Liebes Forum,
da ich bisher keine verlässliche Antwort finden konnte hoffe ich hier auf Rat.
Ich bin Bundesbeamtin auf Probe und frisch schwanger. Zum errechneten Geburtstermin habe ich noch ein Jahr Probezeit übrig. Zudem befinde ich mich noch in meiner erste Verwendung.
Wie läuft das nun mit der Lebenszeitverbeamtung? Verlängert sich die Probezeit um die Elternzeit?
Und falls es zu keiner Verlängerung kommt, gibt es eine zusätzliche Sonderregelung, wenn noch keine zwei Verwendung erfolgt ist oder scheitert die Lebenszeitverbeamtung am Ende hieran?
Was passiert, wenn ich 3 Jahre Elternzeit nehmen würde? Spätestens nach 5 Jahren Probezeit müsst die Lebenszeitverbeamtung ja eigentlich kommen oder?
Probezeitverlängerung durch Elternzeit?
Moderator: Moderatoren
Re: Probezeitverlängerung durch Elternzeit?
Gar nichts wird passieren. Deine Elternzeit wird so angerechnet wie wenn du regulär gearbeitet hättest, die Probezeit läuft einfach weiter. Hatten eine Kollegin, A13, die die Probezeit komplett in der Elternzeit verbracht hat, 2 Jahre, und wurde dann direkt nach Wiederkehr Lebenszeit verbeamtet- jetzt gehört sie zu den faulsten. Aber die Beurteilung war halt wohlwollend geschrieben man kann ja keine Schwangere Frau in Lebenszeit nicht verbeamten. Also herzlichen Glückwunsch, nach der Elternzeit wirst du Lebenszeit verbeamtet ohne jemals geleistet zu haben.
Re: Probezeitverlängerung durch Elternzeit?
Einen fauleren Beamten als K kann es nicht geben
Grundsätzlich muss man sagen, es kommt darauf an, ob vor Eintritt in den Mutterschutz eine Bewährung festgestellt werden konnte. Ob das so ist, hängt vom Vorgesetzten ab. Ist es nicht möglich, wäre eine Verlängerung der Probezeit wie von Dir skizziert möglich, entzieht man sich durch Familienplanung der Maximaldauer und gibt die letzte Beurteilung nicht her, dass die Bewährung festgestellt wird, folgt die Entlassung.
Grundsätzlich muss man sagen, es kommt darauf an, ob vor Eintritt in den Mutterschutz eine Bewährung festgestellt werden konnte. Ob das so ist, hängt vom Vorgesetzten ab. Ist es nicht möglich, wäre eine Verlängerung der Probezeit wie von Dir skizziert möglich, entzieht man sich durch Familienplanung der Maximaldauer und gibt die letzte Beurteilung nicht her, dass die Bewährung festgestellt wird, folgt die Entlassung.
Re: Probezeitverlängerung durch Elternzeit?
Siehe BLV https://lxgesetze.de/blv/29
Also mach dir keinen Kopf, niemand wird eine schwangere Bundesbeamtin nicht Lebenszeit verbeamten
§ 30
Verlängerung der Probezeit
(1) 1 Die Probezeit verlängert sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Besoldung. 2 Dies gilt nicht, wenn die oberste Dienstbehörde bei der Gewährung der Beurlaubung festgestellt hat, dass die Beurlaubung dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient. 3 Die obersten Dienstbehörden bestimmen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, unter welchen Voraussetzungen dienstliche oder öffentliche Belange anerkannt werden können.
(2) Die Probezeit wird nicht verlängert durch Zeiten
1.
einer Teilzeitbeschäftigung,
2.
einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren pro Kind,
Also mach dir keinen Kopf, niemand wird eine schwangere Bundesbeamtin nicht Lebenszeit verbeamten
§ 30
Verlängerung der Probezeit
(1) 1 Die Probezeit verlängert sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Besoldung. 2 Dies gilt nicht, wenn die oberste Dienstbehörde bei der Gewährung der Beurlaubung festgestellt hat, dass die Beurlaubung dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient. 3 Die obersten Dienstbehörden bestimmen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, unter welchen Voraussetzungen dienstliche oder öffentliche Belange anerkannt werden können.
(2) Die Probezeit wird nicht verlängert durch Zeiten
1.
einer Teilzeitbeschäftigung,
2.
einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren pro Kind,