Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

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Norbi
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Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Norbi »

Bei mir stand dieser Tage wieder die betriebsärztliche Untersuchung im Raum. Durchgeführt wurde sie bei PIMA in Ettlingen. Ansonsten war ich die letzten Jahre immer beim IAS in Mannheim. Mannheim war für mich immer entfernungsmäßig günstiger und bin sehr widerwillig nach Ettlingen, aber nach Aussage von DB-Regio vergibt das IAS in Mannheim keine Termine mehr. Naja, so weit so gut. Bis dato wusste ich eigentlich nicht was PIMA ist und dass die DB auch mit dieser Organisation kooperiert.

Da ich bei bevorstehenden betriebsärztlichen Untersuchungen mir immer vom Hausarzt Blut abnehmen und analysieren lasse, bringe ich dann die Untersuchungsergebnisse zu den betriebsärztlichen Untersuchungen mit. Bisher war das nie ein Problem. Es wurden IMMER die Tabellen mit den Untersuchungsergebnissen anerkannt, wenn sie nicht älter als ein halbes Jahr waren. Was mich verblüfft hat, dass PIMA auf eine eigene Blutabnahme bestanden hat, mit der Begründung, die von mir vorgelegten Tabellen wären zu alt, obwohl sie garade 14 Tage alt waren. Das hat mich schon verblüfft und "ergrimmt".

Gut, die anderen Untersuchungen verliefen dann so wie immer, Probleme gab's, wie seit 2004 mit meinem rechten Gehör, auch wie immer. Auflagen zum Abklären, pipapo. Sprachaudiogramm bei Geers gemacht, wie gefordert, beidseitig im Freifeld. War dann noch nichts, sollte Test wiederholen, diesmal nur rechts mit Hörgerät. Allerdings arbeitet mein Hörgerät eh am Lautstärkelimit, die Uni-Klinik Heidelberg hat mir ein Cochlea-Implantat nahegelegt, mein Haus-HNO hat abgeraten, da man dies bei Einohrigkeit nicht mache. Lasse ich mal so stehen.

Allerdings habe ich bei der Betriebsärztin schon gesagt, dass ich mir im Moment kein Cochlea implantieren lasse, da ich 2018 drei anstrengende Kopfoperationen hinter mir habe und ich keine Lust habe, wieder an mir rumschnippeln zu lassen. Verständnis wurde geäussert.

Aber so langsam bin ich die ganzen betriebsärztlichen Untersuchungen nebst den ständigen Irgendwasabkärungen leid. Alle Jahre immer dasselbe Theater und "bangen" ob man noch betriebsdiensttauglich ist oder nicht. Usus ist ja, dass man dies eh als Betroffener immer als Letzter mitgeteilt bekommt oder es kommt jemand hektisch gerannt, der einen vom Dienstposten wegzieht, weil der Betriebsarzt so oder so entschieden hätte.

Allerdings lege ich in meinem Alter (60 Jahre, 39 Dienstjahre) gar keinen so großen Wert mehr auf Betriebsdiensttauglichkeit. Ich bin DB-Regio-Personal auf einem DB-Netz-Dienstposten (hat sich noch von der Bundesbahn erhalten) und sitze auf einem Ministellwerk, dass man in den Nichtbesetzungszeiten dem Fdl technisch übergeben kann. Wir sind 3 Planleute und 1 Ablöser und ich bin mit 60 der Jüngste (!). Der Vorgängerchef hat ja mal eh gemeint, wer von uns weg sei, ist weg (d. h. wenn jemand geht, würde er nicht ersetzt). Aber da die personellen Ansprüche von Netz weiter steigen und DB-Regio die Besetzungswünsche von Netz nicht befriedigen kann, wird versucht (mit Null-Erfolg), unseren Dienstposten mit BEM-Leuten aufzufüllen. Warum Netz dann seinen Mist nicht selber macht, erschließt sich mir nicht.

Wie gesagt bin ich die ganzen betriebsärztlichen Untersuchungen leid nebst den ständigen Abklärungen, so, dass es mir egal ist, ob ich betriebsdiensttauglich bin oder nicht. Auch in Anbetracht der Tatsache - vorausgesetzt es klappt - dass ich eh nur noch 3 1/2 bis 4 Jahre machen möchte. Sehe für mich keinen Nachteil in der Betriebsdienstuntauglichkeit (keinen Schichtdienst mehr, vor allem Nachtschichten und keinen Samstag-Frühdienst mehr, den wir alle 3 Wochen haben und keine Betriebsarztuntersuchungen mehr). Natürlich bekommt man dann nicht unbedingt noch geistreiche Tätigkeiten anvertraut, aber damit könnte ich 4 Jahre leben. Karriere mache ich eh nicht mehr (bin A 8) und befördert werde ich auch nicht mehr.

Der Betriebsärztin habe ich auch schon vorgeschlagen, dass sich mich ruhig betriebsdienstuntauglich schreiben könne und man sich dann so maches sparen und ersparen könne, hat aber so gemacht, als hätte sie es nicht gehört.

Deswegen meine Frage, ob man es so machen kann, dass, wenn PIMA mit den ganzen Hörtests immer noch nicht zufriedne ist, man einfach sagt, man geht nirgends mehr hin, weil es reicht und man es leid ist? Man weiß ja nicht, inwieweit PIMA es der DB mitteilen darf und wie DB-Regio und das BEV reagiert. Zwingen kann man mich ja nicht mich ständigen Abklär- und Wiederholungsuntersuchungen zu unterwerfen.
AndyO
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von AndyO »

Norbi hat geschrieben: 2. Nov 2021, 14:02Der Betriebsärztin habe ich auch schon vorgeschlagen, dass sich mich ruhig betriebsdienstuntauglich schreiben könne und man sich dann so manches sparen und ersparen könne, hat aber so gemacht, als hätte sie es nicht gehört.
Der Satz wundert mich nicht. Sobald man dem Arbeitgeber erklären soll dass die Verwendbarkeit eingeschränkt ist, ist dass der Klassiker. Ansonsten kommt DDU gleich hinterher. Für mich ist es immer erschreckend, wenn ich sehe, wie man trotz erheblicher gesundheitlicher Beschwerden damit in die Zange genommen wird. Wenn du Stand heute 39 Dienstjahre angesammelt hast bekommst du ab 63 ungekürzte Vollpension. Da könntest du dir sogar 2 Jahre halbtags und/oder ein Sabbatical leisten.

