antwort. Ich werde den Termin wahrnehmen. Bin schon lange zu Hause und dann kommt sowas.
Da es seit den letzten 2 bis 3 Jahren vielen so geht ist meine Frage hat sich die Banst dem Gutachten des Arztes angeschlossen? Der Arzt sagt weitere Überprüfungen/Untersuchungen nicht nötig, also entbehrlich, wie hat die Banst dann entschieden? Dem Gutachten zugestimmt oder entschieden Nachuntersuchung in 2 Jahren. Vielleicht kann jemand konkret etwas zu meiner Frage sagen?
In der Hoffnung das diese Begutachtung dann auch die letzte Begutachtung ist. Normalerweise müsste die Banst dem Urteil des neutralen Gutachters folgen... wenn er denn so entscheidet.
Danke für Deine ausführliche Antwort. Ich werde den Termin wahrnehmen. Bin schon lange zu Hause und dann kommt sowas.
Da es seit den letzten 2 bis 3 Jahren vielen so geht ist meine Frage hat sich die Banst dem Gutachten des Arztes angeschlossen? Der Arzt sagt weitere Überprüfungen/Untersuchungen nicht nötig, also entbehrlich, wie hat die Banst dann entschieden? Dem Gutachten zugestimmt oder entschieden Nachuntersuchung in 2 Jahren. Vielleicht kann jemand konkret etwas zu meiner Frage sagen?
In der Hoffnung das diese Begutachtung dann auch die letzte Begutachtung ist. Normalerweise müsste die Banst dem Urteil des neutralen Gutachters folgen... wenn er denn so entscheidet.
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Hallo Moor,
Du kannst davon ausgehen, dass sich die BAnst PT diesem Gutachten immer anschließt.
Ich kenne sogar Fälle, da hat der Gutachter eine Dienstfähigkeit im Prinzip attestiert mit Einschränkungen - grds. aber dienstfähig - da wurde geschrieben, dass man keine Verwendung hat, weil es unter diesen gesundheitlichen Einschränkungen bei einem international aufgestellten Konzern der wirtschaftliche Belange berücksichtigen muss, keine solcher Arbeitsplatz existiert und nicht eingerichtet werden kann - Punkt.
Die BAnst PT arbeitet Hand-in-Hand mit dem ehemaligen Dienstherrn zusammen und will doch überhaupt nicht die Beamten wieder zurückholen. Vor allen Dingen werden die reaktivierten Beamten schnell wieder krank und sind wieder in DU. Der Grund dieser regelmäßigen Überprüfung auf Dienstfähigkeit schuldet sich aus der Tatsache, dass diese Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Wie gesagt, ist auch eine Art Legitimation für die BAnst PT.
Du kannst davon ausgehen, dass sich die BAnst PT diesem Gutachten immer anschließt.
Ich kenne sogar Fälle, da hat der Gutachter eine Dienstfähigkeit im Prinzip attestiert mit Einschränkungen - grds. aber dienstfähig - da wurde geschrieben, dass man keine Verwendung hat, weil es unter diesen gesundheitlichen Einschränkungen bei einem international aufgestellten Konzern der wirtschaftliche Belange berücksichtigen muss, keine solcher Arbeitsplatz existiert und nicht eingerichtet werden kann - Punkt.
Die BAnst PT arbeitet Hand-in-Hand mit dem ehemaligen Dienstherrn zusammen und will doch überhaupt nicht die Beamten wieder zurückholen. Vor allen Dingen werden die reaktivierten Beamten schnell wieder krank und sind wieder in DU. Der Grund dieser regelmäßigen Überprüfung auf Dienstfähigkeit schuldet sich aus der Tatsache, dass diese Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Wie gesagt, ist auch eine Art Legitimation für die BAnst PT.
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Wenn der Gutachter/Arzt sagt weitere Dienstunfähigkeit, wird die Banst sich dem anschließen.
Wenn der Arzt sagt keine weiteren Untersuchungen nötig..
wird das auch von der Banst übernommen?
Oder muss man alle zwei Jahre weiter zu Untersuchungen?
Wer von Euch hatte diese Entscheidung im Gutachten des Arztes und ist jetzt "Ruhe" oder soll es laut Banst weitere Untersuchungen geben??
