knifflige Pension
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knifflige Pension
Guten Tag,
für eine folgende knifflige Entscheidungshilfe wäre ich dankbar.
In 2Jahren werde ich pensioniert,- glücklicherweise
soll mein Dienstposten nächstes Jahr angehoben werden aber ich müsste sozusagen 1 Jahr länger arbeiten, damit die Anhebung Ruhegehaltsfähigkeit wird.
Eigentlich möchte ich nicht länger arbeiten;- aber doch die Anhebung pensionsberechtigt werden lassen.
Natürlich muss darüber mit der Dienststelle gesprochen werden.
Wie gehe ich da taktisch geschickt vor?
Meine Idee: Erst die Verlängerung nach der Beförderung beantragen und dann kurz danach 50% Teilzeit einreichen und somit doch regulär in Pension gehen und die Anhebung ist Pensionsberechtigt.
Oder zusammen Verlängerung und Teilzeit einreichen?
Danke im voraus für eure Hilfe
für eine folgende knifflige Entscheidungshilfe wäre ich dankbar.
In 2Jahren werde ich pensioniert,- glücklicherweise
soll mein Dienstposten nächstes Jahr angehoben werden aber ich müsste sozusagen 1 Jahr länger arbeiten, damit die Anhebung Ruhegehaltsfähigkeit wird.
Eigentlich möchte ich nicht länger arbeiten;- aber doch die Anhebung pensionsberechtigt werden lassen.
Natürlich muss darüber mit der Dienststelle gesprochen werden.
Wie gehe ich da taktisch geschickt vor?
Meine Idee: Erst die Verlängerung nach der Beförderung beantragen und dann kurz danach 50% Teilzeit einreichen und somit doch regulär in Pension gehen und die Anhebung ist Pensionsberechtigt.
Oder zusammen Verlängerung und Teilzeit einreichen?
Danke im voraus für eure Hilfe
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Re: knifflige Pension
Mal davon abgesehen, dass dein Dienstherr deinen Verlängerungsantrag ablehnen kann. Wie soll dass den funktionieren, dass du in Teilzeit dann regulär in Pension gehen können solltest?
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Re: knifflige Pension
Was meinen Sie eigentlich genau mit „mein Dienstposten soll angehoben werden“? Wenn die Bewertung des Dienstpostens angehoben wird, heißt das ja noch lange nicht, dass Sie befördert werden.
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Re: knifflige Pension
Nehmen wir an die Beförderung ist ab 01.01.2022. ob ich von da an zwei Jahre in Vollzeit oder zwei Jahre zu 50 % Teilzeit arbeite. 2 Jahre sind 2 Jahre um Ruhegehaltsfähig zu sein, oder?
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Re: knifflige Pension
Naja, es geht auf meine Stelle eine A- Stufe nach oben und ich sitze auf den Dienstposten. Muss trotzdem neu ausgeschrieben werden?
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Re: knifflige Pension
Ja, aber wenn du regulär zum 01.01.2023 in den Ruhestand gehen würdest, kannst du dann aber erst zum 01.01.2024 in den Ruhestand gehen.1860Hannover hat geschrieben: ↑03.08.2021 19:38 Nehmen wir an die Beförderung ist ab 01.01.2022. ob ich von da an zwei Jahre in Vollzeit oder zwei Jahre zu 50 % Teilzeit arbeite. 2 Jahre sind 2 Jahre um Ruhegehaltsfähig zu sein, oder?
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Re: knifflige Pension
Nur weil die Bewertung des Postens angehoben wird heißt das doch noch lange nicht, dass du auch befördert wirst.1860Hannover hat geschrieben: ↑03.08.2021 19:40 Naja, es geht auf meine Stelle eine A- Stufe nach oben und ich sitze auf den Dienstposten. Muss trotzdem neu ausgeschrieben werden?
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Re: knifflige Pension
Ja, aber wenn du regulär zum 01.01.2023 in den Ruhestand gehen würdest, kannst du dann aber erst zum 01.01.2024 in den Ruhestand gehen
Ja, dass ist wohl richtig...
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Re: knifflige Pension
Nur weil die Bewertung des Postens angehoben wird heißt das doch noch lange nicht, dass du auch befördert wirst
Was sollte dagegen sprechen?
Was sollte dagegen sprechen?
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Re: knifflige Pension
Macht es Sinn eine Dienstzeitverlängerung auf Teilzeit einzureichen.
Oder erst Verlängerung und wenn die durch ist ein Teilzeitantrag?
Oder erst Verlängerung und wenn die durch ist ein Teilzeitantrag?
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Re: knifflige Pension
Die Beförderungsrichtlinien deiner Dienststelle?1860Hannover hat geschrieben: ↑03.08.2021 19:55 Nur weil die Bewertung des Postens angehoben wird heißt das doch noch lange nicht, dass du auch befördert wirst
Was sollte dagegen sprechen?
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Re: knifflige Pension
Das sind eh 2 unterschiedliche Anträge, da unterschiedliche §§.1860Hannover hat geschrieben: ↑03.08.2021 19:57 Macht es Sinn eine Dienstzeitverlängerung auf Teilzeit einzureichen.
Oder erst Verlängerung und wenn die durch ist ein Teilzeitantrag?
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Re: knifflige Pension
Okay, also erst mal auf die Beförderungsurkunde warten, bis man die in den eigenen Händen hält und dann Dienstzeitverlängerung und dann Teilzeit Antrag.
Oder vorher mit offenen Karten spielen?
Oder vorher mit offenen Karten spielen?
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Re: knifflige Pension
Nur mal am Rande. Um den Ruhestand hinauszuschieben muss ein dringendes dienstliche Interesse vorliegen. Das schließt aus meiner Sicht eine Genehmigung der Teilzeit eh aus.
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Re: knifflige Pension
Ja, dass ist auch meine Befürchtung. Ich dachte immer das eine Dienstzeitverlängerung von meiner Seite aus nicht v. Dienstherrn abgelehnt werden kann...