P.S.: "Teilzeit im Alter" geht bei euch nur mit Wechselschicht?
Norbi
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Norbi »

AndyO hat geschrieben: 3. Nov 2021, 07:35 P.S.: "Teilzeit im Alter" geht bei euch nur mit Wechselschicht?
Es wurden mal mehrere Teilzeitmodelle vorgestellt aber das ist schon Jahre her und irgendwie hat sich das wieder so stillschweigend verlaufen. Mein derzeitiger Dienstpost ist aber so definiert, dass er in Teilzeit nicht ausführbar ist.
Wenn du Stand heute 39 Dienstjahre angesammelt hast bekommst du ab 63 ungekürzte Vollpension. Da könntest du dir sogar 2 Jahre halbtags und/oder ein Sabbatical leisten.
Sicher? Ich bin Jahrgang 61. Regulär müsste ich also nicht bis 67 sondern bis 66 Jahren und 6 Monaten arbeiten. Abschlagsfrei könnte ich noch mit 65 in Pension. Alerdings meinte ich aber gehört oder gelesen zu haben - allerdings nicht auf einer Seite für Bundes- bzw. Bahnbeamte - dass mein Jahrgang auf Grund von Dienstunfähigkeit (wenn diese im Dienst passiert ist) oder Schwerbehinderung auch mit 63 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand könnte. Ich habe einen GdB von 60 und einen unbefristet gültigen Schwerbehindertenausweis, grün, ohne Kennbuchstaben. Wenn Du dich auskennst, kannst Du das so bestätigen, denn das wäre meine bevorzugte Ruhestandsvariante wenn es ginge.

Danke im Voraus!!!
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von AndyO »

Norbi hat geschrieben: 3. Nov 2021, 19:49 Sicher? Ich bin Jahrgang 61. Regulär müsste ich also nicht bis 67 sondern bis 66 Jahren und 6 Monaten arbeiten. Abschlagsfrei könnte ich noch mit 65 in Pension. Alerdings meinte ich aber gehört oder gelesen zu haben - allerdings nicht auf einer Seite für Bundes- bzw. Bahnbeamte - dass mein Jahrgang auf Grund von Dienstunfähigkeit (wenn diese im Dienst passiert ist) oder Schwerbehinderung auch mit 63 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand könnte. Ich habe einen GdB von 60 und einen unbefristet gültigen Schwerbehindertenausweis, grün, ohne Kennbuchstaben. Wenn Du dich auskennst, kannst Du das so bestätigen, denn das wäre meine bevorzugte Ruhestandsvariante wenn es ginge.

Danke im Voraus!!!
Ich rede hier von Pensionseintritt wegen DDU ab 63. Dann brauchst du bis Ende 2023 35 ruhegehaltsfähige Dienstjahre und ab 2024 sind es deren 40.

https://www.evg-online.org/fileadmin/Be ... 020_01.pdf

Wollen wir hoffen dass das so bleibt. Mit Grünen & FDP haben wir demnächst die arbeitnehmer- und rentnerfeindlichsten Parteien in der Regierung. In Österreich haben die Grünen als erstes dafür gesorgt, dass die Hackerregelung aufgehoben wird:

https://www.derstandard.at/story/200012 ... egelung-ab

Wenn Linke im Öko-Mantel und Neoliberale ihr wahres Gesicht zeigen... Und Arbeitnehmer&Rentner wählen diese Umverteiler kräftig mit... Den meistens wird's erst klar, wenn ihre eigene Gesundheit im Alter nachgibt...
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Norbi »

Danke AndyO für Deine aufschlussreiche Antwort bzw. den EVG-Link
Ich rede hier von Pensionseintritt wegen DDU ab 63. Dann brauchst du bis Ende 2023 35 ruhegehaltsfähige Dienstjahre und ab 2024 sind es deren 40.
2023 hätte ich dann im Oktober 41 Dienstjahre erreicht, 2024 42. Würde ja passen, möchte aber nicht "Zwangpensioniert" werden sondern auf eigenen Antrag wegen Schwerbehinerung. Es geht mir da um die Abschlagsfreiheit. Gut, wenn's mir dann allzu blöd wird, nehme ich auch Abschläge in Kauf aber solange es auch anders ginge...

In meiner Betriebsstelle ist oft Usus, dass nicht zwangspensioniert wird, sondern, dass man beim Materialverwalter in den Kellergewölben verschwindet. Da hat sich schon im Laufe der Zeit eine beträchtliche Zahl verbeamteter Kollegen versammelt, zumeist Lokführer, die nicht mehr fahrdiensttauglich/betriebsdiensttauglich sind. Andere verbeamtete Kollegen wurden auch zum Revisionsdienst in den Zügen bzw. zum KIN abgedrückt, sofern sie die entsprechenden Prüfungen abgelegt haben und wiederum die Betriebsärzte/BEV-Ärzte ihr OK gegeben habe (allerdings habe ich beobachtet, dass bei diesen Dingen die BEV-Ärzte nicht so sehr aktiv werden). Allerdings möchte ich mit Reisenden und Geld nicht unbedingt etwas zu tun haben. Aber meist landet man beim Materialverwalter und hat dann so Tätigkeiten wie Botengänge, hin- und wieder im Dienstgebäude Möbelrücken oder -austauschen, Aushangfahrpläne im Bereich der S-Bahn-Rhein-Neckar zu verteilen, Buchfahrpläne auf die S-Bahnen legen, falls das EBULA versagt bzw. Info-Blätter für die Reisenden, oder sonstwelche Dinge verteilen, die auf den Aussenstellen benötigt werden. Zugegebenermaßen Tätigkeiten, die nicht allzugroße intellektuellen Ansprüche erfordern. Aber drei Jahre kann man noch aushalten. Auch werden die Dienstzeiten recht locker gehandhabt, allerdings gibt's dann auch Deppen, die das immer lauthals rausposaunen müssen, wie "schön" sie es jetzt hätten und dass sie kommen und gehen könnten wie sie wollten. Naja, jedem das seine, solange die Chefs das ignorieren. Im Grunde ist es ja so, dass man dann so betrachtet wird, dass man irgendwie nicht mehr dazugehört und dann irgendwie wieder doch.
Wollen wir hoffen dass das so bleibt. Mit Grünen & FDP haben wir demnächst die arbeitnehmer- und rentnerfeindlichsten Parteien in der Regierung. In Österreich haben die Grünen als erstes dafür gesorgt, dass die Hackerregelung aufgehoben wird:
Habe keine Ampelpartei gewählt. Allerdings hat sich "meine" Partei, in der ich auch Mitglied bin, auch nicht gerade durch Rentner- und Rentenfreundlichkeit ausgezeichnet. Aber gerade bei der SPD sollte man ja eigentlich Rentnersorge vermuten, da diese Partei ja auch mit dieser Thematik hausieren geht aber spätestens seit Schröder keinen Blick mehr drauf hat. Aber Renten sind keine Pensionen und in der Öffentlickeit werden ja die Pensionen und das Beamtentum immer in Frage gestellt. Und im Prinzip ist ja die beamtenmäßige Ruhestandalimentierung durchaus attraktiver als Rente. Deswegen bin ich bei Rentendiskussionen meist ruhig. Aber ein Thema, dass wir hier jetzt nicht lösen.

