Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

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7up
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Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von 7up »

Servus!
Heute ist bei mir während meiner derzeitigen Krankschreibung eine Einladung zur einer sozialmedizinischen Untersuchung beim BAD eingegangen.
Diese findet bereits in 5 Tagen statt. In meinen Augen eine Frechheit zumal ich bis dahin ärztliche Unterlagen mitbringen soll.
Ich werde den Termin fristgerecht wahrnehmen, allerdings ohne die gewünschten Unterlagen. Meine behandelnden Ärzte sind nämlich im Urlaub.

Was haltet ihr davon, ohne die ärztlichen Unterlagen den Termin wahrzunehmen und diese später nachzureichen? Ich möchte nämlich den von der DTAG festgesetzten Termin unbedingt wahrnehmen, um das Kapitel Telekom hinter mich zu bringen und mich in die DDU zu verabschieden.

Eine Frage noch in dem Zusammenhang. Wie erfährt die PBeaKk, daß man krankgeschrieben ist? Oder erfährt sie bei Beamten gar nichts davon?

Gruß aus dem Süden
7up
Olinec
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von Olinec »

Hallo 7up,
die Frist für die 5 Tage finde ich auch was kurz, vielleicht hast Du ja einen dringenden und nachweisbaren Termin, so kannst Du den Termin über deine Dienstherrn verschieben lassen bzw. dort anfragen, ob eine Verschiebung möglich ist.
Ärztliche Unterlagen soll man ja immer mitbringen, aber dann aus der Vergangenheit. Vielleicht ist die Frist aber auch so kurz, dass man nicht mehr die Möglichkeit hat, diese beim Arzt zu bekommen.

Wenn Du länger als 90 Tage krank bist, wird der Regelprozess mit DU-Verfahren angestoßen. Das geht dann von deinem Teamleiter aus über HR und dort werden die Maßnahmen weiter eingeleitet. Wenn Du eine "normale" Erkrankung hast, wird es für den Dienstherrn schwer mit einer DU. Auch sind die Vorgaben für eine DU (siehe Suche nach einem Arbeitsplatz usw.) jetzt sehr beamtenfreundlich - und das ist gut so.
Da Du aber unbedingt in die DU willst, würde ich versuchen den Zeitpunkt der Zurruhesetzung soweit wie möglich nach hinten zu verschieben. So ein DU-Prozess kann schon mal ein paar Monate bis zu einem Jahr dauern - auch mal was länger.

Ob Du deine ärztlichen Unterlagen mitnehmen sollst, hängt von der jeweiligen persönlichen Situation ab. Ich würde einfach keine mitnehmen und den Arzt seine Meinung abgeben lassen - dann kannst Du einfach sehen, ob es für Dich passt.

Wenn ich richtig gelesen habe, bist du jetzt 64 Jahre und dürftest dann kurz vor Deinem 66. Geburtstag die Regelaltersgrenze erreicht haben - oder ? D. h., dass Du noch zwei Jahre durchhalten musst, das solltest zu schaffen sein, denn dann kannst Du ohne Abschläge in den verdienten Ruhestand gehen.
Viellicht beim BAD mal fragen, ob eine Reha sinnvoll ist - dann kann man anschließend schauen, wie es Dir geht. So vergehen auch wieder ein paar Wochen und Monate, und die Regelaltersgrenze rückt näher und näher ;)

Wurde bei Dir eigentlich ein BEM-Verfahren durchgeführt, was bei 42 Tagen Krankheit zwingend durchzuführen ist ?
Pipapo
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von Pipapo »

7up hat geschrieben: 13. Okt 2021, 22:19 Servus!
….
Eine Frage noch in dem Zusammenhang. Wie erfährt die PBeaKk, daß man krankgeschrieben ist? Oder erfährt sie bei Beamten gar nichts davon?

