Guten Tag,
Gibt es auf Landesebene eine Frist innerhalb derer man das Beamtenverhältnis auf Widerruf beenden könnte, ohne dazu verpflichtet zu sein, die erhaltenen Anwärterbezüge zurückzahlen zu müssen (vergleichbar einer Probezeit)?
Habe nur gehört, dass das endgültige Nichtbestehen von der Rückzahlung befreit.
Kann man das Beamtenverhältnis auf Widerruf von einem Tag auf den anderen beenden oder gelten Kündigungsfristen?
Gruß
Marlene
Beamter auf Widerruf: Rückzahlung Anwärterbezüge
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Re: Beamter auf Widerruf: Rückzahlung Anwärterbezüge
Kündigungsfristen gibt es nicht .Marlene1988 hat geschrieben: ↑5. Aug 2021, 12:31
Kann man das Beamtenverhältnis auf Widerruf von einem Tag auf den anderen beenden oder gelten Kündigungsfristen?