Zu befürchten ist aber durchaus, dass der Satz von 71,25 % durchaus noch abgesenkt werden könnte, hoffentlich dann nicht noch für die Beamten, für die die Pensionierung in wenigen Jahren anstünde. Als ich anfing haben 35 Dienstjahre (unabhängig vom Lebensalter) genügt um mit 75 % in den Ruhestand zu gehen. Deswegen gab es in den 80ern viele Kollegen, die noch zwischen 55 und 60 in die Pension ohne Abschläge gingen.

Gut, wie es in Österreich ist weiß ich nicht, aber viele Leute in Deutschland behaupten ja, dass die Durchschnittsrente in Ö höher sei als hier. Allerdings bezahlen jetzt alle in Österreich in die Rentenkasse ein, auch Beamte und Selbsständige. Viele meinen aber hierzulande, dass, wenn z. B. die Beamten nebst jenen, die auch nicht Rentenversicherungspflichtig sind auch in die Rentenkasse einzahlen würden, dass Rentenproblem gelöst sei. Das glaube ich nicht. Ich glaube, dass Problem ist nur zeitlich hinausgezögert, denn irgendwann tauchen wieder dieselben Probleme auf. Die Beamten bekämen dann keine Pensionen vom Staat mehr, sondern Renten aus der Rentenkasse. D. h., die Einzahler wären zwar mehr geworden, aber auch jene, die erhalten.

Allenfalls ist ja schon schlimm, dass man sich fast schon beeilen muss, 63, 64 oder 65 zu werden bevor man mit der Absenkung des Pensionssatzes wieder gelinkt wird.
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von AndyO »

Norbi hat geschrieben: 4. Nov 2021, 09:14 Danke AndyO für Deine aufschlussreiche Antwort bzw. den EVG-Link
Ich rede hier von Pensionseintritt wegen DDU ab 63. Dann brauchst du bis Ende 2023 35 ruhegehaltsfähige Dienstjahre und ab 2024 sind es deren 40.
2023 hätte ich dann im Oktober 41 Dienstjahre erreicht, 2024 42. Würde ja passen, möchte aber nicht "Zwangpensioniert" werden sondern auf eigenen Antrag wegen Schwerbehinerung. Es geht mir da um die Abschlagsfreiheit. Gut, wenn's mir dann allzu blöd wird, nehme ich auch Abschläge in Kauf aber solange es auch anders ginge...
Unter angegebenen Bedingungen, die du erfüllst, ist die Pension über DDU abschlagsfrei. Kannst dich auch noch weitere anderthalb Jahre auf die Arbeit schleppen und mit der gleichen Pension auf Antrag über Schwerbehinderung gehen. Hab einen Bekannten der Ersteres wählte. Nach 2 Jahren Pension hat er nun Magenkrebs. Ich wünsche ihm das Beste. Ansonsten hätte dass ein weiterer Fall "von der Maloche über Krankenstand in den Sarg" werden können. 67 erreichen ~50% gesundheitlich nicht. Nach denen kräht kein Hahn...
Norbi
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Norbi »

Gut, die Fälle, dass Leute kurz nach der Pensionierung oder sogar schon kurz davor verstarben habe ich auch schon bis zur Genüge miterlebt.

Im Moment sieht es so aus, dass PIMA mich nicht betriebsdienstuntauglich erklärt hat, denn das sollte DB-Regio bis zum 03.11. gemeldet werden. Weder von DB-Regio noch von PIMA habe ich etwas gehört, dass ich nicht mehr auf meinem Posten einsetzbar wäre. Aber das geschieht manchmal in einer Plötzlichkeit, dass man fast schon auf dem Weg zum Arbeitsplatz abgefangen wird.

Gut, eine Zwangspensionierung könnte mir ja wegen DDU immer drohen, da muss nicht bis 63 gewartet werden. Sollten dies eintreten, wäre dies schön blöd.

Allerdings überarbeite ich mich jetzt nicht auf meinem Dienstposten. Aber leider sind die Kriterien auf meinem kleinen Stellwerk genauso angelegt wie bei einem riesengroßen Befehlsstellwerk mit allem Drum und Dran.

