Strittiges DDU-Gelaber

Hier gehört Müll rein, welcher wöchentlich von der Müllabfuhr abgeholt wird.

Moderator: Moderatoren

Elfiolil
Beiträge: 43
Registriert: 26.10.2015 18:47
Behörde:

Re: Reaktivierung nach 25 Jahren DDU?

Beitrag von Elfiolil »

Ab wieviel Wochen im Jahr oder hintereinander leitet denn der AG ein DDU-Verfahren ein? Bin jetzt im gesetzten Alter und
durch verschiedenen Gründen desöfter auch mal krank gewesen. Kann es sein, dass ich auch eine EInladung zum BAD erhalte?
MissT
Beiträge: 96
Registriert: 13.09.2012 22:23
Behörde:

Re: Reaktivierung nach 25 Jahren DDU?

Beitrag von MissT »

Elfiolil hat geschrieben: 14.09.2021 14:29 Ab wieviel Wochen im Jahr oder hintereinander leitet denn der AG ein DDU-Verfahren ein? Bin jetzt im gesetzten Alter und
durch verschiedenen Gründen desöfter auch mal krank gewesen. Kann es sein, dass ich auch eine EInladung zum BAD erhalte?
Ab 90 Tage innerhalb 6 Monaten im Regelfall
Dienstunfall_L
Beiträge: 826
Registriert: 07.03.2015 11:05
Behörde:

Re: Reaktivierung nach 25 Jahren DDU?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Nach 42 Krankentage im Jahreszeitraum, muss ein BEM-Verfahren
eingeleitet werden.
Achte bitte auf das Thema des Threads, es geht um Reaktivierung bzw. Untersuchung während DDU.
Pipapo
Beiträge: 657
Registriert: 26.03.2020 08:30
Behörde:

Re: Reaktivierung nach 25 Jahren DDU?

Beitrag von Pipapo »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 14.09.2021 22:03
Nach 42 Krankentage im Jahreszeitraum, muss ein BEM-Verfahren
eingeleitet werden.
Achte bitte auf das Thema des Threads, es geht um Reaktivierung bzw. Untersuchung während DDU.
Ich vermute, dass bezog sich auf diese Frage:
Elfiolil hat geschrieben: 14.09.2021 14:29 Ab wieviel Wochen im Jahr oder hintereinander leitet denn der AG ein DDU-Verfahren ein? Bin jetzt im gesetzten Alter und
durch verschiedenen Gründen desöfter auch mal krank gewesen. Kann es sein, dass ich auch eine EInladung zum BAD erhalte?
Dienstunfall_L
Beiträge: 826
Registriert: 07.03.2015 11:05
Behörde:

Re: Reaktivierung nach 25 Jahren DDU?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich vermute, dass bezog sich auf diese Frage: …
Mag ja sein, da tut es auch ein Link zu den entsprechenden Threads.
Hier geht es um Reaktivierungsuntersuchung, da ist BEM thematisch fehl am Platz.
Elfiolil
Beiträge: 43
Registriert: 26.10.2015 18:47
Behörde:

Re: Strittiges DDU-Gelaber

Beitrag von Elfiolil »

Ok, danke für die Antworten,Sorry, dass es vielleicht nicht ganz zum Thema gepasst hat. Aber eine Frage bzgl. dem BEM-Verfahren. Wenn ich länger krank bin und gar nicht im Betrieb, dann kann ja eigentlich auch kein BRM gemacht werden,oder? Ist das BEM Verfahren Voraussetzung um eine DDU einzuleiten? Und selbst wenn der BAD auch eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, wie lange dauert das nach der Untersuchung bis man quasi "entfernt" wird? Danke schon mal vorab für die ANtworten
Dienstunfall_L
Beiträge: 826
Registriert: 07.03.2015 11:05
Behörde:

Re: Strittiges DDU-Gelaber

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ein Teil des Threads ist in der „Mülltonne“ gelandet.
Wenn du in der Suche des Forums BEM eingibst, findest du aktuelle Themen mit Infos zum BEM.
BEM ist keine Voraussetzung für DDU. Die Teilnahme ist freiwillig.