Hallo AndyO,AndyO hat geschrieben: ↑9. Jul 2021, 13:45XXX sagt, er wird erst mit Zustellung der Versetzung durch die DTAG aktiv. Vorher braucht man die Pferde nicht scheu zu machen. Den gesetzten Fristen des Arbeitgebers ist nachzukommen. Etwaige Unwahrheiten/Vorbehalte/Rasterlücken kennzeichnet man bei der Versendung an den Arbeitgeber so, dass diese vor Gericht verwertbar sind. Z.B. mit Kugelschreiber an der Seite des Original-Dokumentes oder in der Antwort-Mail.KölnerBub hat geschrieben: ↑8. Jul 2021, 21:04 Entweder suchst Du dir schnell einen Fachanwalt, denn mittlerweile kann man gegen die Aufforderung zur Dienstunfähigkeits- bzw. sozialmedizinische Untersuchung Widerspruch und Klage einreichen (war nicht immer so und auch die VG´s urteilen in dieser Angelegenheit vermehrt für die Beamten), dann kannst Du auch in die Eilentscheidung und Klage gehen. Eine Eilentscheidung für Dich setzt die aufschiebende Wirkung Deines Widerspruchs wieder in Kraft !
was willst Du uns damit sagen - meinst Du den RA XXX ?
Wenn die Aufforderung zur sozialmedizinischen Untersuchung nicht ordnungsgemäß ist, und ich meine dass der vom DH genannte Grund:
!...nur ein Satz: arbeitsmedizinisches Gutachten wirft Fragen der Dienstfähigkeit auf"
kein Grund ist um einen sozialmedizinische Untersuchung zu beauftragen, musst Du natürlich vor dem Termin der Untersuchung dagegen vorgehen. Natürlich nur wenn Du Bedenken hast und nicht unbedingt zur (weiteren) Untersuchung gehen willst.
Wenn das arbeitsmedizinische Gutachten Fragen aufwirft, besteht für den Dienstherrn die Möglichkeit, bei dem Ersteller dieses Gutachtens weiter nachzufragen, um so die Unklarheiten zu beseitigen. Der Dienstherr kann nicht, wenn ihm ein Gutachten offensichtlich nicht gefällt, einfach ein neues Gutachten beauftragen.
Ich denke auch, dass das arbeitsmedizinische Gutachten klar und eindeutig ist. Vermutlich ist der Fragesteller auch weiterhin laut diesem Gutachten dienstfähig, es sind halt Einschränkungen wegen der Fahrzeit vorhanden und es besteht keine Umzugsfähigkeit.
Der Dienstherr muss halt jetzt mit diesen Einschränkungen eine neue Stelle suchen, ob es ihm passt oder nicht.
Mir entschließt sich auch der Sinn einer weiteren sozialmedizinischen Untersuchung - denn der Arzt kommt ja zum gleichen Ergebnis. Das ist also eine reine Schikane...
Ergo muss man dieser Aufforderung zur sozialmedizinischen Untersuchung nicht nachkommen. Ich würde dem Dienstherr mitteilen, dass ich Widerspruch dagegen einlege mit dem Grund, dass er bei weiteren Fragen sich gerne an den Arzt der ersten Untersuchung wenden kann und ihm dann eine Kopie des Ergebnis zukommen lassen soll.
Dann einfach abwarten und sehen was passiert !