Was halt langsam schlaucht und nervt ist eben der Schichtdienst, insbesondere die alle 3 Wochen zu bewerkstelligen 4 Nächte hintereinander und die blöde persönliche Ablösung, dass eben einer gehen kann, wenn man kommt oder ich gehen kann, wann der andere kommt.
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

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Norbi hat geschrieben: 4. Nov 2021, 10:27 Gut, die Fälle, dass Leute kurz nach der Pensionierung oder sogar schon kurz davor verstarben habe ich auch schon bis zur Genüge miterlebt.
Mein geschilderter Fall war ein Fahrdienstleiter. Es gibt ja eine EU-Vorgabe das langjährige Wechselschicht-Beschäftigte früher in Rente/Pension entlassen werden sollen. Deutschland weigert sich diese in nationales Recht umzusetzen.
Norbi hat geschrieben: 4. Nov 2021, 10:27 Was halt langsam schlaucht und nervt ist eben der Schichtdienst, insbesondere die alle 3 Wochen zu bewerkstelligen 4 Nächte hintereinander und die blöde persönliche Ablösung, dass eben einer gehen kann, wenn man kommt oder ich gehen kann, wann der andere kommt.
Kann da mitreden. Mein Sohn ist auch Fahrdienstleiter, halt noch in jungen Jahren. Dank arbeitgeberseitig verweigerter Rufbereitschaft kommt dass was die älteren Kollegen krank sind bei ihm als Überstunden drauf. Der kollegiale Druck nicht Krank zu machen ist kontinuierlich da. Ein super Beispiel wie Langzeitarbeitskonten und die darauf angesparten Überstunden kontinuierlich der Gesundheit zusetzen. Und der Arbeitgeber lacht sich ins Fäustchen. In einem kleinen Stellwerk ab 17 Euro/Brutto die Stunde inkl. aller Zulagen. Nullrunde gibt's als Gratisbeigabe dank doller EVG dieses Jahr noch oben drauf...
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Norbi »

Im Prinzip sollte es für Schichtdienst oder für Nachtschichten eine alterliche Obergrenze geben. Zugegeben nicht einfach in einem Unternehmen, in dem die meisten Tätigkeiten nur im Wechseldienst betrieben werden. Ausserdem ist nicht ausgeschlossen, dass die jüngeren Kollegen dies als ungerecht empfinden würden. Auf meiner Betriebsstelle gibt's den einen oder anderen Kollegen, der da meint - auch lauthals - dass Alte eben genau dasselbe zu bringen hätten wie Junge, sie kriegen schließlich auch genausoviel, streckenweise mehr Geld als Junge.

Wie gesagt, sind wir 3 Planleute. Ich bin mit 60 der Jüngste. Der nächstältere wäre 61, der äteste wird nächstes 64 und bleibt im August 2022 zu Hause. Ich bin der einzige Beamte, die anderen sind Tarifkräfte. Dann haben wir einen Ablöser, der auch 61 Jahre ist. Sind wir Planleute alle da, macht der Ablöser das, was ich tun würde, wenn ich betriebsdienstuntauglich würde. Dann sollte bei uns ein neuer Mitarbeiter eingearbeitet werden und in Stellwerksausbildung gehen. Dieser neue Mitarbeiter war 62 Jahre und wollte eigentlich zu Hause bleiben, was aber abgelehnt wurde. Er war vorher Revisor und war im BEM-Verfahren. Da wir auf einem Netz-Dienstposten als Regio-Leute sitzen, verlangt Netz eine vollwertige Weichenwärterausbildung sprich, es ist eine Ausbildung, die mit Fahrdienstleiterbefähigung endet. Für unser Stellwerk eigentlich Blödsinn. Wir haben öfters moniert, dass es doch ausreichen würde, neue Leute nur spezifisch auf unserem Stellwerk auszubilden, da wir als Regio-Leute nur und ausschließlich auf diesem Stellwerk Dienst tun und auf kein anderes Stellwerk von Netz kommen. Der Bezirksleiter Netz zuckt da immer mit den Schultern und meint, dass dies eben nun mal gefordert sei. Das ist seit 2007 so. Vorher waren alle mit einer bedienungstechnischen Einweisung zufrieden. Nach der Einweisung wurden einige Dinge über den Stelltisch abgefragt und das wars. 2007 gab's dann großen Knatsch zwischen Regio und Netz, weil Regio mehr Geld für unsere Tätigkeit von Netz wollte. Die Ausbildungsforderung für Mitarbeiter, die neu auf das Stellwerk kommen ist sowas wie die Retourkutsche vom Netz.

Aber dass es anders geht, hätten wir in unserem Ort ein anderes Beispiel: Gegenüber unserer Personenzug- bzw. S-Bahn-Abstellanlage ist ein Rangierbahnhof. Das Ablaufstellwerk wird bei Ablauf von Mitarbeitern von Cargo bzw. Schenker-Rail selbst bedient. Dieses Stellwerk kann technisch nicht an den Fdl übergeben werden. D. h., findet kein Ablauf statt, darf der Fdl keine Fahrwege in Richtung Ablaufberg stellen. Als Netz anfing, für Bediener von Stellwerken umfrangreiche Ausbildungen zu fordern, hat sich Cargo geweigert, Leute in Ausbildung zu schicken. Dann musste während des Ablaufbetriebes immer ein Fdl vom Fdl-Stellwerk zum Ablaufberg laufen und das Ablaufstellwerk besetzen. Das hat natürlich vielen Fdl "gestunken". Schließlich hat sich Cargo und Netz dahingehend geeinigt, dass die Cargo-Leute nur explizit für das Ablaufstellwerk ausgbildet werden und der Bezirksleiter Netz die Unterrichte und die Prüfungen abhält. Bei unserem Stellwerk ist dies angeblich nicht möglich.

Besagter Mitarbeiter, der vom KIN und Revisionsdienst zu uns kommen sollte hat überigens die Ausbildung abgebrochen, weil er an den Dingen gescheitert ist, mit denen wir auf unserem Stellwerk nicht konfrontiert sind, vornehmlich an Dingen, die mit Fdl und Zugfahrten zu tun haben (allerdings ist besagter Mitarbeiter im Frühjahr überraschend verstorben). Jetzt soll wieder ein neuer Mitarbeiter als Ablöser zu uns kommen und ist gerade in Ausbildung. Er ist 43 Jahre alt und ein Lokführer, der auf Grund von zwei PU nicht mehr fahren möchte.

