knifflige Pension

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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1860Hannover
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knifflige Pension

Beitrag von 1860Hannover »

Guten Tag,
für eine folgende knifflige Entscheidungshilfe wäre ich dankbar.
In 2Jahren werde ich pensioniert,- glücklicherweise
soll mein Dienstposten nächstes Jahr angehoben werden aber ich müsste sozusagen 1 Jahr länger arbeiten, damit die Anhebung Ruhegehaltsfähigkeit wird.

Eigentlich möchte ich nicht länger arbeiten;- aber doch die Anhebung pensionsberechtigt werden lassen.
Natürlich muss darüber mit der Dienststelle gesprochen werden.
Wie gehe ich da taktisch geschickt vor?
Meine Idee: Erst die Verlängerung nach der Beförderung beantragen und dann kurz danach 50% Teilzeit einreichen und somit doch regulär in Pension gehen und die Anhebung ist Pensionsberechtigt.
Oder zusammen Verlängerung und Teilzeit einreichen?

Danke im voraus für eure Hilfe
Pipapo
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Re: knifflige Pension

Beitrag von Pipapo »

Mal davon abgesehen, dass dein Dienstherr deinen Verlängerungsantrag ablehnen kann. Wie soll dass den funktionieren, dass du in Teilzeit dann regulär in Pension gehen können solltest?
GFunkt
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Re: knifflige Pension

Beitrag von GFunkt »

Was meinen Sie eigentlich genau mit „mein Dienstposten soll angehoben werden“? Wenn die Bewertung des Dienstpostens angehoben wird, heißt das ja noch lange nicht, dass Sie befördert werden.
1860Hannover
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Re: knifflige Pension

Beitrag von 1860Hannover »

Nehmen wir an die Beförderung ist ab 01.01.2022. ob ich von da an zwei Jahre in Vollzeit oder zwei Jahre zu 50 % Teilzeit arbeite. 2 Jahre sind 2 Jahre um Ruhegehaltsfähig zu sein, oder?
1860Hannover
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Re: knifflige Pension

Beitrag von 1860Hannover »

Naja, es geht auf meine Stelle eine A- Stufe nach oben und ich sitze auf den Dienstposten. Muss trotzdem neu ausgeschrieben werden?
Pipapo
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Re: knifflige Pension

Beitrag von Pipapo »

1860Hannover hat geschrieben: 03.08.2021 19:38 Nehmen wir an die Beförderung ist ab 01.01.2022. ob ich von da an zwei Jahre in Vollzeit oder zwei Jahre zu 50 % Teilzeit arbeite. 2 Jahre sind 2 Jahre um Ruhegehaltsfähig zu sein, oder?
Ja, aber wenn du regulär zum 01.01.2023 in den Ruhestand gehen würdest, kannst du dann aber erst zum 01.01.2024 in den Ruhestand gehen.
Pipapo
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Re: knifflige Pension

Beitrag von Pipapo »

1860Hannover hat geschrieben: 03.08.2021 19:40 Naja, es geht auf meine Stelle eine A- Stufe nach oben und ich sitze auf den Dienstposten. Muss trotzdem neu ausgeschrieben werden?
Nur weil die Bewertung des Postens angehoben wird heißt das doch noch lange nicht, dass du auch befördert wirst.
1860Hannover
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Re: knifflige Pension

Beitrag von 1860Hannover »

Ja, aber wenn du regulär zum 01.01.2023 in den Ruhestand gehen würdest, kannst du dann aber erst zum 01.01.2024 in den Ruhestand gehen

Ja, dass ist wohl richtig...
1860Hannover
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Re: knifflige Pension

Beitrag von 1860Hannover »

Nur weil die Bewertung des Postens angehoben wird heißt das doch noch lange nicht, dass du auch befördert wirst

Was sollte dagegen sprechen?
1860Hannover
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Re: knifflige Pension

Beitrag von 1860Hannover »

Macht es Sinn eine Dienstzeitverlängerung auf Teilzeit einzureichen.
Oder erst Verlängerung und wenn die durch ist ein Teilzeitantrag?
Pipapo
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Re: knifflige Pension

Beitrag von Pipapo »

1860Hannover hat geschrieben: 03.08.2021 19:55 Nur weil die Bewertung des Postens angehoben wird heißt das doch noch lange nicht, dass du auch befördert wirst

Was sollte dagegen sprechen?
Die Beförderungsrichtlinien deiner Dienststelle?
Pipapo
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Re: knifflige Pension

Beitrag von Pipapo »

1860Hannover hat geschrieben: 03.08.2021 19:57 Macht es Sinn eine Dienstzeitverlängerung auf Teilzeit einzureichen.
Oder erst Verlängerung und wenn die durch ist ein Teilzeitantrag?
Das sind eh 2 unterschiedliche Anträge, da unterschiedliche §§.
1860Hannover
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Re: knifflige Pension

Beitrag von 1860Hannover »

Okay, also erst mal auf die Beförderungsurkunde warten, bis man die in den eigenen Händen hält und dann Dienstzeitverlängerung und dann Teilzeit Antrag.
Oder vorher mit offenen Karten spielen?
Pipapo
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Re: knifflige Pension

Beitrag von Pipapo »

Nur mal am Rande. Um den Ruhestand hinauszuschieben muss ein dringendes dienstliche Interesse vorliegen. Das schließt aus meiner Sicht eine Genehmigung der Teilzeit eh aus.
1860Hannover
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Re: knifflige Pension

Beitrag von 1860Hannover »

Ja, dass ist auch meine Befürchtung. Ich dachte immer das eine Dienstzeitverlängerung von meiner Seite aus nicht v. Dienstherrn abgelehnt werden kann...