Wenn der Arzt sagt keine weiteren Untersuchungen nötig..
wird das auch von der Banst übernommen?
Oder muss man alle zwei Jahre weiter zu Untersuchungen?
Wer von Euch hatte diese Entscheidung im Gutachten des Arztes und ist jetzt "Ruhe" oder soll es laut Banst weitere Untersuchungen geben??
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
"Wenn der Arzt sagt keine weiteren Untersuchungen nötig..
wird das auch von der Banst übernommen?
Nein, bei mir nicht.
Oder muss man alle zwei Jahre weiter zu Untersuchungen?"
Ja.
Bei einer ehem Kollegin,55 Jahre könnte es klappen. Da wurde geschrieben, man wolle sie (sinngemäß) nicht mehr sehen.
wird das auch von der Banst übernommen?
Nein, bei mir nicht.
Oder muss man alle zwei Jahre weiter zu Untersuchungen?"
Ja.
Bei einer ehem Kollegin,55 Jahre könnte es klappen. Da wurde geschrieben, man wolle sie (sinngemäß) nicht mehr sehen.
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Hallo Clauswalter,
danke für Deine Antwort. Es bleibt also weiter "spannend". Da werden für viel Geld Gutachter eingesetzt und dann entscheidet die Banst sich gegen die Gutachter.
Dem Urteil der Gutachter "weiter dienstunfähig" wird gefolgt und bei "weitere Begutachtung nicht nötig" wird nicht gefolgt.
Das hat für mich sehr viel von Willkür!
danke für Deine Antwort. Es bleibt also weiter "spannend". Da werden für viel Geld Gutachter eingesetzt und dann entscheidet die Banst sich gegen die Gutachter.
Dem Urteil der Gutachter "weiter dienstunfähig" wird gefolgt und bei "weitere Begutachtung nicht nötig" wird nicht gefolgt.
Das hat für mich sehr viel von Willkür!
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Hallo Moor,
hattest Du Deine Reaktivierungs Untersuchung gehabt?
Wenn nicht, Du brauchst davor keinen Bammel zu haben.
Die BAnst PT m u s s den gesetzlichen Erfordernissen nachkommen. Wenn eine öffentliche Diskussion über die vielen DU Beamten losgetreten wird, wollen sie sich “dahinter verstecken“ können. Da ist ein Schreiben, dass die Rückkehr nach fünf Jahren ausschließt das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde.
Gerade wieder haben knapp 1.000 aktive Beamte einen Antrag zur Versetzung in den ER Ruhestand stellen dürfen.
Die wollen erst recht niemand, der schon über Jahre nicht mehr dabei war.
hattest Du Deine Reaktivierungs Untersuchung gehabt?
Wenn nicht, Du brauchst davor keinen Bammel zu haben.
Die BAnst PT m u s s den gesetzlichen Erfordernissen nachkommen. Wenn eine öffentliche Diskussion über die vielen DU Beamten losgetreten wird, wollen sie sich “dahinter verstecken“ können. Da ist ein Schreiben, dass die Rückkehr nach fünf Jahren ausschließt das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde.
Gerade wieder haben knapp 1.000 aktive Beamte einen Antrag zur Versetzung in den ER Ruhestand stellen dürfen.
Die wollen erst recht niemand, der schon über Jahre nicht mehr dabei war.
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Bei mir war es so, dass der Gutachter mich für dauerhaft dienstunfähig hält. Im Gutachten steht, dass eine weitere Untersuchung entbehrlich ist, weil keine Besserung in Sicht. Die Bundesanstalt schreibt jedoch, daß ich in 2 Jahren wieder untersucht werden soll. Ich bin 47 Jahre alt und bei konsequenter fachärztlicher Behandlung sei von einer Besserung auszugehen... so wurde es mir begründet.
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Ich war am 18.11. zur Reaktivierungsuntersuchung. Die erste seit 2016. Ich bin Jahrgang 63.
Die Gutachterin sagte eingehend, dass ich mir keine Sorgen machen müsse. Die Untersuchung erfolgt auf Grund eines Formfehlers bei meiner letzten Untersuchung. An meinem Status würde sich nichts ändern. Abschließend sagte sie mir, dass ich nicht reaktiviert werde und sie empfiehlt, dass es keine weiteren Untersuchungen geben wird.