Im Moment kann sogar passieren, wenn jemand in Urlaub ist und jemand gleichzeit krank ist oder der Diensteinteiler jemanden aus dringend Gründen frei gibt oder ein anderer in den Fortbildungsunterricht soll, dass dann tagsüber ein sog. "langer Tag" gemacht werden soll, weil dann auch kein Ablöser mehr zur Verfügung steht. Dann wird die Frühschicht um 5 Stunden verlängert und dauert dann 10 Stunden statt 6. Die Nachtschicht wird dann um 2 Stunden vorgezogen und dauert dann 11 Stunden statt 9. Zwei Stunden ist das Stellwerk dann unbesetzt und wird dem Fdl technisch übergeben. Wenn's nur ein oder zwei Tage geht, dann ist es noch erträglich. Aber es ging schon manchmal bis zu 2 Wochen am Stück so. Chef und Betriebsrat haben dies sogar abgesegnet.

Das ist noch die Politik vom Vorgängerchef, der da mal meinte, wer von den Weichenwärtern und den Lrf mal weg sei, der ist eben weg. Das heißt für mich, wir sind eigentlich so unwichtig, dass man am liebsten auf uns verzichten möchte aber die Arbeit gestaltet sich noch so, dass es halt noch nicht ganz so geht.
AndyO
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

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Das sind auch die Geschichten, die mir mein Sohn berichtet. Ausbildung? Da werden derzeit Bäckereifachverkäuferinnen in 90 Tagen zu FdL umgeschult. Die haben keinerlei Affinität zur Bahn. Die Regelausbildung wird im Ballungsraum von fast der Hälfte erfolglos abgebrochen/beendet. Dann verschwinden noch welche in ein Studium, für die die 2,5 Jahre Ausbildung der schnellste Weg waren, Voraussetzungen zu erfüllen. Bei Wechselschicht ab 17 Euro/Brutto sollte man sich ohnehin fragen, wer sich dort bewirbt.
Bei euch kann ich mich nur wundern, dass mit >60 Krankzeiten nicht das dominierende Thema sind. Bei meinem Sohn hatte ja auch die DDU des beschriebenen Kollegen eine Vorlaufzeit von einem halben Jahr. Das reißt riesen Löcher die dann erst mal unkommentiert auf Überstunden gehen. Die fehlende Rufbereitschaft erzeugt den Eindruck von Knechtschaft. Da ruft die Disposition selbst in den Ruhezeiten auf dem Privathandy an, ob man den noch eine Zusatzschicht schieben könnte. Im Dienst sagt mein Sohn wären 13h das Limit. Danach müsste sich der Vorgesetzte neben die Bedienhandlung setzen, die er selbst mangels Einweisung nicht machen darf. 13h bei einer sicherheitskritischen Tätigkeit... Um die Löcher optimal stopfen zu können, erfolgen Einweisungen auf mehren Stellwerken. Da hüpft man dann zwischen den Stellwerken rum.
Beamte sind ja zumindest bzgl. Berufsunfähigkeit hinreichend abgesichert. Wir haben für meinen Sohn Angebote eingeholt. Ohne Verweis ist der Job genauso tarifiert wie Dachdecker was er sich Netto gar nicht leisten kann. Die Versicherer scheinen sehr genau zu wissen, welches gesundheitliche Risiko mit der Wechselschicht einhergeht. Wo bleibt den hier die dolle EVG mit einem bezahlbaren Angebot? Und ne Betriebshaftpflicht braucht er auch noch. Was da an Personal hin und her geschoben wird, hast du ja auch erwähnt. Die Kräfte existieren dann nur auf dem Papier, als Albi man wäre ja ausreichend besetzt...

Fazit: Der Job ist für die einhergehenden Arbeitsbedingungen/Verantwortung völlig unterbezahlt. Das war bei dem Stellenkegel der Beamten schon so, bei den Tarifkräften ist es noch schlimmer. Die Schichtzulagen fehlen bei der Rente. Das gleicht dann die Betriebsrente aus, die ja für neu Eingestellte reformiert/wegfallen soll. Die EVG drückt sich seit Jahrzehnten, hat noch nicht mal einen Fachbereich für Fahrdienstleiter. Mein Sohn ist jetzt in die GDL eingetreten. Die wissen zumindest, was der Leidensdruck der Kollegen ist. Hoffentlich folgen da Viele, was ja dank Tarifeinheitsgesetz entscheidend ist. Der EVG sind die Arbeitsbedingungen offensichtlich völlig egal, da wird nur ausgesessen. Und das über Generationen. Abstinent muss man ja nebenbei auch noch sein. Regelmäßiger Drogen/Suchtmitteltest werden ja durchgeführt. Wer gerne kifft, heute ja Volkssport von Millionen, kann's lassen. Wenn da nichts ist, wird wie bei dir drumherum großzügig ignoriert. Ist alles in den paar Euro über dem Mindestlohn mit drin. Ein wundern, dass man tariflich überhaupt noch jemanden findet. Nach Qualität fragt schon lange keiner mehr. "Bahnverrückte" wie mein Sohn sind heutzutage der absolute Ausnahmefall. Die retten in Summe nichts mehr...
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

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Ausbildung? Da werden derzeit Bäckereifachverkäuferinnen in 90 Tagen zu FdL umgeschult. Die haben keinerlei Affinität zur Bahn. Die Regelausbildung wird im Ballungsraum von fast der Hälfte erfolglos abgebrochen/beendet.
Ich will mal nicht so hart mit Quereinsteigern zu Gericht gehen. Da werden auch schon von Ausbildern Spannungen geschürt zwischen den EiB von der Straße/Schule und älteren Quereinsteigern. Auch langjährige Eisenbahner, die eine Ausbildung für andere Dienstposten oder Tätigkeiten anstreben sind schon gescheitert. Leider war und ist es Usus bei der Bahn, das neue Leute von den "alten Hasen" immer irgendwie schlecht geredet oder gleich zu Taugenichtse erklärt werden. Das war auch bei mir vor fast 40 Jahren so. Ich habe im Rangierdienst begonnen und die alten Rangierhasen hatten nur zu meckern. Ganz aus war es, als ich mal so nebenbei bemerkte, dass ich diesen Knochenjob nicht ewig machen wolle. Dann war ich der, "der nix schaffen will". Jede Bewerbung auf offene Stellen, die nichts mit Rangieren zu tun hatten wurde mir übel genommen. Auch von den Vorgesetzten kam nie Unterstützung, sondern im Gegenteil. Ein Personalbeamter sagte mal zu mir, dass, wenn ich nicht rangieren wolle, ich eben aufhören müsse. Habe ich nicht, habe aber auch festgestellt, dass berufliches Weiterkommen oder berufliche Verbesserungen für Mitarbeiter im Rangierdienst sehr schwer bis nicht vorhanden sind.

