Guten Tag,
da man im ganzen I-Net keine verständlichen Informationen finde und auch die Anschreiben der Behörde nicht weiterhelfen, möchte ich hier etwas zur Witwenrente fragen:
Eine Freundin von mir ist Frühpensionärin der deutschen Telekom. Sie wurde wegen Krankheit 2011 in dieses Status versetzt. Sie erhält die Mindestversorgung. Von ihrem 2019 verstorbenen Mann bezieht Sie eine Witwenrente. Ihre Pension und diese Witwenrente werden gegenübergestellt und wie es nun aussieht wird die Pension durch die Witwenrente vermindert. Ist das rechtens ? Gibt es Tabellen oder Übersichten wo man es selbst nachrechnen könnte? Und welches sind und stehen die gesetzlichen Grundlagen dazu ? Für ein paar Informationen wäre ich sehr dankbar. Gruß Bernd222
Berechnung der Witwenrente
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Re: Berechnung der Witwenrente
Hallo.
Ich denke ist eigendlich BeamtVG § 55.3.1 das sie nicht angerechnet werden für den Höchsgrenze der Versorgung.
Aber Du schreibst Mindestversorgung und da denke ich wird sie mit Rente und --erdienter Versorgung-- höher liegen als die Mindestversorgung. Es gibt nicht die Rente auf die Mindestversorgung oben drauf sondern auf die --erdiente Versorgung--.
Dann bekommt sie natürkich diesen Betrag.
Der Unterschied von Erdiente bis Mindestversorgung fällt wohl weg. §14.5
Ich denke ist eigendlich BeamtVG § 55.3.1 das sie nicht angerechnet werden für den Höchsgrenze der Versorgung.
Aber Du schreibst Mindestversorgung und da denke ich wird sie mit Rente und --erdienter Versorgung-- höher liegen als die Mindestversorgung. Es gibt nicht die Rente auf die Mindestversorgung oben drauf sondern auf die --erdiente Versorgung--.
Dann bekommt sie natürkich diesen Betrag.
Der Unterschied von Erdiente bis Mindestversorgung fällt wohl weg. §14.5
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Re: Berechnung der Witwenrente
Deine Freundin müsste doch eigentlich einen Bescheid mit der Berechnung und den Rechtsgrundlagen der Berechnung bekommen haben?
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Re: Berechnung der Witwenrente
Der Bescheid ist noch nicht da. Nur eine Aufforderung die Unterlägen einzuschicken . Macht sich natürlich Sorgen und wollte Informationen Gruß Bernd
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Re: Berechnung der Witwenrente
Versteh ich nicht. Sie bekommt seit 2011 Pension. Witwenrente seit 2019 oder erst ab jetzt. Wenn seit 2019, dann müsste Sie doch damals schon eine Neuberechnung der Pension bekommen haben. Oder hat sie die Witwenrente nicht gemeldet?
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Re: Berechnung der Witwenrente
Ihre eigener Pensionsanspruch ist die Mindestversorgung. Erst wenn ihrer selbst erdienten Ansprüche zzgl. der Witwenrente die Mindestversorgung überschreiten, erhöht sich der Gesamtbetrag. Ist bei selbst erworbenen Rentenansprüchen auch nicht anders. Erst wird die Mindestpension gekürzt, dann kommt was oben drauf. Freibeträge sind mir dabei nicht bekannt. Alles Andere wäre eine Ungleichbehandlung derjenigen, die 3 Euro über der Mindestversorgung liegen. D.h. es wird versucht die Mindestversorgung aus anderen Pensions-/Rentenansprüchen gegenzufinanzieren.
Wo liegen wir im konkreten Fall? 10 pensionsrelevante Dienstjahre A8 und 1000 Euro Witwenrente?
Wo liegen wir im konkreten Fall? 10 pensionsrelevante Dienstjahre A8 und 1000 Euro Witwenrente?
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Re: Berechnung der Witwenrente
Nach meiner Auffassung kann die Witwenrente nicht nach § 14 Abs. 5 BeamtVG auf die Mindestversorgung angerechnet werden, da diese Anrechnung sich auf § 55 BeamtVG bezieht und die Witwenrente keine Rente im Sinne des § 55 ist (§ 55 Abs. 3 Nr. 1 BeamtVG).
Allerdings ist die Witwenrente aus der Deutschen Rentenversicherung ggf. wegen des Zusammentreffens mit eigenem Einkommen zu kürzen. Das müsste bei ordnungsgemäßer Antragstellung jedoch bereits erfolgt sein.
Allerdings ist die Witwenrente aus der Deutschen Rentenversicherung ggf. wegen des Zusammentreffens mit eigenem Einkommen zu kürzen. Das müsste bei ordnungsgemäßer Antragstellung jedoch bereits erfolgt sein.