3 G am Arbeitsplatz - 2 kostenlose Tests???

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BeamterA6FA
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3 G am Arbeitsplatz - 2 kostenlose Tests???

Beitrag von BeamterA6FA »

Hallo Kollegen.

Der Gürtel für die Rasse der Ungeimpften wird erneut enger geschnallt.

Meine Frage dazu; stehen JEDEM Angestellten/Beamten 2 kostenlose Tests unter Vieraugenprinzig pro Woche zur Verfügung?

In meinem Amt scheint das wohl wieder schwierig zu sein.

Besten Dank für Antworten und Erfahrungsberichte.
Torquemada
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Re: 3 G am Arbeitsplatz - 2 kostenlose Tests???

Beitrag von Torquemada »

BeamterA6FA hat geschrieben: 23. Nov 2021, 13:41

Der Gürtel für die Rasse der Ungeimpften wird erneut enger geschnallt.

Kopfschüttel...... :x :cry:
BalBund
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Re: 3 G am Arbeitsplatz - 2 kostenlose Tests???

Beitrag von BalBund »

Unabhängig von der etwas tendenziösen Aufmachung:

Nach aktueller Arbeitsschutzverordnung muss der Arbeitgeber zweimal pro Woche eine Testmöglichkeit anbieten. Hier hat er Gestaltungsspielraum beispielweise hinsichtlich der Tage an denen er es anbietet und auch den Uhrzeiten, wobei er Gleit- und Funktionszeiten angemessen zu berücksichtigen hat.

Wichtig ist, dass der Test VOR betreten der Arbeitsstelle vorliegen muss (also nötigenfalls draußen vor dem Zelt) und die Zeit des Tests nicht als Arbeitszeit gilt.
AndyO
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Re: 3 G am Arbeitsplatz - 2 kostenlose Tests???

Beitrag von AndyO »

Spannender ist ja die Anerkennungsdauer des Tests.

"Schnelltests sind seit dem 13.11. wieder kostenlos und für 24 Stunden gültig. PCR-Tests dagegen sind zwar 48 Stunden gültig, müssen aber von den Arbeitnehmern selbst bezahlt werden. Selbsttests können im Kontext der betrieblichen Nachweispflicht nur dann zur Anwendung kommen, wenn diese von einem durch den Arbeitgeber bestimmten geeigneten Beschäftigten oder Dritten überwacht werden. Der Arbeitgeber ist gemäß § 4 SARS-COV-2 Arbeitsschutzverordnung weiterhin dazu verpflichtet, den Beschäftigten mindestens zwei kostenlose Tests pro Woche zur Verfügung zu stellen. Dabei kann er die Testungen vor Ort im Betrieb durchführen oder geeignete Dienstleister damit beauftragen."

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... c43c2.html

Ob der Test nur zum Arbeitsantritt gültig zu sein hat oder auch die zu erwartende Arbeitszeit abdeckt muss, steht da nicht. Bei Ersterem könnte man sich durch verschieben der Arbeitszeit über 2 Tage retten. Wie auch immer: Ne gewaltige Nerverei für die Impfmuffel. Ich vermute aber, dass die Mehrzahl Letzterer ohnehin nicht aus dem Lager aktiver Arbeitnehmer kommt. In einem Land, wo man gar nicht weiß, wer sich dauerhaft darin rum treibt wird es ohnehin interessant eine Liste zu erstellen, wer denn Ungeimpfter ist. Mit hohen Strafen zu drohen wird Querdenker auch nicht beeindrucken. Ne Kippe unbedarft in die Natur zu werfen kostet seit Ewigkeiten 5-10 Euro. Wenn das Bußgeld bundesweit im Jahr 1000x verhängt wird, wäre das für mich ein Wunder. Seit Mitte der 80ziger ist die Polizei nicht mehr Öffentlichkeitspräsent. Die Außentätigkeiten wurden weitgehend wegrationalisiert/weggeredet. In der Krise mit Krankenständen geht ohnehin nix, insbesondere weil man nichts Konfliktbehaftetes mag. Beispiel das Ordnungsamt meiner Gemeinde: Da gibt's ne Leiterin und 2 Hilfsscheriff-Posten. Einer ist Dauerkrank. Der Zweite wird zum Selbstschutz nicht allein los geschickt. Also neben den Geschwindigkeitskontrollen macht der nur Innendienst. Gleichzeitig haben wir etwa 2 dutzende Gaststätten in der Gemeinde. Sollte die Bürgermeisterin sich tatsächlich zu einer Kontrolle durchringen und ihre Leiterin mit rausschicken oder einen Polizisten der LaPo zur Unterstützung anfordern können, nach welchen Kriterien soll den die zu kontrollierende Gaststätte ausgewählt werden? Der, den man kontrolliert wird, wird das mit Sicherheit als Diskriminierung empfinden. Die Hälfte unserer Gastronomen hat einen Migrationshintergrund. Da fährt man dann schon mal nicht hin? Es ist und bleibt ein Aussitzen von Zuständen worüber sich Corona natürlich freut...
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