Allerdings bin ich der Meinung, wenn sich viele alte Kollegen zu meiner Anfangszeit nicht so schäbig verhalten hätten, mehr junge Leute geblieben wären. Da haben eben viele ihre Nachfolger oder Entlastungen vergrault.

Seit 1999 sitze ich auf dem Stellwerk, auf dem ich heute bin. Ich wurde auch nicht ausgebildet, sondern bekam eine mehrwöchige Einweisung. Gut, die Laufbahnausbildung beinhaltete mal Stw-Ausbildung, die aber nicht so intensiv war, da ich so blöd war, meine Bewerbung für die Fachrichtung Rg-Dienst gültig zu erklären, weil ein Personalbeamter mich belabert hatte. Ich wollte ursprünglich in die Laubahn der BAss (Allg.) und nicht in eine Fachrichtung. Dass man da, wie bei der Belaberung gesagt wurde die selben Chancen hätte wie die Allgemeinen war gelogen. Es wurde gesagt, wenn man die Bewerbung für eine Fachrichtung gültig erklärt, man schneller genommen würde und wenn man schon im Unternehmen ist, der berufliche Aufstieg quasi wie von selbst ginge. Pustekuchen. Aber wie heißt es: Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.

Ich sagte schon, dass wir Regio-Personal auf einem Netz-Dienstposten sind. Das hat sich noch von der Bundebahn erhalten. Wie mir Insider mal erzählten, sollte das Stellwerk schon Ende der 60er dicht gemacht werden. Die damaligen Rangiermeister haben interveniert und haben vorgeschlagen, dass man sie zu Weichenwärtern machen solle. Dann könnten sie die Arbeit der Rangierleiter auf den Rg-Loks besser koordinieren und die Rangierleiter müssten nicht jede Fahrt beim Weichenwärter anmelden, denn sie wüssten ja, wo die Rangierer hin wollen (nämlich dorthin, wo sie sagten). So wurde das dann von der Dienststelle dann angenommen. Die Rangiermeister waren somit Rangiermeister und Weichenwärter in Personalunion. Der Wagendienst hat seine Wünsche oder Forderungen an die Meister gestellt und diese haben dann die Arbeit an die Lokteams weitergegeben. Aber in der Form, dass das mehr ein Vorsagen ist, denn die Lrf machen das, was man ihnen vorsagt. Ein richtiger Weichenwärter mischt sich ja nicht in die Rangiermanöver. Bei der Aufteilung der Bahn und Privatisierung wurde das Rangierpersonal dann DB-Regio zugeschlagen, mit Ausnahme der Rangierer in der Gütergruppe, die kamen zu Cargo. Somit wurden dann die Rangiermeister/Weichwärter auch Regio. Deswegen hat sich das so ergeben. Netz hat auch kein großartiges Interesse, unser Stellwerk mit eigenen Leuten zu besetzen. Auch der Fdl. wünscht keine Dauerbedienung unseres Stellbereichs. Netz wünscht die Bestzung durch DB-Regio, DB-Regio findet aber keine Leute. Ausgeschrieben wird nichts, sondern es werden Leute, die im BEM-Verfahren sind weichgekocht.

Unser Stw. ist von Montag Früh bis Freitag Spät durchgehend besetzt. Freitag Nacht ist niemand von uns da. Dann kommt eine Samstag Frühschicht, dann ist das Stw. unbesetzt bis Montag Früh. In den Nichtbestzungszeiten bedient der Fdl von seinem Stw. unseren Bereich mit. Netz wünscht aber die 7 Tages Rund-um-die-Uhr-Bestzung, ist aber (Gott sei Dank) personell von Regioseite nicht möglich. Man hat uns schon mehrmals von Netz einen "Verstärkungsmann" angekündigt, der bei Krankheit oder bei Urlaubsabwicklung einspringen soll, allerdings ohne die Rangierkoordination. Hat sich aber auch immer verlaufen.

Im Prinzip kann ich mich nicht beklagen. Da wir nur noch einen Saison-Zug mit vier n-Wagen haben hat der Lrf kaum Arbeit (unsere Lrf sind aber auch alle S-Bahn- und VT-Versteller) und wir nichts zu koordinieren. So kann man sich ganz dem Weichenwärtern widmen. Angeblich soll unsere Betriebsstelle die einzige Stelle von DB-Regio Deutschland weit sein, die noch n-Wagen planmäßig einsetzt. Und so gute Dienstzeiten wie auf dem Stellwerk hatte ich im Rangierdienst auch nicht. Wir haben eine Woche Früh, eine Woche Spät und eine Woche vier Nächte hintereinander. Die Kombination Mittag - Früh/Nacht haben wir nicht, der Fdl wohl. Aber wie gesagt, hängen mir dennoch die Nächte zum Hals raus, noch mehr die sog. "langen Tage" bei Personalknappheit oder Personalmissmangement durch den Diensteinteiler. Vor allem wenn man erst im Laufe der Frühschicht gesagt bekommt, dass man länger bleiben solle, weil der Ablöser krank ist. Auf alle Fälle bin ich froh, nicht mehr allzulange dabei zu sein.
EVG/GDL
Ich bin zwar in der EVG - damals noch GdED bzw. Transnet, bin aber kein gewerkschaftlicher Überzeugungstäter. Bin auch erst sehr spät eingetreten. Aber auch, weil mich der Betriebsrat belabert hat, ich könne jetzt eintreten, sozusagen als Dank, dass er mich aus dem Rg-Dienst geholt hätte und auf das Stw. gebracht hat. Gut, habe ich dann gemacht. Allerdings beteilige ich mich nicht an den Diskussionen, welche Gewerkschaft die bessere ist. An den Dingen, die kritisiert werden, wird auch schon was Wahres dran sein. Im Prinzip ist es ja so, dass viele Kollegen, wenn sie in Rente/Pension sind aus den Gewerkschaften austreten. Allerdings wundert es mich, dass die GDL als DBB-Gewerkschaft so kampflustig ist. Das schlägt eigentlich bei DBB-Gwerkschaften aus der Reihe. Zu GdED-Zeiten waren da doch eher die DGB-Gewerkschaften die Streitlustigen. Die GDBA, die damals ja mit der GDL Tarifgemeinschaft hatte, war da sehr zahm.