Gruß aus dem Süden
7up
Die PBeaKK erfährt nichts von der Krankschreibung. Wozu auch?
AndyO
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von AndyO »

Olinec hat geschrieben: 14. Okt 2021, 12:37 Wenn ich richtig gelesen habe, bist du jetzt 64 Jahre und dürftest dann kurz vor Deinem 66. Geburtstag die Regelaltersgrenze erreicht haben - oder ? D. h., dass Du noch zwei Jahre durchhalten musst, das solltest zu schaffen sein, denn dann kannst Du ohne Abschläge in den verdienten Ruhestand gehen.
Mit DDU bekommt er seine erdienten Pensionsansprüche ungekürzt, sofern Stand heute 35 Dienstjahre zusammenkommen. Vermutlich Vollpension. Für ihn macht weder ER noch Pensionskürzung ohne DDU Sinn. Also Krankenstand, bis es mit der DDU so weit ist. Wenn er noch 2 Jahre voll bezahlt wird, hat er die gleiche Pension...
Olinec
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von Olinec »

Pipapo hat geschrieben: 14. Okt 2021, 12:45
7up hat geschrieben: 13. Okt 2021, 22:19 Servus!
….
Eine Frage noch in dem Zusammenhang. Wie erfährt die PBeaKk, daß man krankgeschrieben ist? Oder erfährt sie bei Beamten gar nichts davon?

Gruß aus dem Süden
7up
Die PBeaKK erfährt nichts von der Krankschreibung. Wozu auch?
Für die PBeaKK ist die Krankschreibung eines Beamten unerheblich, jedenfalls ist mir kein Grund bekannt, warum die PBeaKK von einer Krankmeldung eines Beamten was mitbekommen soll. Höchstens die Krankheit bzw. die Diagnose bekommt die PBeaKK mit, steht ja dann alles auf der Rechnung.
Olinec
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von Olinec »

AndyO hat geschrieben: 14. Okt 2021, 13:04
Olinec hat geschrieben: 14. Okt 2021, 12:37 Wenn ich richtig gelesen habe, bist du jetzt 64 Jahre und dürftest dann kurz vor Deinem 66. Geburtstag die Regelaltersgrenze erreicht haben - oder ? D. h., dass Du noch zwei Jahre durchhalten musst, das solltest zu schaffen sein, denn dann kannst Du ohne Abschläge in den verdienten Ruhestand gehen.
Mit DDU bekommt er seine erdienten Pensionsansprüche ungekürzt, sofern Stand heute 35 Dienstjahre zusammenkommen. Vermutlich Vollpension. Für ihn macht weder ER noch Pensionskürzung ohne DDU Sinn. Also Krankenstand, bis es mit der DDU so weit ist. Wenn er noch 2 Jahre voll bezahlt wird, hat er die gleiche Pension...
Seit wann bekommt man denn mit 35 Dienstjahren den ungekürzten Pensionsanspruch bei DU ?
7up hat im Jahre 2019 geschrieben, er werde Ende dieses Jahres 62 Jahre alt...weiter schrieb er, dass "eine Berechnung meiner Pension liegt mir bereits vor. Am 01.08.2023 bei 71,75 % mit 41 Jahren Dienstangehörigkeit darf ich dann auch gehen."

Für jeden Monat den er vor der Regelaltersgrenze geht (er muss bis 65 Jahre und 11 Monate arbeiten gehen), werden ihm 0,3 % pro Monat abgezogen. Oder ist 7up schwerbehindert ?

Wie schon von mir geschrieben, würde ich so lange versuchen die DU hinauszuzögen, jeder Monat ist 0,3 % mehr Pension - ansonsten wenn 7up schnell gehen will, einfach ohne Befunde zum Arzt und dann abwarten was der Dienstherr macht. Ohne Widerspruch und sonstigen Widerstand dann in DU verabschieden
Torquemada
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von Torquemada »

Olinec hat geschrieben: 14. Okt 2021, 13:41

Seit wann bekommt man denn mit 35 Dienstjahren den ungekürzten Pensionsanspruch bei DU ?
Du bist nicht richtig informiert. Deine 0,3 %- Rechnerei braucht "es" nicht....
Olinec
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von Olinec »

Torquemada hat geschrieben: 14. Okt 2021, 13:58
Olinec hat geschrieben: 14. Okt 2021, 13:41

Seit wann bekommt man denn mit 35 Dienstjahren den ungekürzten Pensionsanspruch bei DU ?
Du bist nicht richtig informiert. Deine 0,3 %- Rechnerei braucht "es" nicht....
Vielleicht wäre es mal gut, wenn man eine Antwort einfach begründet - ich ja nicht zu viel verlangt !!!
Siggi09
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von Siggi09 »

Bei DU wird nichts abgezogen.

