Keine Kopie des ärztlichen Gutachtens vor BEM Gespräch

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klieb
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Keine Kopie des ärztlichen Gutachtens vor BEM Gespräch

Beitrag von klieb »

Hallo zusammen,
ich bin auf eure Meinung gespannt:

Ich bin seit April 2020 au und bin im Dezember 2020 aus einer Klinik arbeitsfähig entlassen worden unter der Voraussetzung, dass die im Attest vorliegenden Punkte für einen leidensgerechten Arbeitsplatz geschaffen werden.

Der Dienstherr hat auf eine ärztliche Begutachtung bestanden, die erfolgte auch noch im Dezember 2ü20.

Das 1. BEM Gespräch erfolgte dann im Februar 2021. Dem Dienstherr reichten die Aussagen im Gutachten nicht aus, es folgte eine weitere Fragestellung an den Gutachter. Der Nachtrag kam dann auch im April 2021, der aber immer noch nicht ausreichte, erneute Fragen gingen zum Gutachter.
Darauf hin wurde ich im Juli 2021 noch mal zu einer Begutachtung beim Gutachter (Fachrichtung Psychiater) vorstellig.
Das Gutachten ist jetzt wohl da, ein erneutes BEM Gespräch ist für nächste Woche angesetzt, aber ich habe noch keine Kopie des letzten Gutachtens.

Ich wollte das Gutachten mit meiner Fachärztin besprechen, habe aber keine Möglichkeit mehr vor dem Gespräch.

Muss ich ohne Vorbereitung, weil ich nicht weiß, was im Gutachten steht, das BEM Gespräch führen?
Wie verhalte ich mich richtig?

Vielen Dank schon mal für eure Meinungen

Viele Grüße
Marlene1
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Re: Keine Kopie des ärztlichen Gutachtens vor BEM Gespräch

Beitrag von Marlene1 »

Sprich deinen BEM Betreuer an und frag was er dazu sagt. Ich würde über Ihn dann eine neue Terminvereinbarung erbeten. Das sollte nachvollziehbar sein, dass du erst wissen möchtest was darin steht, damit du dich auch emotional auf das Gespräch vorbereiten kannst.
Dienstunfall_L
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Re: Keine Kopie des ärztlichen Gutachtens vor BEM Gespräch

Beitrag von Dienstunfall_L »

@EliHelli
Das Gutachten erhält man nicht beim Gutachter, sondern vom amtsärztlichen Dienst.
klieb
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Re: Keine Kopie des ärztlichen Gutachtens vor BEM Gespräch

Beitrag von klieb »

Danke für eure Meinungen. Sie weisen mir auf jeden Fall den Weg.

Ich habe die Kopien immer von der Personalabteilung meines Dienstherrn bekommen.

Ich werde mich morgen auch mit meiner Ärztin beraten.

Herzliche Grüße
Querulant
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Re: Keine Kopie des ärztlichen Gutachtens vor BEM Gespräch

Beitrag von Querulant »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 15. Aug 2021, 19:28 @EliHelli
Das Gutachten erhält man nicht beim Gutachter, sondern vom amtsärztlichen Dienst.
Bei mir hat der ärztliche Dienst die Herausgabe des Gutachtens mit dem Hinweis:
Es ist das Geistige Eigentum des Herrn Dr. Prof. F. abgelehnt.

Der Dr. Prof. F. war dann so nett, mir das komplette 31-seitige Gutachten ohne Auferlegung von Kosten mit der Post zu schicken.
Querulant
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Re: Keine Kopie des ärztlichen Gutachtens vor BEM Gespräch

Beitrag von Querulant »

Das hat wohl nix mit Unsinn zu tun, denn das ist Fakt...
Kann dir gerne das Schreiben meines AA zukommen lassen, dann kannst du gerne nachlesen, was da drinnen steht..

In der Personalakte werden nur Auszüge, in meinem Fall die Zusammenfassung auf den Seiten 26 bis 29 aufbewahrt...

Auch wenn dass du es nicht glauben willst, meine Personalakte war erst 8 Monate nicht auffindbar dann wurde immer wieder der Termin zur Einsicht aufgrund Corona verschoben. Nach 14 Monaten war es mir zu doof und ich verzichte auch die Einsicht in die Personalakte...