Die einzige Sorge, die ich noch habe ist die, dass die Pension vielleicht von 71,25 % noch tiefer abgesenkt wird, da es ja "Experten" gibt, die das den öffentlichen Arbeitgebern dringend anraten.
AndyO
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von AndyO »

Norbi hat geschrieben: 6. Nov 2021, 00:18 Ich bin zwar in der EVG - damals noch GdED bzw. Transnet, bin aber kein gewerkschaftlicher Überzeugungstäter. Bin auch erst sehr spät eingetreten. Aber auch, weil mich der Betriebsrat belabert hat, ich könne jetzt eintreten, sozusagen als Dank, dass er mich aus dem Rg-Dienst geholt hätte und auf das Stw. gebracht hat. Gut, habe ich dann gemacht. Allerdings beteilige ich mich nicht an den Diskussionen, welche Gewerkschaft die bessere ist. An den Dingen, die kritisiert werden, wird auch schon was Wahres dran sein. Im Prinzip ist es ja so, dass viele Kollegen, wenn sie in Rente/Pension sind aus den Gewerkschaften austreten. Allerdings wundert es mich, dass die GDL als DBB-Gewerkschaft so kampflustig ist. Das schlägt eigentlich bei DBB-Gwerkschaften aus der Reihe. Zu GdED-Zeiten waren da doch eher die DGB-Gewerkschaften die Streitlustigen. Die GDBA, die damals ja mit der GDL Tarifgemeinschaft hatte, war da sehr zahm.

Die einzige Sorge, die ich noch habe ist die, dass die Pension vielleicht von 71,25 % noch tiefer abgesenkt wird, da es ja "Experten" gibt, die das den öffentlichen Arbeitgebern dringend anraten.
Darf ich raten, das ihr alle 4 mit einem A8er auf einem kleinen Regionalstellwerk sitzt und die Zeichen der Zeit weitgehend an euch vorbei gehen? Irgendwann zwischen 63 und 65 verschwindet ihr mit Vollpension in den Ruhestand. Spätestens wenn der Erste geht, werdet die verbliebenen die Umstände mit Angestellten kennenlernen. Womöglich dann als Pensionär noch in der EVG bleiben und damit dringend notwendige Reformen bei den Arbeitsbedingungen blockieren... Die Prognose der Rente meines Sohnes liegt rund 1000 Euro niedriger wie deine Pension...
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Norbi »

Als ich 1999 von einem anderen Bahnhof auf dieses Stellwerk kam waren dort zwei Planleute und drei Ablöser. Nachtschichten waren keine, die kamen erst 2002, weil sich die Lrf beschwerten, der Fdl ließe sie nicht oder immer erst zum Schluss fahren. Die zwei Planleute waren eine Tarifkraft und ein Beamter A 7. Die Ablöser waren eine Tarifkraft und 2 Beamte A 7, allesamt Lrf. Als ich mit A 7 kam, ging der eine Beamte auf die neu eingerichtete sog. "Bereitstellungsleitung". Also blieb das Beamten-Tarifkraftverhältnis so bestehen.

Als die Nachtschichten eingeführt wurden, wurde eine Tarifkraft als dritter Planmann auf dem Stellwerk eingewiesen. So waren wir auf dem Stw. 2 Tarifkräfte und ein Beamter A 7. Die Ablöser blieben gleich. Die Tarifkräfte hatten glaube ich einen entsprechenden Lohntarif wie Beamter A 7. Als die S-Bahn eingeführt wurde, wurde die Bereitstellungsleitung aufgelöst und viele Rangierer und Lrf bewarben sich als Lokführer, die allermeisten wurden genommen. Auch eine Tarifkraft von unsererem Stellwerkt schulte um auf Lokführer und ging. Derjenige Beamte, der, als ich kam, auf die Bereitstellungsleitung ging kam mit A 8 wieder zurück auf das Stellwerk, obwohl ja ein Beamter einer höheren Besoldungsstufe nicht dauerhaft auf einen niederberwerteten Posten Dienst machen darf.

Da ich intervenierte, warum "ein Achter einen Siebener Posten mache" und ich immer noch 7 bin, verhalf mir der Betriebsrat zum 8er, in dem Posten auf 8 hochgesetzt wurde. So waren wir ab 2005/06 zwei Beamte auf dem Stellwerk und eine Tarifkraft und zwei Beamte, die auch auf A 8 befördert wurden Ablöser. Allerdings wurden die befördert, auf Grund der Ausbildung zum S-Bahn- und VT-Versteller. Aus irgendwelchen Gründne wollte dann ein Ablöser kein Ablöser mehr machen, so hatten wir dann nur noch einen Ablöser. 2007 wurden dann 2 Tarifkräfte nach Regensburg zur Weichenwärterausbildung geschickt, die die Ausbildung bestanden. So hatten wir dann als Ablöser 1 Beamten und 2 Tarifkräfte. Das blieb so bis 2016. Da ging eine Planmann-Tarifkraft in Rente und ein Tarifkraft-Ablöser rückte als Planmann nach. So waren wir nun als Planleute 2 Beamte und eine Tarifkraft und als Ablöser 1 Beamter und 1 Tarifkraft.