Ansonsten wird m.W. kein Versorgungsabschlag erhoben, wenn das 65. LJ vollendet wurde oder 45 "Dienstjahre" absolviert wurden. Neben den ruhegehaltsfähigen Zeiten als Beamter zählen zu den Dienstjahren: Wehr- und Zivildienst. Angestellten Zeiten im ö.D., Pflichtbeitragszeiten in der RV, Erziehungszeiten bis zum vollendeten 10. LJ eines Kindes und Pflegezeiten. Teilzeit wird dabei voll angerechnet.
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von Torquemada »

Olinec hat geschrieben: 15. Okt 2021, 14:40
Torquemada hat geschrieben: 14. Okt 2021, 13:58
Olinec hat geschrieben: 14. Okt 2021, 13:41

Seit wann bekommt man denn mit 35 Dienstjahren den ungekürzten Pensionsanspruch bei DU ?
Du bist nicht richtig informiert. Deine 0,3 %- Rechnerei braucht "es" nicht....
Vielleicht wäre es mal gut, wenn man eine Antwort einfach begründet - ich ja nicht zu viel verlangt !!!
63 Jahre, 35 Dienstjahre....bis einsch. 2024.
7up
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von 7up »

Hallo zusammen!

Vielen Dank für Eure Antworten. Jetzt mal der Reihe nach:
Morgen ist mein kurzfristig angesetzter BAD Termin. Werde ohne ärztliche Unterlagen hinfahren, weil meine Ärzte Urlaub haben. Der BAD kann dort später, wenn er mag, die Unterlagen anfordern. Ich werde vor Ort, meine Krankengeschichte und die Ursachen die dazu geführt haben, vortragen.

Hoffe Zeit zu gewinnen indem der BAD die o. g. Unterlagen nach Zusendung einsieht und dann erst eine Stellungnahme an die DTAG verfasst. Soweit ich weiß, gibt es da wohl zwischen der Telekom und dem BAD verbindliche Fristen innerhalb der sich der BAD äußern muss.

Ja, ein BEM hat es bei mir gegeben. Ich habe es nicht angenommen und nur bei der Spalte zwei angegeben, dass ich mich weiterhin nach überstandener Krankheit im Dienst wieder sehe. Das Eingenartige war, dass bevor ich auf das BEM geantwortet habe, die Einladung von der Telekom zum BAD bei mir eingetrudelt ist. Das wußte wohl die rechte Hand nicht was die linke Hand macht.

Ich kann bestätigen, dass in meinem Fall bei einer DU - vorausgesetzt 40 Dienstjahre ünd älter als 63 Jahre - ich ohne Abzüge in den Ruhenstand gehen könnte / würde. Das will ich aber nicht, soweit möglich. Dafür hat mich der Dienstherr zu lange geärgert und zum Schluss wie einen Sklaven behandelt. Das ist aber "meine" Geschichte bei diesem Unternehmen.

BG aus dem Süden

7up
Olinec
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von Olinec »

Hallo 7up,

wenn Du in DU ohne Abzüge gehen kannst aber nicht willst, dann musst Du einen langen "Atem" und gute Nerven haben. Aber Du kannst nichts verlieren, denn so lange Du nicht in DU bist, bekommst Du die Besoldung ja weiter gezahlt. Ich würde auch versuchen, eine Reha zu beantragen - vielleicht schreibt der BAD das ja auch in sein Gutachten. Ggf. eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell dann beginnen - wenn es nicht passt, kannst Du die ja einfach abbrechen.
So kann man ein paar Monate überbrücken - ich denke, dass Du das bis zu Deiner Regelaltersgrenze hinbekommen kannst.

Wünsche Dir viel Erfolg und gute Nerven
AndyO
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von AndyO »

7up hat geschrieben: 18. Okt 2021, 20:13 Ich kann bestätigen, dass in meinem Fall bei einer DU - vorausgesetzt 40 Dienstjahre und älter als 63 Jahre - ich ohne Abzüge in den Ruhestand gehen könnte / würde. Das will ich aber nicht, soweit möglich. Dafür hat mich der Dienstherr zu lange geärgert und zum Schluss wie einen Sklaven behandelt. Das ist aber "meine" Geschichte bei diesem Unternehmen.

