Aushändigung Urkunde Beförderung und Bezüge Ruhegehaltsfähigkeit

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Allium
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Aushändigung Urkunde Beförderung und Bezüge Ruhegehaltsfähigkeit

Beitrag von Allium »

verehrtes Forum, ich habe wieder eine merkwürdige Frage....

eine Kollegin wurde im Mai auf A11 befördert (Urkunde ausgehändigt) und erhielt dann rückwirkend für dieses Jahr die Bezüge für das neue Amt nachgezahlt. Ist die Zeit von Jan-Juni dann ruhegehaltsfähig, obwohl die offizielle Ernennung bzw. Aushändigung der Urkunde erst im Juli stattfand? :o
AndyO
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Re: Aushändigung Urkunde Beförderung und Bezüge Ruhegehaltsfähigkeit

Beitrag von AndyO »

Allium hat geschrieben: 17. Jul 2021, 13:58 verehrtes Forum, ich habe wieder eine merkwürdige Frage....

eine Kollegin wurde im Mai auf A11 befördert (Urkunde ausgehändigt) und erhielt dann rückwirkend für dieses Jahr die Bezüge für das neue Amt nachgezahlt. Ist die Zeit von Jan-Juni dann ruhegehaltsfähig, obwohl die offizielle Ernennung bzw. Aushändigung der Urkunde erst im Juli stattfand? :o
Wenn se rückwirkend Geld bekommen hat, ist se auch rückwirkend befördert worden. Da wäre interessant zu erfahren, was denn die Verzögerung bzgl. der Aushändigung der Urkunde verursacht hat.
Pipapo
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Re: Aushändigung Urkunde Beförderung und Bezüge Ruhegehaltsfähigkeit

Beitrag von Pipapo »

Wenn ich es richtig verstehe, dann hat sie im Juli die Urkunde bekommen, dass sie ab Mai befördert ist. Zu wann hat sie denn die Einweisung in die Planstelle A 11 bekommen?
GFunkt
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Re: Aushändigung Urkunde Beförderung und Bezüge Ruhegehaltsfähigkeit

Beitrag von GFunkt »

AndyO hat geschrieben: 17. Jul 2021, 14:52 Wenn se rückwirkend Geld bekommen hat, ist se auch rückwirkend befördert worden.
Unsinn, eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig und insoweit unwirksam (§ 8 Abs. 4 BeamtStG).
AndyO
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Re: Aushändigung Urkunde Beförderung und Bezüge Ruhegehaltsfähigkeit

Beitrag von AndyO »

GFunkt hat geschrieben: 17. Jul 2021, 18:30
AndyO hat geschrieben: 17. Jul 2021, 14:52 Wenn se rückwirkend Geld bekommen hat, ist se auch rückwirkend befördert worden.
Unsinn, eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig und insoweit unwirksam (§ 8 Abs. 4 BeamtStG).
Wenn es Geld gibt, stimmt da was nicht. Deshalb die Frage nach der Verzögerung der Aushändigung der Urkunde.
GFunkt
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Re: Aushändigung Urkunde Beförderung und Bezüge Ruhegehaltsfähigkeit

Beitrag von GFunkt »

Pipapo hat geschrieben: 17. Jul 2021, 15:10 Wenn ich es richtig verstehe, dann hat sie im Juli die Urkunde bekommen, dass sie ab Mai befördert ist. Zu wann hat sie denn die Einweisung in die Planstelle A 11 bekommen?
Wer als Beamter befördert wird, kann mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem seine Ernennung wirksam geworden ist, in die entsprechende, zu diesem Zeitpunkt besetzbare Planstelle eingewiesen werden. Er kann mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten, zum Ersten eines Monats, in eine besetzbare Planstelle eingewiesen werden, wenn er während dieser Zeit die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen Amtes wahrgenommen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt hat (§ 49 Abs. 2 BHO).
One
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Re: Aushändigung Urkunde Beförderung und Bezüge Ruhegehaltsfähigkeit

Beitrag von One »

Allium hat geschrieben: 17. Jul 2021, 13:58 eine Kollegin wurde im Mai auf A11 befördert (Urkunde ausgehändigt) und erhielt dann rückwirkend für dieses Jahr die Bezüge für das neue Amt nachgezahlt. Ist die Zeit von Jan-Juni dann ruhegehaltsfähig, obwohl die offizielle Ernennung bzw. Aushändigung der Urkunde erst im Juli stattfand? :o
Der Sachverhalt ist inkonsistent und kann sich so nicht zugetragen haben.