2017 wurde eine Tarifkraft, die sich im BEM-Verfahren befand (vormals Lrf) nach Kornwestheim zur Weichenwärterausbildung geschickt und füllte den Ablöserbestand wieder auf 3 Leute auf. 2018 ging ein Planmann (Beamter) und ein Ablöser (Beamter) in den Ruhestand. Eine Ablöser-Tarifkraft rückte als Planmann nach. So sind wir bis heute nun als Planleute 2 Tarifkräfte und 1 Beamter A 8 (ich) und als Ablöser eine Tarifkraft. Eine weitere Tarifkraft, die sich im BEM-Verfahren befand hat die Ausbildung abgebrochen, der Lokführer, der zur Zeit in Aubildung ist muss noch die Prüfung bestehen. Ich bin im Bereich Rg/Ww-Dienst seit 2018 der einzige Beamte. Und auch bei den Lrf sieht es mau aus: Als ich 1999 kam gab es dort fast 30 Rangierer, heute nur noch 4.

Allerdings hatte ich auch vorher im Rangierdienst das Gefühl, dass das Bahnleben an mir vorbeiginge. Ich habe bis 1999 unzählige Bewerbungen geschrieben, die alle abgeschmettert wurden. Ausschlaggebend war auch meine Tätigkeit im Rangierdienst. Ich wollte schon zweimal aufhören, wurde aber immer überredet, jetzt keine "Dummheiten" zu machen. Ein Betriebsrat hat mir dann aufgezeigt, welche Chancen die Privatisierung nun böte, aber leider und scheinbar immer noch keine für Leute im Rg-Dienst.

Nächstes Jahr geht dann wieder eine Tarifkraft (Planmann) mit 64 in den Ruhestand und ein Ablöser (Tarifkraft) rückt dann nach. Da wollen wir hoffen, dass der Lokführer seine Ausbildung besteht, sonst haben wir keine Ablöser mehr. Nächstes Jahr, wenn der 64Jährige in Rente geht, wäre ich mit 61 immer noch der jüngste im Stellwerk, die anderen beiden sind dann 62. Der Lokführer, der dann käme wäre 44. Bei den vier Rangierern - alles Tarifkräfte - wäre der jüngste nächstes Jahr 57, der älteste 61.
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Norbi »

NACHTRAG.

Das Stellwerk ist ein Regionalstellwerk und stellt Fahrwege von und nach einer Reinigungsbühne ein sowie Fahrwege bis zu einem EOW-Bereich, der in eine S-Bahn/Wagenwerkstatt führt. Auch ein Fahrwege in eine Waschanlage wird eingestellt. Ansonsten Rangierdurchfahrten, die vom Bereich des Fdl vom Bahnhof durch die Abstellanlage fahren müssen und durch ein Verbindungsgleis wieder in den Bereich des Fdl gehen. Das sind Fahrten in die VT-Werkstatt, in Cargo-Gruppe oder an die Tankstelle. Alles in allem haben wir 15 Weichen zu bedienen. Natürlich haben wir auch etliche "Auswechselfahrten", wenn die Fahrzeuge, die in den Bahnhof sollen nicht Richtung Bahnhof stehen oder vom Bahnhof kommen und hinter andere Fahrzeuge gestellt werden sollten. Und dann eben hin- und wieder die Rg-Lok Koordinierung, nimmt aber so nach und nach ab.

Das Stw. hat einen Dr Spurplan 60 Ministelltisch und stammt aus der Mitte der 60er Jahre wobei gegen Ende der 60er schon wieder die Schließung erwogen wurde. Das Stw. kann man per Tastenkombination an den Fdl technisch übergeben und in den Nichtbesetzungszeiten oder bei Unterbesetzung bedient der Fdl von seinem Stw unseren Bereich mit. Das Wochenendfrei neiden uns viele Kollegen aus den anderen Bereichen, obwohl wir alle drei Wochen dennoch eine Samstag-Früh schieben. Diese Samstag-Früh wurde eingeführt, weil Innenminister Schily wollte, dass die Beamten wieder 42 Stunden arbeiten sollten, deswegen heißt diese Schicht bis heute "Schily-Schicht".
AndyO
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von AndyO »

Jo, nach 20 Jahren Bartlängen kommt von irgendwo ein A8er her. Ist dann auch EDEKA. Auch im Ballungsraum Ffm. haben die A9er eine Geschichte, die mit Fdl. nix zu tun hat. Für den A9er nützen auch 20 Jahre Frondienst fern der Heimat nix. Versprechen werden Jahr für Jahr nicht eingehalten wenn der Dienstort nicht Ffm. ist. Deine Beschreibung erinnert mich an ein hiesiges Rangierstellwerk was ebenfalls tagbesetzt ist und im Bedarfsfall, warum auch immer, vom angrenzenden Fdl fernbedient wird. Hat auch die niedrigste Angestellteneingruppierung der Fdl. Müsste 308 sein, also so ein 17 Euro/Brutto Job inkl. der Zulagen. Der ist auch so besetzt. Im Vertretungsfall bringt der Fdl. die Bewertung seines Stellwerks mit. Das sind dann 305/306er die auf ihren Stellwerken 7/24h haben. Wenn du deinen A8er ohne Abzüge in trocken Tücher bringst war dass unter deinen Gegebenheiten das erreichbare Maximum. Die Nummer mit der EVG solltest du dir aber gründlich überlegen. Die GDL hat sich seit November letzten Jahres geöffnet und seitdem 14.000 neue Mitglieder. Wer braucht eine EVG, die sich über Eingriff in die Tarifautonomie beschwert, wenn die Politik darauf hinweist, dass Nullrunden unangemessen sind? Und insbesondere für Fdl hat die EVG nie etwas getan und auch nicht die Absicht daran was zu ändern. Wie nah Fdl und Lokführer beruflich zusammen stehen brauch ich nicht zu erwähnen. Die GDL hätte die Grenze nie auf "fahrendes Personal" legen sollen. Das hat man jetzt korrigiert. Aber ich frage dich, wie kann man so etwas wie die EVG mit seinen Gewerkschaftsbeiträgen fördern, wenn Alternativen bestehen? Du als Beamter bekommst deine Besoldungserhöhung. Das geht dir das sonst wo vorbei. Gegenüber dem Tarifpersonal ist es aber unkollegial. Selbst mit einem Austritt aus der EVG würdest du die Position der Fdl stärken. So meine Meinung und die meines Sohnes.
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