BG aus dem Süden

7up
Nicht nur deine Geschichte. Der BAD fordert dich auf, Atteste vorzulegen. Auf deren Kosten bleibst du dann sitzen. Wenn's ums Prinzip geht, soll der BAD die Atteste bei den Ärzten anfordern. Dann zahlen die. Und von schneller DDU willst du ja nichts wissen. Dann wird mal eine Kur/REHA fällig, wenn du die letzten 3 Kalenderjahre keine hattest. Krankenstand bis du einen Termin bekommst dann noch mal 2 Wochen Nachkur und BEM. Je nach Krankheit kann auch noch ein GdB möglich sein. Wobei in deinem Alter die Versorgungsämter eher nichts anerkennen. Ist dann alles altersbedingt "normal". Und wenn du den DDU-Bescheid vom Arbeitgeber bekommst, ab zum Anwalt. Rechtschutzversicherung solltest du allerdings haben.
7up
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von 7up »

Servus,

bin wieder zurück. Ergebnis: Ich soll bis Ende der kommenden Woche ärztliche Stellungnahmen bei der BAD-Ärztin innerhalb von 10 Tagen einreichen. Sie wollte sich nicht drum kümmern.
Also ich heute noch zu meinem Psychiater. Dieser hatte eine Stellungnahme bereits parat. Ein altes Schreiben an meine Hausärztin mit aktuellen Ergänzungen einschl. der Medikation. Danach noch zum Orthopäden mit der Bitte für nächste Woche ebenfalls ein Schreiben für den BAD zu fertigen.
Hole ich dann nächste Woche ab.

Bei dem BAD musste ich vorher eine lange Checkliste über Kranheiten / Beschwerden ausfüllen. Diese hat die Dame aufgrund meiner Befragung für sich handschriftlich ergänzt. Ist eine Grundlage für das ausstehende Gutachten.

Dei Auslöser für meine dauerhaften Beschwerden waren ihr ziemlich egal während ich meine berufliche Situation geschildert habe. Das solle ich mit der DTAG klären, meinte sie. Dass die DTAG der Auslöser und Verursacher für meine Erkrangungen ist, schien wenig zu interessieren. Warum auch?
Der BAD ist ein Dienstleister der DTAG und es zählt nur der medizinischer Aspekt. Muss man akzeptieren. Dann schwafelte sie noch was vom BEM, Hamburger Modell und irgendeiner 3 monatigen Frist. Das habe ich aber nicht mehr aufmerksam genug aufgenommen.

Dann noch mal den Blutdruck- und den Puls messen und dann war`s das.

Der Hammen allerdings war zum Schluß des Gesprächs. Aussage: Da ich nun mal den Wunsch habe und mich so fühle weiter beschäftigt zu werden, soll ich mich mal mit Bewerbungen zu anderen Behörden befassen. In Abstimmung mit der Telekom. Na dann....Werde wohl mit über 64 die Karierreleiter bei einer anderen Behörde erklimmen. Mal schauen ;).
Spaß bei Seite. Jetzt warte ich erstmal ab. Auch vor dem Hintergrund, dass ich vor 1,5 Jahren zur Reha war. Aber das war der Kopf. Habe aber auch ein orthopädisches Problem und diese Reha liegt bereits 2,5 Jahre zurück.

Das mal dazu.

Gruß

7up
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Re: Einladung zur sozialmedizinischen Untersuchung

Beitrag von ER04-20 »

Hallo 7up

zum Thema „Zeit gewinnen“ meine eigenen Erfahrungen. Bei mir war auch ein DDU Verfahren eingeleitet worden.
Das erwähnte Hamburger Modell macht eine Wiedereingliederung bei Beamten des Bundes bis zu einem Zeitraum von 12 Wochen möglich. Nicht 6 Wochen wie allgemein angenommen. Die Info gibt es als Broschüre beim BMI im Netz. Ich habe dann drei Wochen 2Std, drei Wochen 3 STD, drei Wochen 4 STD und drei Wochen 5 STD eine Wiedereingliederung gemacht. Ich musste auch „Zeit gewinnen“. Mein Facharzt hatte den Vorschlag dann an BAD und somit Arbeitgeber gemacht. Bei mir wurde dem zugestimmt ohne Probleme.
Aber jeder „Fall“, das glaube ich, wird individuell vom HR Bp entschieden. Aber manchmal “warten” die ja genau auf sowas.
Also am besten über den eigenenFacharzt “einkippen”
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