Dein Gedankengang ist hier überflüssig. ES ist nicht deine Aufgabe, hier detektivisch (watsonartig) tätig zu sein.
Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Watson und Sherlock Holmes habe aber bisher jeden Fall geknackt - also dann stimmst Du mir sogar zu mit meinen Ausführungen ?Torquemada hat geschrieben: ↑24. Nov 2021, 11:02Dein Gedankengang ist hier überflüssig. ES ist nicht deine Aufgabe, hier detektivisch (watsonartig) tätig zu sein.
Einer hat es sehr gut erfasst:
"Wenn du bei der Telekom bist, stehen alle Informationen dazu in YAM." Das sagt eigentlich alles und dem ist rein nichts hinzuzufügen !!!
Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Für einige Wenige ist es halt nicht richtig, wenn man mal den "Finger in die Wunde" legt und einem Fragesteller mal auf den Zahl fühlt.
Dieser Beitrag ist sowas von an den Haaren herbeigezogen und da passt alles von vorne und hinten nicht...ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Dieser Beitrag ist sowas von an den Haaren herbeigezogen und da passt alles von vorne und hinten nicht...ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Du hast meine Frage nicht beantwortet
Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Wenn dem nichts hinzuzufügen ist frage ich mich, warum dann ständig schreibst? Dir geht es doch nur ums Stänkern.
Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Ich reagiere nur und stelle so manche steile und gut gemeinte These mal klar. Ich könnte die ganzen Fragen der ursprünglichen Fragestellungen auch auseinander pflücken und jeden einzelnen Punkt erläutern, dazu fehlt mir die Zeit - vor allen Dingen sind diese Fragen ja sowieso nicht real. Da hatte wohl einer nach dem Prinzip "Mein Name ist Hase..." die Reaktion der Schreiberlinge im Blick.
Bevor ein Antrag auf ER gestellt wird, müssen die Voraussetzungen gegeben und nachprüfbar sein. Ich fahre ja auch nicht über eine rote Ampel und schau dann anschließend, ob jemand über die Straße gehen wollte.
Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Dir fehlt Zeit?
Sei doch mal ehrlich, du hast den ganzen Tag über nichts anderes zu tun als hier zu stänkern
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Hallo Siggi09,Siggi09 hat geschrieben: ↑23. Nov 2021, 17:16Nun denn, dann frage ich mal:Olinec hat geschrieben: ↑23. Nov 2021, 15:24 Ich interpretiere nichts herein. Wenn man den ER beantragt mit dem Grund dass eine Person betreut wird, muss das schon beim Antrag mit angegeben werden - Punkt. Wenn es angegeben wird und die Voraussetzung sind nicht erfüllt bzw. nicht nachgewiesen, ist das ein Grund für eine Ablehnung.
Wenn ich jetzt mit 1000 Std. Ehrenamt beantragt habe, es sich aber abzeichnet, dass bis zum ersten Tag im Ruhestand eine Betreuung übernommen werden könnte (wenn ich das will und ich es mir zutraue, statt den Pflegebedürftigen in ein Heim zu geben), muss ich dann auf Teufel komm raus die 1000 Stunden machen und kann nicht mehr umschwenken? Der einzige Termin, der mir bekannt ist der erfüllt sein muss, ist der, dass am ersten Tag im Ruhestand die Pflegetätigkeit bestehen muss. Die kann ich aber auch erst am Tag davor aufgenommen haben und zwei Tage davor vom Betreuungsamt bestätigt bekommen haben und drei Tage davor beim Betreuungsamt beantragt haben, oder nicht?
Und wenn ich es mir nicht zutraue mit der Pflege/Betreuung, vielleicht lasse ich es dann einfach laufen mit dem Ehrenamt ... .
Wenn Du die Ruhe selbst bist, vielleicht liest Du dann einfach nur mal in Ruhe mit und schreibst nur dann, wenn Du auch etwas zu sagen hast, was der Forengemeinde wirklich hilft.
da Du ja so sehr auf meine Antwort wartest.
Ich erzähle Dir mal was von der Praxis. Eine Betreuung fällt nicht vom Himmel und ich kenne sehr sehr viele Kollegen/innen die in den ER gegangen sind. KEINE/R hat auf einem bei Beginn des ER auf einmal eine Pflegeperson zu betreuen oder zu pflegen, vor allen Dingen nimmt sich keiner dies schwere Last auf sich auf, denn dann mache ich lieber mal 1000 Sozialstunden anstatt viele Jahre oder Jahrzehnte eine Pflegeperson zu betreuen !!!