Eine rückwirkende Ernennung ist gemäß § 8 Absatz 4 BeamtStG unzulässig und unwirksam. Eine Ernennung in ein neues Amt wird daher immer nur frühestens mit dem Tag der Aushändigung der Urkunde wirksam. Eine Datumsurkunde zu einem späteren Zeitpunkt ist jedoch unproblematisch.

Mit der Ernennung erfolgt auch eine Einweisung in die entsprechende Planstelle. Erst dann besteht die Grundlage für eine Bezahlung aus dem höheren Amt. Ohne Planstelleneinweisung gibt es kein Geld. Gemäß § 49 Absatz 2 BHO kann ein Beamter, der befördert wird, mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem seine Ernennung wirksam geworden ist, in die entsprechende, zu diesem Zeitpunkt besetzbare Planstelle eingewiesen werden. Er kann mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten, zum Ersten eines Monats, in eine besetzbare Planstelle eingewiesen werden, wenn er während dieser Zeit die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen Amtes wahrgenommen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt hat.

Der Fall des letzten Satzes dürfte hier vorliegen. Die Kollegin wird bereits vor ihrer Beförderung die Aufgaben des Amtes wahrgenommen haben und wurde daher rückwirkend in die Planstelle A 11 eingewiesen. Bis zu drei Monate sind hier möglich. Die Bezüge erhält Sie rückwirkend (Differenz A 10 zu A 11) nach der Beförderung ausgezahlt.

Dienstbezüge aus einem Beförderungsamt sind nur dann ruhegehaltfähig, wenn die Dienstbezüge aus einem Amt heraus gezahlt werden. D.h. erst mit Ernennung/Beförderung/Aushändigung der Urkunde beginnt der Zeitlauf für die Ruhegehaltfähigkeit (zwei Jahre, bis zur Ruhegehaltfähigkeit des Amtes), da erst mit Ernennung (Übergabe der Urkunde) das neue Amt mit einem neuen Endgrundgehalt übertragen wurde.
Allium
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Re: Aushändigung Urkunde Beförderung und Bezüge Ruhegehaltsfähigkeit

Beitrag von Allium »

ich danke für die versierten Antworten, ich habe leider bei den Monaten etwas falsch verstanden, habe sie nochmal gefragt, es war zeitlich so, dass sie im März Post bekam, darin eine Verfügung, sie sei hiermit rückwirkend zum 01.01.2021 in eine Planstelle A11 eingewiesen. Dann bekam sie auch mit April die Bezüge nachgezahlt, also die Diff. zwischen A10 und A11. Die Aufgabe des neuen Amtes hatte sie bereits längere Zeit davor schon wahrgenommen. Die Urkunde wurde aber erst im Mai postalisch zugestellt. Die Verzögerungsgründe für eine persönliche Aushändigung seien schriftlich mitgeteilt worden, dies lag an der Behörde. Somit habe sie die Urkunde per Post und gar nicht persönlich erhalten. ist es überhaupt rechtens sowas per Post zu versenden? Aber nochmal zu meiner Ursprungsfrage, ich gehe davon aus, dass A11 nun ab 01/2021 als ruhegehaltsfähig gilt, weil sie ja da in die Planstelle eingewiesen wurde...
Pipapo
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Re: Aushändigung Urkunde Beförderung und Bezüge Ruhegehaltsfähigkeit

Beitrag von Pipapo »

Ja.
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