Zwei Wochen darauf kam dann das Schreiben von der BAnst, dass ich weiterhin nicht eingesetzt werden könne…..und die nächste Untersuchung in 24 Monaten stattfinden wird… Ohne Begründung, wohlgemerkt….
In meinen Augen echt die reine Geldverschwendung und Willkür. Da sitzt eine Psychotherapeutin im Ruhestand, macht nichts anderes als solche Gutachten zu erstellen (ihrer Aussage nach hatte sie schon um die 250 Ehemalige begutachtet), kostet sicherlich nicht wenig….das nenne ich mal Verschwendung von Steuergeldern.
Ich bin gespannt, ob ich dann mit 62 in 2 Jahren reaktiviert werde
Die Gutachterin sagte eingehend, dass ich mir keine Sorgen machen müsse. Die Untersuchung erfolgt auf Grund eines Formfehlers bei meiner letzten Untersuchung. An meinem Status würde sich nichts ändern. Abschließend sagte sie mir, dass ich nicht reaktiviert werde und sie empfiehlt, dass es keine weiteren Untersuchungen geben wird.
Zwei Wochen darauf kam dann das Schreiben von der BAnst, dass ich weiterhin nicht eingesetzt werden könne…..und die nächste Untersuchung in 24 Monaten stattfinden wird… Ohne Begründung, wohlgemerkt….
In meinen Augen echt die reine Geldverschwendung und Willkür. Da sitzt eine Psychotherapeutin im Ruhestand, macht nichts anderes als solche Gutachten zu erstellen (ihrer Aussage nach hatte sie schon um die 250 Ehemalige begutachtet), kostet sicherlich nicht wenig….das nenne ich mal Verschwendung von Steuergeldern.
Ich bin gespannt, ob ich dann mit 62 in 2 Jahren reaktiviert werde
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Hallo,
diese Reaktivierungsuntersuchungen haben schon Sinn. Es gibt eine gesetzliche Vorgabe im BBG, da spricht auch in meinen Augen nichts dagegen.
Wenn man aber die Maßstäbe bei den Beamten so ansetzen und auslegen würde wie einem gesetzlichen Versicherten, dann würde die allermeisten Beamten nicht im (verdienten) Ruhestand sein. Die RV kommt nämlich in der Regel zum Ergebnis, dass mindestens 6 Stunden Arbeit pro Tag möglich sind und da musst es Dir schon sehr sehr schlecht gehen, wenn Du Arbeitsunfähig bist und eine Rente bekommst - die dann sowieso noch nicht einmal das Niveau von Harzt-4 hat.
Gerade bei den Postnachfolgeunternehmen sind die Reaktivierungsuntersuchungen natürlich auch eine Legitimation der BAnst PT. Ich kenne sogar ehemalige Kollegen, die bewusst einen Reaktivierungsantrag gestellt haben, aber das wurde dort verzögert ohne Ende. Eine Kollegin hatte sogar eine Klage wegen einer DU laufen, die 4,75 !!! Jahre dauerte und letztendlich hat sich die Zurruhesetzung als rechtwidrig herausstellt. Zwei Jahre nach der (zwangsweisen) Zurruhesetzung stellte sie einen Antrag auf Reaktivierung, das wurde aber mit fadenscheinigen Gründen von der BAnst PT mehrfach vertröstet. Zuerst hieß es, dass sie bis zum Abschluss der Klageverfahren warten und sich dann alles aufklären würde. Dann auf mehrfachen Druck mit der Drohung der Einschaltung eines Anwalts, hat es aber immer noch fast ein Jahre gedauert, bis es zur Untersuchung bei AA kam.
Und wenn man jetzt bedenkt, dass es nach der Untersuchung auch noch über 3 Monate bis zur letztendlichen (Wieder)-Ernennung dauerte, kann sich jeder ausrechnen, was bei einem Nettoverlust von ca. 1000,- € (Aktives Beamtengehalt - Pension) beim Dienstherrn eingespart wurde.
Und dafür kann man doch aus Sicht des Dienstherrn die Kosten für den AA ausgeben - oder sehe ich das jetzt ganz falsch.