Natürlich kann ein Tag vor Beginn des ER eine Betreuungsperson vom Himmel fallen, natürlich kann zwei Tage davon die Bestätigung der Betreuung kommen (die kommt aber übrigens nichts vom Betreuungsamt sondern von der Pflegekasse und vom MDK) und natürlich kann ich drei, vier oder fünf Tage vor Beginn des ER eine Erscheinung bekommen...das ist alles so wie hätte hätte, wenn oder aber und ist alles so an der Realität vorbei geschossen.
Und dann hast Du auf einem eine Betreuungsperson und dann fällt Dir nach einer Woche auf, och wie anstrengend und kräfteraubend ist denn eine solche Betreuung - dann mache ich doch einfach mal die 1000 Sozialstunden und schiebe diese Person dann ins Pflegeheim ab...
Also bitte einmal Fakten schaffen und nicht fiktive nicht vorkommende Fälle hier durchkauen und dann mit hätte hätte Fahrradkette irgendwelche nicht vorkommenden Fälle konstruieren !!!
Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Das ist definitiv nicht richtig!! Entscheidend ist der erste Tag der Pensionierung!! Bei meiner Beantragung musste ich gar nichts einreichen. Erst ca. 2 Monate vor der Pensionierung wurde ich aufgefordert die Unterlagen einzureichen. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt auch nicht alle Unterlagen zusammen. (Ich frage mich auch, wie man eine Pflege oder Betreuung bereits durchführt kann, wenn man doch deswegen in den ER gehen will?) Es wurde dann mein Antrag auf Familien Pflege vorläufig abgelehnt mit der Möglichkeit die Unterlagen am 1. Tag nachzureichen. Sollte ich dies nicht machen, müsste ich die 1000 Stunden machen. Am ersten Tag habe ich dann die Unterlagen eingereicht und alles wurde genehmigt.Olinec hat geschrieben: ↑23. Nov 2021, 13:28 Ich glaube diese ganzen Sachverhalt nicht.
Wenn der Fragesteller nächstes Jahr in ER geht und somit den Antrag schon im Oktober gestellt hat und dieser dann nach seiner Aussage (er schreibt ja, dass er nächstes Jahr in ER geht) genehmigt wurde und er in ER gehen kann, stimmt hier einiges bzw. alles nicht.
Wenn ein Antrag auf ER mit dem Grund der Betreuung von Pflegeangehörigen gestellt wird, müssen alle Nachweise (Gutachten bzw. Bescheinigung des Pflegegrade und Nachweis, dass man die Pflege durchführt) schon vorliegen.
Die Fragen die jetzt gestellt wurden, lassen vermuten dass der Fragesteller den Antrag entweder nicht gestellt hat oder er hier Informationen haben will, wie man eine solche Vorgabe umgehen kann.
Denn ansonsten würde nicht Fragen aufkommen wie die die beim dem Fragesteller:
"Ab welchen Pflegegrad ist den eine eine Anrechnung (für den Engagierten Ruhsstand) möglich? Geht es überhaubt um Pflegegrad?
Wenn ich nun sage ich nehme eine Pflege an muss ich dies dann ganz alleine Bewältigen oder gibt es auch Unterstüzung durch Pflegedienst ?
Gibt es für den Pfleger (also Ich) auch so etwas wie Erholungszeit und Urlaub?
Irgendwann schaft man es vielleicht gar nicht mehr alleine gibt es dann Hilfe ?
Ich würde schon gern diese Aufgabe wahrnehmen hab aber Angst das ich dem nicht gewachsen bin.
Fragen über Fragen hat vielleicht hier jemand selbtst Erfahrungen gemacht oder kennt sich hier aus.
Ich kenne die ganzen Modalitäten nicht."
Grüße
Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Und woher weißt Du, wie das im Fall des TO ist, wenn Du nun schon zugibst, dass das Szenario möglich ist? Denn natürlich kann durch einen Schlaganfall, Herzinfarkt oder stetige Verschlechterung der Gesundheit einer möglichen Betreuungsperson eine Betreuung vom Himmel fallen oder absehbar sein.Olinec hat geschrieben: ↑24. Nov 2021, 17:53 Eine Betreuung fällt nicht vom Himmel und ich kenne sehr sehr viele Kollegen/innen die in den ER gegangen sind. KEINE/R hat auf einem bei Beginn des ER auf einmal eine Pflegeperson zu betreuen oder zu pflegen, vor allen Dingen nimmt sich keiner dies schwere Last auf sich auf, denn dann mache ich lieber mal 1000 Sozialstunden anstatt viele Jahre oder Jahrzehnte eine Pflegeperson zu betreuen !!!
