Guten Morgen,
hat jemand mit diesem Fall schon mal zu tun gehabt bzw. weiß, wie sich die Sachlage verhält?
Und zwar geht es in dem Fall um den Wechsel eines Beamten von einer Landesbehörde zu einer Hochschule (gut, gehört ja im Grunde auch zum Land). Der Wechsel würde im Rahmen einer Abordnung des Beamten erfolgen, so weit, so gut. Darüber hinaus hat man ihm signalisiert, dass es nach dem Wechsel ggf. nötig wäre, aus dem Beamtenverhältnis wieder rauszugehen und als normaler Landes- bzw. Hochschulangestellter weiter beschäftigt zu sein, weil die Zielstelle wohl nicht als Beamtenstelle gedacht wäre.
Gut, dass jemand aus dem Beamtenverhältnis raus möchte, kommt vor und wäre ja auch kein Thema, wenn man an den Punkt kommt, wo man sich nicht mehr mit wohlfühlt.
Meine Frage wäre dabei die, ob es generell möglich ist, einen Beamten auf eine Nicht-Beamten-Stelle zu setzen und ihn dann mehr oder weniger zum Ende seiner Beamten-Laufbahn zu nötigen.
Wäre super, wenn die Community mir mit ein wenig Input weiterhelfen könnte. Danke .
Grüße
Beamtamt
Bleibt Beamtenverhältnis bestehen?
Moderator: Moderatoren
Re: Bleibt Beamtenverhältnis bestehen?
Ja, so lange die Abordnung läuft, und nein. Ggf. muss er nach Ende der Abordnung eben wieder an seine alte Behörde.
Re: Bleibt Beamtenverhältnis bestehen?
Hallo GFunkt,
danke für die schnelle Rückinfo .
D. h. er würde dann für einen bestimmten Zeitraum von seiner bisherigen Dienststelle abgeordnet werden. Wenn ich es richtig verstehe, wäre es dann so, dass man dann entweder zur alten Dienststelle zurück muss oder aus dem Beamtenverhältnis rausgeht, um eine Rückabordnung zu vermeiden.
Vielleicht noch etwas blöd gefragt, aber gibt es Vorgaben, wie lange eine solche Abordnung ggf. dauern würde und ob es auch die Möglichkeit gibt, auch als Beamter in der neuen Dienststelle zu bleiben, ohne dass man das Beamtenverhältnis verlässt.
danke für die schnelle Rückinfo .
D. h. er würde dann für einen bestimmten Zeitraum von seiner bisherigen Dienststelle abgeordnet werden. Wenn ich es richtig verstehe, wäre es dann so, dass man dann entweder zur alten Dienststelle zurück muss oder aus dem Beamtenverhältnis rausgeht, um eine Rückabordnung zu vermeiden.
Vielleicht noch etwas blöd gefragt, aber gibt es Vorgaben, wie lange eine solche Abordnung ggf. dauern würde und ob es auch die Möglichkeit gibt, auch als Beamter in der neuen Dienststelle zu bleiben, ohne dass man das Beamtenverhältnis verlässt.
Re: Bleibt Beamtenverhältnis bestehen?
Abordnungen sind per definitionem (vgl. § 14 Abs. 1 BeamtStG oder entsprechendes Landesrecht) nur vorübergehender Natur. Die Dauer einer Abordnung wird üblicherweise im Einvernehmen der beiden Dienstherrn ausgesprochen, evtl. könnte im Landesrecht aber wie im Bundesrecht (§ 14 Abs. 3 BeamtStG, § 27 Abs. 3 BBG) eine maximale Dauer festgelegt sein. Wenn die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung erfolgt, wobei in diesem Fall ebenfalls eine Verständigung der beiden Dienstherrn erforderlich ist (§ 28 Abs. 5 BeamtStG), wird das bisherige Beamtenverhältnis mit der Hochschule fortgesetzt. Insofern kann die Hochschule vom Beamten nicht verlangen, dass er sich dann dort aus dem Beamtenverhältnis entlassen lässt.
Alles das natürlich unter der Voraussetzung, dass die Hochschule überhaupt eine Dienstherrnfähigkeit hat (§ 2 BeamtStG).
Alles das natürlich unter der Voraussetzung, dass die Hochschule überhaupt eine Dienstherrnfähigkeit hat (§ 2 BeamtStG).