Was für DICH Unsinn ist, haben andere erlebt...
Dienstunfall_L
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Re: Keine Kopie des ärztlichen Gutachtens vor BEM Gespräch

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Querulant
Unsinn ist die Auskunft mit dem angebl. geistigen Eigentum, die dir vom Ärztl. Dienst gegeben wurde - nicht deine Erfahrung!

EliHelli nennt die zutreffenden Gesetze.
Es ist wichtig, die im Falle des Falles zu lesen.

Die vom AA beauftragten Fachgutachten habe ich in Kopie immer beim AÄ Dienst erhalten.
Die Fachgutachter dürfen sie nicht aushändigen, da du nicht Auftraggeber bist.
Die Dienststelle, die die Begutachtung durch den AÄ Dienst in Gang gesetzt und beauftragt hat, erhält nicht die Fachgutachten (manches nur in verschlossenem Umschlag, der so in die Akte kommt), sondern vom AA nur die Zusammenfassung der Fachgutachten und die Stellungnahme des AA. Diese amtsärztliche Stellungnahme ist das Hauptgutachten.
Das Hauptgutachten kannst du nur prüfen, wenn du die einzelnen Fachgutachten kennst. Da du mündig bist und Informationsfreiheit hast, hast du das Recht, das Hauptgutachten und die Fachgutachten auf Schlüssigkeit und Stimmigkeit zu überprüfen.

Die AÄ Stellungnahme wird regulär in Kopie an dich geschickt, wenn sie an die Dienststelle geht, die Auftraggeber war.
(Regulär bedeutet, dass dies die Regel vorsieht, und nicht, dass die Regel überall eingehalten wird. Es werden m.E.n. etliche Regeln nicht eingehalten!)

Die Personalakte oder andere Akte beim Dienstherren (zum Beispiel nach Dienstunfall bei der dafür zuständigen Dienststelle/Behörde) ist zu unterscheiden von der Akte, die es zusätzlich gibt beim AÄ Dienst. Auch in diese hast du Einsichtsrecht.

Fordere die Fachgutachten und die AÄ Stellungnahme beim AÄ Dienst unbedingt schriftlich an (mit Nachweis, Einschreiben Rückschein), das Schreiben in Kopie an die Dienststelle, die den AA beauftragt hat. So stellst du sicher, dass dies in allen Akten festgehalten ist, die die Sache betreffen.

BR, u.U. SchwBV, Gleichstellungsbeauftragte informieren!
Querulant
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Re: Keine Kopie des ärztlichen Gutachtens vor BEM Gespräch

Beitrag von Querulant »

Ich stelle das Schreiben des AA am 31.08. gerne hier ein.

Den Rest spare ich mir, weil ich das komplette Gutachten, wie ich geschrieben hatte, bereits in Händen habe.
Zudem bin ich längst pensioniert.
beelzebub
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Re: Keine Kopie des ärztlichen Gutachtens vor BEM Gespräch

Beitrag von beelzebub »

EgonKrenz hat geschrieben: 19. Aug 2021, 14:10 leute, nur weil was im gesetz steht heisst das noch lange nicht, dass die praxis genau danach läuft. ich glaube ihr hattet noch nie ernsthafte (problematische) auseinandersetzungen mit eurer dienstvorgesetzten behörde. da hab ich manchmal den eindruck, dass dort andere regeln gelten und ich als kleiner landesbeamter darf zusehen wie ich zu meinem recht komme
Doch, ich schon und ich kann Dich gut verstehen. Wenn man dem keinen Beamten gängeln möchte, werden die gesetzlichen Regularien gerne mal "ausgelegt" wie die Diesntstellenleitung sie braucht. Da wird verdreht, gedroht, weggelassen und gebeugt. Wer sich dagegen nicht zur Wehr setzt, hat einfach mal Pech gehabt. Gerade in der heutigen Zeit, wo das Internet jedem zur Verfügung steht, kann man schnell und unkompliziert das passende finden. Hab ich schon mehrfach durch, mit dem Ergebniss, man hat mittlerweile scheinbar so einen Düsengang vor mir, dass man mich in Ruhe lässt, oder anderen Kollegen meine Teilnahme an Gesprächen (als Vertrauensperson) verweigert - und ich bin Realschüler, der sich gegen zwei Volljuristen zur Wehr (mit Erfolg) setzt.
Gut, ich bekomme bis zur Pensionierung keine A9 mehr, aber mit 2x Plasmaspenden im Monat habe ich das finanziell ausgeglichen :D
Und ich muss nicht schrubben, um den braunen Brustring zum Feierabend zu entfernen... :lol:
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