Ganz davon mal abgesehen, dass keiner von der BAnst PT und schon mal überhaupt keiner von der Telekom/Bahn/Post, einen wegen DU in den Ruhestand versetzten Beamten zurück haben möchte !
diese Reaktivierungsuntersuchungen haben schon Sinn. Es gibt eine gesetzliche Vorgabe im BBG, da spricht auch in meinen Augen nichts dagegen.
Wenn man aber die Maßstäbe bei den Beamten so ansetzen und auslegen würde wie einem gesetzlichen Versicherten, dann würde die allermeisten Beamten nicht im (verdienten) Ruhestand sein. Die RV kommt nämlich in der Regel zum Ergebnis, dass mindestens 6 Stunden Arbeit pro Tag möglich sind und da musst es Dir schon sehr sehr schlecht gehen, wenn Du Arbeitsunfähig bist und eine Rente bekommst - die dann sowieso noch nicht einmal das Niveau von Harzt-4 hat.
Gerade bei den Postnachfolgeunternehmen sind die Reaktivierungsuntersuchungen natürlich auch eine Legitimation der BAnst PT. Ich kenne sogar ehemalige Kollegen, die bewusst einen Reaktivierungsantrag gestellt haben, aber das wurde dort verzögert ohne Ende. Eine Kollegin hatte sogar eine Klage wegen einer DU laufen, die 4,75 !!! Jahre dauerte und letztendlich hat sich die Zurruhesetzung als rechtwidrig herausstellt. Zwei Jahre nach der (zwangsweisen) Zurruhesetzung stellte sie einen Antrag auf Reaktivierung, das wurde aber mit fadenscheinigen Gründen von der BAnst PT mehrfach vertröstet. Zuerst hieß es, dass sie bis zum Abschluss der Klageverfahren warten und sich dann alles aufklären würde. Dann auf mehrfachen Druck mit der Drohung der Einschaltung eines Anwalts, hat es aber immer noch fast ein Jahre gedauert, bis es zur Untersuchung bei AA kam.
Und wenn man jetzt bedenkt, dass es nach der Untersuchung auch noch über 3 Monate bis zur letztendlichen (Wieder)-Ernennung dauerte, kann sich jeder ausrechnen, was bei einem Nettoverlust von ca. 1000,- € (Aktives Beamtengehalt - Pension) beim Dienstherrn eingespart wurde.
Und dafür kann man doch aus Sicht des Dienstherrn die Kosten für den AA ausgeben - oder sehe ich das jetzt ganz falsch.
Ganz davon mal abgesehen, dass keiner von der BAnst PT und schon mal überhaupt keiner von der Telekom/Bahn/Post, einen wegen DU in den Ruhestand versetzten Beamten zurück haben möchte !
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Ich habe das bereits in einem anderen Strang geschrieben: I.d.R. nicht.
Das hängt aber vermutlich auch vom Krankheitsbild ab. Als Beispiel wird jemand mit einer Krebserkrankung im Endstadium wohl eher nicht zu weiteren Reaktivierungsuntersuchungen eingeladen, denn bei diesem Krankheitsbild ist nach derzeitigen Kenntnissen keine Besserung (sprich; Wiederherstellung der Dienstfähigkeit) zu erwarten.
Bei mir wurde das im Gutachten vermerkt, die BAnstPT ist der Empfehlung allerdings nicht gefolgt.Also konkret bei wem von Euch hat der Gutachter gesagt entbehrlich und wie hat die Bundesanstalt danach entschieden??
Zuletzt geändert von blink182 am 19.12.2021 10:07, insgesamt 3-mal geändert.
Gruß
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Naja, da hat es halt eine Gesetzesänderung gegeben.ER04-20 hat geschrieben: ↑04.09.2021 09:34 Die BAnst PT m u s s den gesetzlichen Erfordernissen nachkommen. Wenn eine öffentliche Diskussion über die vielen DU Beamten losgetreten wird, wollen sie sich “dahinter verstecken“ können. Da ist ein Schreiben, dass die Rückkehr nach fünf Jahren ausschließt das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde.