Ansonsten finde ich Deine Einstellung zur eigenen Familie ziemlich befremdlich, passt aber zu Deinem Auftreten hier. Und manch einer möchte einfach nur vermeiden Pflege UND 1000 Stunden machen zu müssen.
Und natürlich weiß man nicht unbedingt was einen bei einer Pflegetätigkeit erwartet, und ob man sich das zutraut. Wobei das natürlich für jeden anders ist und je nach Schwere der Pflege unterschiedlich herausfordernd ist.
Statt sich hier aufzublasen hätte es gereicht dem TO einfach zu sagen, dass er Infos im YAM findet und dort in den FAQ. Dass er/sie da selbst drauf hätte kommen können - naja, aber was Du daraus gemacht hast, ist 1000x schlimmer ...
Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Mal wieder nur das blablalbla hier...
Ein Pflegefall fällt nicht vom Himmel - das zeichnet sich vorher ab. Natürlich kann es sein, dass einer aus dem näheren Umfeld einen Unfall hat. Aber für diesen Fall stelle ich keinen Antrag auf ER mit dem Hinweis, dass eine Betreuung in Frage kommt. Und wenn einer als Grund hier für die Nichtdurchführung der Sozialstunden eine Pflegetätigkeit angibt, dann sollte er sich auch im Klaren sein, dass dies eine Herkulesaufgabe sein kann. Pflegebedürftigkeit sollte daher nicht als Grund gesehen werden, um die Sozialstunden zu vermeiden...
Ich merke aber, wenn hier die Themen ausgehen, werden auch noch so merkwürdige Themen mit Fallkonstruktionen eingestellt. Man merkt auch schon, dass immer wieder direkt die gleicher Schreiberlinge wie Siggi09 und Sepp01 (kommt ja keiner drauf, dass das ein und die Gleichen sind) oderTorquemada hier immer wieder das Gleiche schreiben. So kann man das Forum auch am Laufen halten.
Warte noch auf den Hinweis von Ruheständler - fehlt nur noch dass dibedupp wieder ausgegraben wird - vermutlich steckt der aber hinter einem anderen Schreiberling.
Ein Pflegefall fällt nicht vom Himmel - das zeichnet sich vorher ab. Natürlich kann es sein, dass einer aus dem näheren Umfeld einen Unfall hat. Aber für diesen Fall stelle ich keinen Antrag auf ER mit dem Hinweis, dass eine Betreuung in Frage kommt. Und wenn einer als Grund hier für die Nichtdurchführung der Sozialstunden eine Pflegetätigkeit angibt, dann sollte er sich auch im Klaren sein, dass dies eine Herkulesaufgabe sein kann. Pflegebedürftigkeit sollte daher nicht als Grund gesehen werden, um die Sozialstunden zu vermeiden...
Ich merke aber, wenn hier die Themen ausgehen, werden auch noch so merkwürdige Themen mit Fallkonstruktionen eingestellt. Man merkt auch schon, dass immer wieder direkt die gleicher Schreiberlinge wie Siggi09 und Sepp01 (kommt ja keiner drauf, dass das ein und die Gleichen sind) oderTorquemada hier immer wieder das Gleiche schreiben. So kann man das Forum auch am Laufen halten.
Warte noch auf den Hinweis von Ruheständler - fehlt nur noch dass dibedupp wieder ausgegraben wird - vermutlich steckt der aber hinter einem anderen Schreiberling.
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Re: Engagierter Ruhestand -Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Nonsens braucht es hier nicht.....- modOlinec hat geschrieben: ↑25. Nov 2021, 10:25 Mal wieder nur das blablalbla hier...
Man merkt auch schon, dass immer wieder direkt die gleicher Schreiberlinge wie Siggi09 und Sepp01 (kommt ja keiner drauf, dass das ein und die Gleichen sind) oderTorquemada hier immer wieder das Gleiche schreiben. So kann man das Forum auch am Laufen halten.
Warte noch auf den Hinweis von Ruheständler - fehlt nur noch dass dibedupp wieder ausgegraben wird - vermutlich steckt der aber hinter einem anderen Schreiberling.