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Welcher Formfehler soll das gewesen sein?Ovambolette hat geschrieben: ↑16.12.2021 05:42 Ich war am 18.11. zur Reaktivierungsuntersuchung. Die erste seit 2016. Ich bin Jahrgang 63.
Die Gutachterin sagte eingehend, dass ich mir keine Sorgen machen müsse. Die Untersuchung erfolgt auf Grund eines Formfehlers bei meiner letzten Untersuchung.
Ja, eine Begründung erhält man dafür nicht. Welche denn auch?An meinem Status würde sich nichts ändern. Abschließend sagte sie mir, dass ich nicht reaktiviert werde und sie empfiehlt, dass es keine weiteren Untersuchungen geben wird.[
Zwei Wochen darauf kam dann das Schreiben von der BAnst, dass ich weiterhin nicht eingesetzt werden könne…..und die nächste Untersuchung in 24 Monaten stattfinden wird… Ohne Begründung, wohlgemerkt….
Nö, das ist schlicht und ergreifend ne gesetzliche Vorgabe.In meinen Augen echt die reine Geldverschwendung und Willkür.
Wenn die BAnstPT sich jedem Gutachten im Punkt "Keine weiteren Untersuchungen notwendig" anschließen würde, gäbe es bald kaum noch Leute in DDU, die man untersuchen lassen könnte. Ich habe nämlich den Eindruck, dass die Gutachter diese Empfehlung sehr inflationär aussprechen.
Gruß
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Hallo,
die Ärzte geben eine Empfehlung ab, daran kann sich die BAnst PT halten oder nicht. Aber es geht nicht um die Meinung von Ärzten sondern um die gesetzliche Grundlage, nach der die Beamten in regelmäßigen Abständen eine mögliche Dienstfähigkeit geprüft werden solle. Daran finde ich auch nichts Ungewöhnliches - warum denn auch. Dass dann die meisten DU-Verfahren bzw. deren Überprüfung mit einer weiteren Dienstunfähigkeit enden, liegt doch in der Natur der Sache. Die BAnst PT hat Ihre Schuldigkeit getan, also die Rechtsvorgabe der Überprüfung - die Telekom/Post/Bahn ist froh, dass der Beamte bzw. Pesonionär/in nicht wieder in dein aktiven Dienst zurück kommt und die Betroffenen sind auch froh, dass sie weiterhin dienstunfähig sind und frühestens nach zwei Jahren (wahrscheinlich eher nach 3 oder 4 Jahren) eine neue Prüfung stattfinden wird.
Also faktisch eine Win-Win-Win-Situation bei der es keine Verlierer gibt. Die Betroffenen müssen zwar eine Zeitlang ein wenig zittern und sind dann schon aufgewühlt und betroffen, aber das gibt sich spätestens nach dem Termin beim Arzt, der sowieso in den allermeisten Fällen eine weitere Dienstunfähigkeit sieht !
die Ärzte geben eine Empfehlung ab, daran kann sich die BAnst PT halten oder nicht. Aber es geht nicht um die Meinung von Ärzten sondern um die gesetzliche Grundlage, nach der die Beamten in regelmäßigen Abständen eine mögliche Dienstfähigkeit geprüft werden solle. Daran finde ich auch nichts Ungewöhnliches - warum denn auch. Dass dann die meisten DU-Verfahren bzw. deren Überprüfung mit einer weiteren Dienstunfähigkeit enden, liegt doch in der Natur der Sache. Die BAnst PT hat Ihre Schuldigkeit getan, also die Rechtsvorgabe der Überprüfung - die Telekom/Post/Bahn ist froh, dass der Beamte bzw. Pesonionär/in nicht wieder in dein aktiven Dienst zurück kommt und die Betroffenen sind auch froh, dass sie weiterhin dienstunfähig sind und frühestens nach zwei Jahren (wahrscheinlich eher nach 3 oder 4 Jahren) eine neue Prüfung stattfinden wird.
Also faktisch eine Win-Win-Win-Situation bei der es keine Verlierer gibt. Die Betroffenen müssen zwar eine Zeitlang ein wenig zittern und sind dann schon aufgewühlt und betroffen, aber das gibt sich spätestens nach dem Termin beim Arzt, der sowieso in den allermeisten Fällen eine weitere Dienstunfähigkeit sieht !